Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kyritz
VO-WSGKYRITZ§ 7 Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung
Die Verbote des § 3 Nummer 20, 38 bis 40, des § 5 Nummer 14, 18, 27 bis 30 sowie des § 6 Nummer 1 und 3 gelten nicht für Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung aus der Wasserfassung, die durch diese Verordnung geschützt ist.