Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

WAnhV

§ 5 Form der Anhörung

Die Anhörung umfaßt die öffentliche Auslegung,

die Übersendung von Unterlagen sowie die Erörterung und Abstimmung

über den Wiederansiedlungsstandort.

§ 4 § 6