Rechtsprechung / BPatG / 2008
BPatG Beschluss vom 20.11.2008 – 21 W (pat) 302/08
21. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
21 W (pat) 302/08 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
gegen das Patent 103 41 212
hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der Sitzung vom 20. November 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzendes Richters
Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt
sowie
der
Richter
Baumgärtner,
Dipl.-Phys. Dr. Morawek und Dipl.-Phys. Dr. Müller 08.05
beschlossen:
Das Patent DE 103 41 212 wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
G r ü n d e
I
Gegen das Patent DE 103 41 212, dessen Erteilung am 14. Oktober 2004 veröffentlicht wurde, ist am 8. Januar 2005, vorab mit Fax am 6. Januar 2005, Einspruch erhoben worden.
Mit Schriftsatz vom 8. Mai 2006 hat die einzige Einsprechende ihren Einspruch zurückgenommen.
Die Patentinhaber beantragen,
den Einspruch zurückzuweisen und das Patent in vollem Umfang
aufrechtzuerhalten,
hilfsweise eine mündliche Verhandlung anzuberaumen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II
Da der form- und fristgerecht eingelegte Einspruch zulässig war, ist das Verfahren
nach der Rücknahme des Einspruchs von Amts wegen ohne die Einsprechende
fortzusetzen (§ 147 Abs. 3 Satz 2 PatG a. F. i. V. m. § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG).
Der Senat hält das Patent nach Prüfung des geltend gemachten Widerrufsgrundes
der mangelnden erfinderischen Tätigkeit in vollem Umfang aufrecht. Der im Verfahren befindliche Stand der Technik gibt keinen Anlass zu einem vollständigen
Widerruf oder einer Beschränkung des Patents. Für das Vorliegen weiterer Widerrufsgründe ist nichts ersichtlich.
Die Entscheidung ergeht gemäß § 147 Abs. 3 Satz 2 PatG a. F. i. V. m. § 59
Abs. 4, § 47 Abs. 1 Satz 3 PatG ohne weitere sachliche Begründung, da nach
Rücknahme des einzigen Einspruchs nur noch die Patentinhaber beteiligt sind und
ihrem Antrag auf Aufrechterhaltung des Patents in vollem Umfang stattgegeben
wird (vgl. BPatG BIPMZ 2004, 60 - fehlende Begründungspflicht; Schulte, PatG,
Dr. Winterfeldt
Baumgärtner
Dr. Morawek
Dr. Müller
Pü