Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz

ZifoG

§ 3 Stellung im Rechtsverkehr

(1) Das Sondervermögen ist rechtlich unselbstständig und nicht rechtsfähig.

(2) Das Sondervermögen ist vom übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.

Einzelnorm

§ 2 § 4