Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
WO-LPersVG§ 15 Sitzungsprotokoll
Der Wahlvorstand fertigt über den Inhalt jeder Sitzung ein Protokoll, in der über Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis (§ 4), über die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und über die Verteilung der Personalratssitze auf die Gruppen (§ 6), über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 11) und über die Gewährung von Nachfristen (§ 12) entschieden wird. Es ist von dem den Vorsitz führenden Mitglied und einem weiteren Mitglied des Wahlvorstandes, das der jeweils anderen Gruppe angehören soll, zu unterzeichnen.