Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz
ZifoG§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
(1) Das Sondervermögen ist rechtlich unselbstständig und nicht rechtsfähig.
(2) Das Sondervermögen ist vom übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.
Einzelnorm