Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
Übertragungsstellenstaatsvertrag§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der in § 1 genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 8. Juni 2007
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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