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BPatG Beschluss vom 28.04.2022 – 11 W (pat) 23/19

11. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:280422B11Wpat23.19.0

BUNDESPATENTGERICHT

_______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

28.04.2022

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 10 2015 111 689

hat der 11. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 28. April 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

ECLI:DE:BPatG:2022:280422B11Wpat23.19.0

Richters Dr.-Ing. Höchst sowie der Richter Eisenrauch, Dipl.-Ing. Wiegele und Dipl.-

Ing. (Univ.) Gruber

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Patentinhaberin wird der Beschluss der

Patentabteilung 17 des Deutschen Patent- und Markenamts vom

28. März 2019 aufgehoben und das Patent wird mit den Unterlagen

gemäß dem

in der mündlichen Verhandlung überreichten

Hauptantrag beschränkt aufrechterhalten:

-

-

Patentansprüche 1 bis 8;

übrige Unterlagen gemäß Patentschrift.

G r ü n d e

I.

Auf die am 17. Juli 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte

Patentanmeldung ist die Erteilung des Patents mit der Bezeichnung

„Elektrisch beheizbarer Katalysator und Verfahren zu dessen Herstellung“

am 20. Oktober 2016 veröffentlicht worden.

Gegen das Patent ist Einspruch erhoben worden, worauf die Patentabteilung 17 des

Deutschen Patent- und Markenamts das Patent durch Beschluss vom

28. März 2019 widerrufen hat.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Patentinhaberin.

Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, der Beschluss der Patentabteilung

sei fehlerhaft und das Streitpatent in der Fassung des in der mündlichen

Verhandlung vom 28. März 2019 vorgelegten Hauptantrags patentfähig.

Die Beschwerdeführerin hat beantragt,

den Beschluss der Patentabteilung 17 des Deutschen Patent- und

Markenamts vom 28. März 2019 aufzuheben und das Patent mit den

in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 bis

8 sowie den übrigen Unterlagen gemäß Patentschrift beschränkt

aufrechtzuerhalten.

Mit Schriftsatz vom 12. April 2022 hat die Beschwerdegegnerin erklärt, sie werde

nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, und sie hat auf einen erneuten

Sachvortrag verzichtet sowie Entscheidung nach Aktenlage beantragt.

Im Einspruchsverfahren hatte die Beschwerdegegnerin ihr Vorbringen auf die

folgenden Druckschriften gestützt:

E1

E2

E3

E4

DE 10 2014 115 923 A1

WO 2013/064373 A1

DE 41 29 893 A1

DE 43 02 068 A1.

Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wurden von der Prüfungsstelle die

Druckschriften

D1

D2

D3

D4

CN 2 516 702 Y

DE 195 20 758 A1

WO 92/13636 A1 und

US 5,149,508 A

ermittelt.

In der Beschreibungseinleitung der ursprünglichen Anmeldeunterlagen und der

Streitpatentschrift sind noch die folgenden Druckschriften genannt:

D5

D6

D7

EP 0 638 710 A2

EP 0 485 179 A2 und

DE 10 2007 024 563 A1.

Seitens des Senats wurde in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2022 die

Druckschrift

D8

DE 41 03 747 A1

in das Verfahren eingeführt.

Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet in gegliederter Form (Änderungen

gegenüber der erteilten Fassung kenntlich gemacht):

M1.1

Elektrisch beheizbarer Katalysator (100, 200, 300, 400) zur

Behandlung eines Gasstroms,

M1.2

M1.3

insbesondere des Abgasstroms eines Verbrennungsmotors,

wobei der elektrisch beheizbare Katalysator (100, 200, 300, 400) ein

rohrförmiges Gehäuse (101, 201, 301, 401),

M1.4

einen von dem rohrförmigen Gehäuse (101, 201, 301, 401)

umschlossenen Innenraum

M1.5.a

und eine im Innenraum des rohrförmigen Gehäuses (101, 201, 301,

401) angeordnete,

M1.6

mittels einer elektrischen Heizung beheizbare

M1.5.b

poröse Struktur (102, 202, 302, 402) aufweist,

dadurch gekennzeichnet, dass

M1.7

M1.8

M1.9

M1.10

M1.11

die elektrische Heizung eine mineralisolierte Heizung (103, 203)

mit einem Heizleiter (104, 204, 304, 404),

mindestens einer stirnseitigen Anschlussöffnung und

mindestens einem äußeren Metallmantel (108, 208, 308, 408) ist,

wobei die mineralisolierte Heizung (103, 203) mindestens einen

Abschnitt (103a, 203a, 203b) aufweist, der durch eine Gehäusewand

hindurchgeführt ist,

M1.12

so dass sämtliche stirnseitige Anschlussöffnungen außerhalb des

Innenraums des rohrförmigen Gehäuses (101, 201, 301, 401)

angeordnet sind und

M1.13

der äußere Metallmantel (108, 208, 308, 408) der mineralisolierten

Heizung (103, 203) in diesem Abschnitt (103a, 203a, 203b) mit dem

rohrförmigen Gehäuse (101, 201, 301, 401)

