Gesetze / Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

ZVerkV 1998

§ 4 Trägerstoffe und -lösungsmittel

Die in Anlage 4 aufgeführten Zusatzstoffe sind unter den dort festgelegten Bedingungen als Trägerstoffe oder Trägerlösungsmittel für die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe zugelassen.

§ 3 § 5