Gesetze / Landesrecht Brandenburg / eGBRStVtr

Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr)

11 Normen · ausgefertigt 02.06.2022 · Änderungen

  1. Art 1Allgemeines
  2. Art 2Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
  3. Art 3Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen
  4. Art 4Finanzierung und Kosten
  5. Art 5Haushalts- und Wirtschaftsführung
  6. Art 6Organisation und Struktur des Länderbeirats
  7. Art 7Aufgaben des Länderbeirats
  8. Art 8Beschlussfassung des Länderbeirats
  9. Art 9Organisation und Struktur des Fachbeirats
  10. Art 10Beschlussfassung des Fachbeirats
  11. Art 11Schlussvorschriften