Gesetze / Landesrecht Brandenburg / eGBRStVtr
Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr)
11 Normen · ausgefertigt 02.06.2022 · Änderungen
- Art 1Allgemeines
- Art 2Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
- Art 3Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen
- Art 4Finanzierung und Kosten
- Art 5Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Art 6Organisation und Struktur des Länderbeirats
- Art 7Aufgaben des Länderbeirats
- Art 8Beschlussfassung des Länderbeirats
- Art 9Organisation und Struktur des Fachbeirats
- Art 10Beschlussfassung des Fachbeirats
- Art 11Schlussvorschriften