Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

WAnhV

§ 7 Übersendung von Unterlagen

Vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung werden die

Anhörungsberechtigten schriftlich über den wesentlichen Inhalt der

Anhörung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihnen ein Muster des Stimmzettels

übersandt.

§ 6 § 8