Gesetze / Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung

VTMFPrV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Allgemeines
§  1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§  2Teile des Fortbildungsabschlusses
§  3Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§  4Gliederung der Prüfung
§  5Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
Abschnitt 2Prüfungsteil
„Veranstaltungsprozesse“
§  6Prüfungsbereiche
§  7Prüfungsinstrument und Bearbeitungsdauer
§  8Mündliche Ergänzungsprüfung
§  9Prüfungsbereich „Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte“
§ 10Prüfungsbereich „Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte“
Abschnitt 3Prüfungsteil
„Betriebliches Management“
§ 11Prüfungsbereiche
§ 12Prüfungsinstrumente und Bearbeitungsdauer
§ 13Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 14Prüfungsbereich „Betriebsorganisation“
§ 15Prüfungsbereich „Personalorganisation“
§ 16Prüfungsbereich „Personalführung“
Abschnitt 4Prüfungsteil
„Veranstaltungsprojekt“
§ 17Gegenstand des Prüfungsteils
§ 18Projektantrag
§ 19Bestandteile des Prüfungsteils
§ 20Qualifikationsinhalte
Abschnitt 5Bewerten der Prüfungsleistungen,
Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
§ 21Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 22Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 23Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 24Zeugnisse
§ 25Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 6Schlussvorschriften
§ 26Übergangsvorschriften
§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1