Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WBGesG · GVBl.I/94, [Nr. 06] S.62

Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)

23 Normen · ausgefertigt 18.03.1994 · Änderungen

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 2aFortbildungspflicht
  4. § 3Weiterbildungsbezeichnungen
  5. § 3aSpezialisierte Krankenpflegekräfte
  6. § 4Führen der Weiterbildungsbezeichnung
  7. § 5Im Ausland erworbene Weiterbildungsabschlüsse
  8. § 5aUnterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
  9. § 5bVerfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
  10. § 5cWeiterbildungsabschlüsse der Deutschen Demokratischen Republik
  11. § 5dVerwaltungszusammenarbeit
  12. § 5eVorwarnmechanismus
  13. § 6Durchführung der Weiterbildung
  14. § 7Abschluß der Weiterbildung
  15. § 8Anerkennung von Weiterbildungsstätten
  16. § 9Rechtsverordnungen
  17. § 10Fachbeiräte
  18. § 11Aufsicht
  19. § 11aErbringung von Dienstleistungen
  20. § 12Zuständigkeiten
  21. § 13Ordnungswidrigkeiten
  22. § 14Übergangsvorschriften
  23. § 15Inkrafttreten, Außerkrafttreten