Rechtsprechung / BPatG / 2005
BPatG Beschluss vom 28.04.2005 – 10 ZA (pat) 7/04
10. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
… 10.99
betreffend die Geschmacksmusteranmeldung…
wegen Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 28. April 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schülke, die Richterin
Püschel und den Richter Rauch
beschlossen:
1. Die Erinnerung der Anmelderin wird zurückgewiesen.
2. Auf die Erinnerung des Präsidenten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. Januar 2004 abgeändert, die der Anmelderin
zu erstattenden Kosten werden auf € 1.379,80 festgesetzt.
3. Die Anmelderin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
G r ü n d e
Hinsichtlich der Tatsachen und der Gründe wird in vollem Umfang Bezug genommen auf die gleichgelagerte Entscheidung vom selben Tage zwischen denselben
Beteiligten in der Sache 10 ZA (pat) 6/04 (10 W (pat) 702/00).
Schülke
Püschel
Rauch
Pr