Rechtsprechung / BPatG / 2003

BPatG Beschluss vom 26.02.2003 – 32 W (pat) 232/02

32. Senat

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BUNDESPATENTGERICHT

32 W (pat) 232/02 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 301 29 213.2

hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

26. Februar 2003 durch Richter Dr. Albrecht als Vorsitzender, Richter Sekretaruk

und Richterin Bayer

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 10.99

G r ü n d e

I.

Die Anmeldung der Wortmarke

Crailsheimer Pharmatag

für die Dienstleistungen

Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen

hat die Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamts mit

Beschluss vom 15. April 2002 zurückgewiesen, weil eine Veranstaltung und deren

Inhalt beschrieben würden.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie verweist auf ihre Ausführungen im Eintragungsverfahren, so sie die Auffassung vertrat, im Zusammenhang mit Crailsheim sei keine der beanspruchten Dienstleistungen bekannt, weshalb kein Freihaltungsbedürfnis bestehe.

Sie beantragt,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben.

II.

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Marke ist gemäß

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.

Dieser Vorschrift verhindert die Eintragung von Marken, die ausschließlich aus

Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der beanspruchten Dienstleistungen nach Art, Beschaffenheit und Bestimmung sowie den

Ort der Erbringung einer Dienstleistungen dienen (vgl BGH GRUR 2002, 64

- Individuelle).

"Crailsheimer Pharmatag" besteht aus der geographischen Angabe "Crailsheimer"

und dem Wort "Pharmatag". Für die Organisation und Durchführung von Informationstagen, bezeichnet "Pharmatag" ein Merkmal der Dienstleistung, nämlich

Tagungsthema, wobei "Pharma" eine gängige Abkürzung von Pharmazie, Pharmazeuten etc. ist, wie sie in vielen Wortkombinationen (Pharmaberater, Pharmaindustrie etc.) vorkommt. So hat bereits die Markenstelle Fundstellen herangezogen, wo dieser Begriff zur Bezeichnung des Tagungsthemas verwendet wird.

"Crailsheim" bleibt eine geographische Angabe, auch wenn der Ort für Veranstaltungen nicht berühmt sein sollte, wie die Anmelderin behauptet.

Dr. Albrecht

Sekretaruk

Bayer

Fa