Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens
WBGesG§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens.
(2) Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz vom 15. Dezember 1993 (GVBl. I S. 498) findet auf die Weiterbildung nach diesem Gesetz keine Anwendung.
(3) Das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.