Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WBGesG · GVBl.I/94, [Nr. 06] S.62
Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
23 Normen · ausgefertigt 18.03.1994 · Änderungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aFortbildungspflicht
- § 3Weiterbildungsbezeichnungen
- § 3aSpezialisierte Krankenpflegekräfte
- § 4Führen der Weiterbildungsbezeichnung
- § 5Im Ausland erworbene Weiterbildungsabschlüsse
- § 5aUnterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
- § 5bVerfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
- § 5cWeiterbildungsabschlüsse der Deutschen Demokratischen Republik
- § 5dVerwaltungszusammenarbeit
- § 5eVorwarnmechanismus
- § 6Durchführung der Weiterbildung
- § 7Abschluß der Weiterbildung
- § 8Anerkennung von Weiterbildungsstätten
- § 9Rechtsverordnungen
- § 10Fachbeiräte
- § 11Aufsicht
- § 11aErbringung von Dienstleistungen
- § 12Zuständigkeiten
- § 13Ordnungswidrigkeiten
- § 14Übergangsvorschriften
- § 15Inkrafttreten, Außerkrafttreten