Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno
WAnhV§ 7 Übersendung von Unterlagen
Vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung werden die
Anhörungsberechtigten schriftlich über den wesentlichen Inhalt der
Anhörung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihnen ein Muster des Stimmzettels
übersandt.