Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz

ZFdG

§ 2 Zentralstelle

Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und ist darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.

§ 1 § 3