Gesetze / Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung

ZVSAusbV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§  6Ausbildungsplan
Abschnitt 2Abschlussprüfung
§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt des Teiles 1
§  9Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 10Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
§ 11Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
§ 12Inhalt des Teiles 2
§ 13Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 14Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
§ 15Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3Weitere Berufsausbildung
§ 19Anrechnung von Ausbildungszeiten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
§ 1