Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz ZFdG § 2 Zentralstelle Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und ist darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.