Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO§ 42 Zeitpunkt der Prüfung
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens einem Jahr nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.