Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
BOP§ 17 Höhengleiche Kreuzungen mit anderen Bahnen
Höhengleiche Kreuzungen zwischen Pioniereisenbahnen und anderen Bahnen sind nicht zulässig.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
BOPHöhengleiche Kreuzungen zwischen Pioniereisenbahnen und anderen Bahnen sind nicht zulässig.