Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg
SFBBArt 7
Zum Zeitpunkt der Errichtung tritt das SFBB an die Stelle der Sozialpädagogischen Fortbildung Jagdschloss Glienicke des Landes Berlin und des Sozialpädagogischen Fortbildungswerks Brandenburg.