M1.13.a

direkt oder

M1.13.b

über eine mineralisolierte, vakuumdichte Durchführung (421)

verschweißt oder verlötet ist,

M1.14

und wobei der Heizleiter (104, 204, 304, 404) zumindest in den

Abschnitten der mineralisolierten Heizung (103, 203), die im

Innenraum des Gehäuses (101, 201, 301, 401) angeordnet sind,

komplett in eine Isolierung (106, 306, 406) eingebettet ist,

M1.15

wobei ferner die Querschnittsform der mineralisolierten Heizung so

modelliert ist, dass durch Formanpassung eine Homogenisierung der

Beheizung erreicht wird,

M1.16

wobei in Strömungsrichtung des Gases die Ausdehnung (b) der

mineralisolierten Heizung (103, 203) bezogen auf einen Querschnitt

senkrecht zur Erstreckungsrichtung der mineralisolierten Heizung

(103, 203) mindestens viermal so groß ist wie ihre Ausdehnung (a) in

der Wänden der porösen Struktur (102, 202, 302, 402) zugewandten

Richtung.

Es schließen sich die erteilten abhängigen Patentansprüche 2 bis 4 sowie 6 bis 8

als abhängige Patentansprüche 2 bis 7 an.

Patentanspruch 8 des Hauptantrags lautet in gegliederter Form (Änderungen

gegenüber der erteilten Fassung kenntlich gemacht):

M8.1

Verfahren zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren Katalysators

(100, 200, 300, 400) mit den Schritten

M8.2

– Bereitstellen einer ebenen porösen Struktur (102, 202, 302, 402)

mit einer an der ebenen porösen Struktur (102, 202, 302, 402)

anliegenden mineralisolierten Heizung (103, 203),

M8.3

die einen komplett in eine Isolierung eingebetteten Heizleiter (104,

204, 304, 404), mindestens eine stirnseitige Anschlussöffnung und

mindestens einen äußeren Metallmantel (108, 208, 308, 408)

aufweist

M8.4

und so auf der porösen Struktur (102, 202, 302, 402) angeordnet ist,

dass die mindestens eine stirnseitige Anschlussöffnung über die

ebene poröse Struktur (102, 202, 302, 402) hinausragt,

M8.5

– Aufrollen der ebenen porösen Struktur (102, 202, 302, 402) mit der

daran anliegenden mineralisolierten Heizung (103, 203),

M8.6

– Verlöten der durch das Aufrollen erhaltenen aufgerollten porösen

Struktur (102, 202, 302, 402) mit dem äußeren Metallmantel (108,

208, 308, 408) der durch das Aufrollen in sie eingerollten

mineralisolierten Heizung (103, 203),

M8.7

– Einführen der aufgerollten porösen Struktur (102, 202, 302, 402)

mit der darin eingerollten mineralisolierten Heizung (103, 203) in ein

rohrförmiges Gehäuse (101, 201, 301, 401), so dass die mindestens

eine über die poröse Struktur (102, 202, 302, 402) hinausragende

stirnseitige Anschlussöffnung durch eine Durchführöffnung in der

Gehäusewand hindurch aus dem Innenraum des rohrförmigen

Gehäuses (101, 201, 301, 401) hinausragt, und

M8.8

– Verschweißen oder Verlöten des äußeren Metallmantels (108, 208,

308, 408) der mineralisolierten Heizung (103, 203) in mit dem

rohrförmigen Gehäuse (101, 201, 301, 401) direkt oder über eine

mineralisolierte, vakuumdichte Durchführung (421), so dass die

Durchführöffnung vakuumdicht verschlossen wird,

M8.9

dadurch gekennzeichnet, dass die mineralisolierte Heizung (103,

203) mit verschweißten Anschlussöffnungen bereitgestellt wird und

erst nach dem Schritt des Verlötens die Anschlussöffnungen

freigelegt werden.

