Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 5 Deutsche Bundesbank
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die der Informationstechnik der Deutschen Bundesbank beim unbaren Großbetragszahlungsverkehr dienen, sowie die Einrichtungen der zentralen Bargeldversorgung.