Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erwachsenenbildungsverordnung
EBV§ 15 Förderung von Fortbildungen für Lehrende
Für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische und lehrende Mitarbeitende anerkannter Einrichtungen der Erwachsenenbildung kann ein Zuschuss bewilligt werden. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen einen Bezug zum Erwachsenenbildungs- und Beratungsangebot der anerkannten Einrichtung oder zu dessen Weiterentwicklung haben und der organisatorischen, fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Befähigung der Teilnehmenden dienen. Es können grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten gefördert werden.