Wegen weiterer Einzelheiten,

insbesondere zum Wortlaut der abhängigen

Patentansprüche und dem schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten, wird auf die

Amts- und Gerichtsakten verwiesen.

II.

Die Beschwerde ist unstreitig zulässig und begründet.

A.

1.

Das vorliegende Patent betrifft einen elektrisch beheizbaren Katalysator zur

Behandlung eines Gasstroms,

insbesondere des Abgasstroms eines

Verbrennungsmotors, wobei der elektrisch beheizbare Katalysator ein rohrförmiges

Gehäuse, einen von dem rohrförmigen Gehäuse umschlossenen Innenraum und

eine im Innenraum des rohrförmigen Gehäuses angeordnete, mittels einer

elektrischen Heizung beheizbare poröse Struktur aufweist. Die Erfindung betrifft

darüber hinaus ein Verfahren zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren

Katalysators (Streitpatentschrift Abs. [0001]).

In der Beschreibungseinleitung des Streitpatents ist im Abs. [0002] angegeben,

dass Katalysatoren zur Behandlung eines Gasstroms allgemein bekannt seien,

insbesondere im Zusammenhang mit der Abgasreinigung für Verbrennungsmotoren

von Kraftfahrzeugen. Sie könnten eine Reihe von Komponenten enthalten,

insbesondere Dreiwegekatalysatoren, Kohlenwasserstoffadsorber und eine poröse

Struktur, die insbesondere als Geflecht, als Gitter oder als Wabenkörper realisiert

sein könne. Derartige Systeme seien beispielsweise aus der Druckschrift EP 0 638

710 A2 und der EP 0 485 179 A2 bekannt, aber auch aus der CN 25 16 702 Y, der

DE 195 20 758 A1, der WO 92/13636 A1 und der US 5,149,508 A.

Ein besonderes Problem bei derartigen Katalysatoren sei, dass sie schon in der

Kaltstartphase funktionieren sollten. Um dies sicherzustellen, sei es beispielsweise

aus der DE 10 2007 024 563 A1 bekannt, Katalysatoren mit einem elektrisch

beheizbaren Wabenkörper auszustatten, die dazu dienten, das Abgas aufzuheizen

(Streitpatentschrift Abs. [0003]).

Aus dem Stand der Technik bekannte beheizte poröse Strukturen arbeiteten nach

dem Prinzip, dass der Heizeffekt durch einen Stromfluss durch zumindest einige der

Drähte, Bleche oder Blechstapel, welche zusammen die poröse Struktur bildeten,

erzielt werde. Da eine gleichmäßige Heizwirkung angestrebt werde, sei es

notwendig, mehrere Drähte, Bleche oder Blechstapel zu bestromen und einerseits

sicherzustellen, dass die so erzeugten Stromwege jeweils einen fest definierten,

insbesondere möglichst identischen elektrischen Widerstand aufwiesen sowie

andererseits eine elektrische Isolierung zwischen den Drähten, Blechen oder

Blechstapeln sowohl untereinander als auch gegenüber dem Gehäuse

sicherzustellen. Dazu sei insbesondere eine elektrisch isolierte Aufhängung der

Drähte, Bleche oder Blechstapel nötig. All diese Isolierungen behinderten den

Abgasstrom. Im Ergebnis führe all dies zu einem komplizierten und teuren

Herstellungsprozess, der noch zudem zu einem vibrationsempfindlichen

beheizbaren Katalysator mit beträchtlichem Ausfallrisiko führe (Streitpatentschrift

Abs. [0004]).

Die zu lösende Aufgabe bestehe daher darin, einen kostengünstigen, einfach

herzustellenden und robusten elektrisch beheizbaren Katalysator und ein Verfahren

zu dessen Herstellung bereitzustellen (Streitpatentschrift Abs. [0005]).

Diese Aufgabe werde gelöst durch einen elektrisch beheizbaren Katalysator mit den

Merkmalen des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zu dessen Herstellung mit

den Merkmalen des Patentanspruchs 9 (Streitpatentschrift Abs. [0006]).

2.

Als Fachmann ist ein Diplomingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit

Hochschulabschluss oder entsprechendem akademischen Grad mit mehrjähriger

Berufserfahrung auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Katalysatoren

zur Behandlung eines Abgasstroms einer Verbrennungskraftmaschine anzusehen.

