Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 12.10.2004 – 8 W (pat) 335/03
8. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
8 W (pat) 335/03 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 43 28 280
hat der 8. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 12. Oktober 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dipl.-Ing. Kowalski sowie der Richter Dr. Albrecht, Dipl.-Ing. Kuhn und Dipl.-Ing.
Hildebrandt 10.99
beschlossen:
Das Patent wird aufrechterhalten.
G r ü n d e
I
Gegen das Patent 43 28 280, dessen Erteilung am 27. Februar 2003 veröffentlicht
worden ist, ist am 27. Mai 2003 Einspruch erhoben worden.
Die Patentinhaberin hat sich hierzu in der Sache nicht geäußert.
Mit Schriftsatz vom 16. März 2004, eingegangen am 17. März 2004, hat die
Einsprechende ihren Einspruch zurückgenommen.
Zum Vorbringen der Einsprechenden wird auf die Schriftsätze in den Akten
verwiesen.
II
1. Über den Einspruch ist gemäß § 147 Abs 3 Satz 1 Ziff 1 PatG, eingeführt
durch das Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des
geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 (Art 7), durch den Beschwerdesenat
des Bundespatentgerichts zu entscheiden.
2.
Im Wege der Auslegung ist davon auszugehen, dass die Patentinhaberin die
Aufrechterhaltung des Patents in vollem Umfang beantragt.
3. Der Senat hält das Patent in vollem Umfang aufrecht.
Die Prüfung der Einspruchsgründe und der Entgegenhaltungen hat keinen Anlass
gegeben, das Patent zu beschränken oder zu widerrufen.
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 47 Abs 1 Satz 3 PatG iVm § 59 Abs 3 und
§ 147 Abs 3 Satz 2 PatG ohne sachliche Begründung, da nach Rücknahme des
einzigen Einspruchs nur noch die Patentinhaberin beteiligt ist und derem Antrag
auf Aufrechterhaltung des Patents stattgegeben wird. Der Senat folgt insoweit der
Vorgehensweise des 11. Senats gemäß Beschluss vom 5. August 2003 (Az:
11 W (pat) 315/03) und macht sich die Begründung hierfür (Seite 3, Abs. 2 ff) zu
eigen.
Kowalski
Dr. Albrecht
Kuhn
Hildebrandt
Cl