Diesem Fachmann sind

insbesondere die bei der Herstellung derartiger

Katalysatoren Verwendung findenden Fertigungsverfahren bestens geläufig.

3.

Das Merkmal M1.15 i. V. m. M1.16 der im Rahmen der mit Patentanspruch 1

gemäß Hauptantrag vorgeschlagenen Lösung bedarf ebenso der Erläuterung wie

der Begriff einer „an- oder aufliegenden Anordnung“ i. V. m. mit einem „Einrollen“

gemäß den Merkmalen M8.2 und M8.4 bis 8.6 des Verfahrens nach Patentanspruch

8.

Das Merkmal M1.15 fordert, dass der Querschnitt der mineralisolierten Heizung

derart in seiner Form angepasst sein soll, dass die poröse Struktur gleichmäßig

beheizt werden kann, wobei sich mit Merkmal M1.16 konkrete Vorgaben zur

Formanpassung über Dimensionsangaben für den Querschnitt der mineralisolierten

Heizung dahingehend anschließen, dass die mineralisolierte Heizung bezogen auf

einen Querschnitt senkrecht zu ihrer Erstreckungsrichtung viermal so breit wie hoch

sein soll. Durch die vergrößerte Ausdehnung der mineralisolierten Heizung in

Strömungsrichtung kann die poröse Struktur in Strömungsrichtung über einen

größeren bzw. breiteren Bereich und damit auch insgesamt homogener beheizt

werden.

Zusätzlich sind über das Merkmal M1.16 für die poröse Struktur gemäß M1.5.b auch

Wände gefordert; diese könnten bspw. die Wände einer flächigen Gitter- oder

Wabenstruktur sein.

Über die Merkmale M8.2, M8.4 bis M8.6 ist u. a. wortsinngemäß gefordert, dass

eine auf einer porösen Struktur anliegende mineralisolierte Heizung in diese

Struktur eingerollt werden soll. Die mineralisolierte Heizung liegt demnach zunächst

oben auf der porösen Struktur auf und wird durch das gemeinsame Aufrollen in die

poröse Struktur eingewickelt und dabei in diese integriert.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang aber noch die in Figur 4 und im Abs.

[0035] der Streitpatentschrift beschriebene und zur Erfindung gehörige

Ausführungsform eines elektrisch beheizbaren Katalysators mit einer offensichtlich

u-förmig bereitgestellten mineralisolierten Heizung. Vor dem Aufrollen gemäß dem

anspruchsgemäßen Verfahren kann bei dieser Ausführungsform nur ein oberer

Schenkel der Heizung derart oben auf einer porösen Struktur aufliegen, dass er

beim anschließenden Aufrollen in diese eingerollt und integriert wird. Ein unterer

Schenkel ist dagegen vor dem Aufrollen bereits zwischen zwei Schichten einer

porösen Struktur eingebettet und wird beim Aufrollen lediglich zusammen mit der

porösen Struktur aufgerollt, nicht aber in diese eingerollt.

Im Lichte des Streitpatents sind demnach die Merkmale M8.2 und M8.4 bis M8.6

derart zu verstehen, dass die mineralisolierte Heizung vor dem Aufrollen zumindest

teilweise auf der porösen Struktur aufliegt und zumindest teilweise durch das

gemeinsame Aufrollen in die poröse Struktur eingerollt oder integriert wird. Das

Streitpatent schließt demnach nicht aus, dass Teile der mineralisolierten Heizung

vor dem Aufrollen nicht schon in die poröse Struktur eingebettet sein können.

B.

Die von der Beschwerdeführerin mit Hauptantrag vorgelegte Fassung der

Patentansprüche ist zulässig und deren Gegenstände sind ausführbar; auf ihrer

Grundlage erweist sich das Streitpatent auch als bestandsfähig.

1.

Das Streitpatent ist in der Fassung des Hauptantrags ursprungsoffenbart.

Im zweiten vollständigen Absatz auf Seite 4 (Z. 5 bis 12) der ursprünglichen

Beschreibung bzw. im Abs. [0012] der Streitpatentschrift ist das Merkmal M1.15

offenbart.

Das Merkmal M1.16 geht aus dem ursprünglichen Patentanspruch 5 i. V. m. Seite

4, Zeilen 14 bis 24, Seite 6, Zeilen 30 bis 32, Seite 8, Zeilen 21 bis 27 der

Beschreibung i. V. m. Figur 2 beide vom Anmeldetag hervor. Gleiches gilt im

Hinblick auf den erteilten Patentanspruch 5 i. V. m. den Abs. [0013], [0023] und

[0032] und Figur 2 der Streitpatentschrift.

Das zusätzliche Merkmal M8.9 des Verfahrens nach Patentanspruch 8 ist auf Seite

6, Zeilen 19 bis 22 der ursprünglichen Beschreibung bzw. im Abs. [0020] der

Streitpatentschrift angegeben.

Die übrigen Merkmale der Gegenstände der Patentansprüche 1 und 8 gehen auf

die ursprünglichen Patentansprüche 1 und 9 zurück.

Die abhängigen Patentansprüche 2 bis 7 nach Hauptantrag entsprechen den

erteilten bzw. basieren auf den ursprünglichen Patentansprüchen 2 bis 4 sowie 6

bis 8.

2.

Das Streitpatent ist in seiner verteidigten Fassung nach Hauptantrag

ausführbar.

Zumindest über die konkreten Dimensionsangaben des Merkmals M1.16 ist die

merkmalsgemäße Anpassung der Querschnittsform des Merkmals M1.15 für den

Fachmann auch ausführbar beansprucht. Weitergehende Bedenken bzgl. der

Ausführbarkeit der Gegenstände des Streitpatents bestanden bereits

im

Einspruchsverfahren nicht.

3.

Die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 8 gemäß Hauptantrag sind neu

und beruhen auch auf erfinderischer Tätigkeit

3.1

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist neu (§§ 1, 3

PatG).

a)

Die vorangemeldete, aber nachveröffentlichte Druckschrift E1 (vgl. Abs.

[0010], [0032], [0033], Fig. 1, 2) offenbart einen elektrisch beheizbaren Katalysator

zur Behandlung des Abgasstroms eines Verbrennungsmotors (M1.1, M1.2). Der

Katalysator

ist entsprechend den Merkmalen M1.3 bis M1.10 mit einem

rohrförmigen Gehäuse 16, einer porösen Struktur (Wabenkörper 7) und einer

elektrischen Heizung (Heizdraht 3) ausgeführt, wobei die elektrische Heizung 3

auch mit einem vollständig in eine mineralische Isolierung (Drahtisolierung 9,

Mineraloxid) eingebetteten Heizleiter (Drahtkern 22) gemäß Merkmal M1.14 und mit

einem formangepassten Querschnitt gemäß den Merkmalen M1.15 und M1.16

ausgestaltet ist (Abs. [0018], Verhältnis 5:1).

Zusätzlich sind als Elektroden 15 vorgesehene Abschnitte der mineralisolierten

Heizung durch eine Gehäusewand des rohrförmigen Gehäuses des elektrisch

beheizbaren Katalysators hindurchgeführt (M1.11). Diese auch stirnseitigen

Anschlussöffnungen (M1.9) ausbildenden Elektroden liegen alle außerhalb des

Innenraums des rohrförmigen Gehäuses (Fig.1; M1.12).

Nicht offenbart ist in der Druckschrift E1, ob die Elektroden mittels mineralisolierter

und vakuumdichter Durchführungen elektrisch isoliert durch das Gehäuse geführt

sind (M1.13.b) und ob dabei auch der äußere Metallmantel (Drahtmantel 23; M1.10)

der Heizung mit einer solchen Durchführung verbunden ist (M1.13). Demnach fehlt

dem dort beschriebenen elektrisch beheizbaren Katalysator das Merkmal M1.13

i. V. m. mit M1.13.a oder M1.13.b des Gegenstandes nach Patentanspruch 1 des

Hauptantrags.

b)

In der Druckschrift E2 (vgl. S. 1, Z. 4 bis 21, S. 3, Z. 27 bis S. 4, Z. 22, S. 5,

Z. 25 bis S.6, Z. 8, S. 7, Z. 1 bis 8, Fig. 1, 2 mit zugehöriger Beschreibung auf S. 8,

9) ist ein elektrisch beheizbarer Katalysator zur Behandlung eines Abgasstroms

eines Verbrennungsmotors mit einer in einem rohrförmigen Gehäuse (Abgasleitung

18, Mantelrohr) angeordneten und als Wabenkörper 2 ausgeführten porösen

Struktur beschrieben (M1.1 bis M1.5.b). Die poröse Struktur wird mittels einer

elektrischen Heizung (Heizelement 16) beheizt, die mit einer Isolierung (Isolator)

versehen ist, in die ein Heizleiter (elektrischer Leiter) vollständig eingebettet ist. Die

elektrische Heizung weist stirnseitige, als Anschlüssen 20 bezeichnete

Anschlussöffnungen auf

(M1.6, M1.8, M1.9, M1.14, Teilmerkmal M1.7). Die

elektrische Heizung ist

in einen Falz einer Blechlage des Wabenkörpers

formschlüssig eingelegt, so dass dieser Falz auch einen einhüllenden äußeren

Metallmantel der elektrischen Heizung ausbildet (M1.10). Die elektrischen

Anschlüsse 20 sind durch die Gehäusewand geführt und liegen sämtlich außerhalb

des Innenraums des Gehäuses (S. 8, Z. 17 bis 20, Fig. 4; M1.11, M1.12).

In der Druckschrift E2 ist nichts zu einer mineralisolierten und vakuumdichten

Durchführung der Anschlüsse, die mit dem Gehäuse verschweißt oder verlötet ist

und darüber hinaus mit dem, einen Metallmantel der elektrischen Heizung bildenden

Falz verbunden ist, beschrieben.

Die Querschnittsform der Isolierung mit dem darin eingebetteten Heizleiter ist oval

gestaltet (Fig. 2, 3), so dass sich in Strömungsrichtung eine verlängerte

Beheizungszone für die poröse Struktur ergibt und somit das Merkmal M1.15

verwirklicht ist. Die spezifischen Dimensionsangaben gemäß Merkmal M1.16 sind

so den schematischen Figuren der Druckschrift E2 aber nicht zu entnehmen.

Das eine Mineralisolierung betreffende Teilmerkmal M1.7 ist dort ebenso wenig

offenbart wie das Merkmal M1.13 i. V. m einem der Merkmale M1.13.a oder M1.13.b

sowie das Merkmal M1.16 des Gegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach

Hauptantrag.

c)

Aus der Druckschrift E3 (vgl. Sp. 1, Z.1 bis 13, Sp. 4, Z. 24 bis Sp. 5, Z. 38,

Fig. 1, 4, 5) ist ein elektrisch beheizbarer Katalysator zur Behandlung des

Abgasstroms eines Verbrennungsmotors bekannt (M1.1, M1.2). Der Katalysator ist

mit einer in einem rohförmigen Gehäuse (Mantelrohr 50) angeordneten porösen

Struktur (Wabenkörper, Blechstapel 40) ausgebildet (M1.3 bis M1.5.b). Eine

elektrische Heizung mit einem auch als Heizleiter verwendbaren und komplett in

eine

isolierende keramische Pulverschicht (Isolierschicht 16) eingebetteten

Messleiter 17, mit einer stirnseitigen Anschlussöffnung (Anschlussbuchse, Fig. 1, 5)

und einem äußeren Metallmantel (Metallmantelröhrchen 15) dient der Beheizung

der porösen Struktur (M1.6 bis M1.10, M1.14). Die mineralisolierte Heizung wird im

Abschnitt der Anschlussöffnung zwischen eine Anschlusslasche 48 bildende

Auswölbungen 43 zweier Blechlagen 41, 42 der porösen Struktur 40 durch die

Gehäusewand geführt, so dass sämtliche Anschlussöffnungen außerhalb des

Innenraums des Gehäuses angeordnet sind (Fig. 5; M1.11, M1.12).

Ein Verschweißen oder Verlöten des Metallmantels mit dem Gehäuse erfolgt nicht,

vielmehr wird die Anschlusslasche über eine Anschlussbuchse mit dem Gehäuse

verbunden. Da die Anschlusslasche auch keine mineralisolierte und vakuumdichte

Durchführung durch das Gehäuse ausbildet, ist das Merkmal M1.13 i. V. m. M1.13.a

oder M1.13.b nicht verwirklicht.

In dem kreisrunden Querschnitt der Heizung kann bereits eine formangepasste

Querschnittsform zur homogenen Beheizung der porösen Struktur gesehen

werden, da gleichmäßig über die Außenfläche des Metallmantels Wärme an die

poröse Struktur abgegeben wird (M1.15). Allerdings ist das Merkmal M1.16 in der

Druckschrift E3 nicht offenbart, da einerseits die geforderten speziellen

Querschnittsdimensionen durch den in Fig. 1 gezeigten Kreisquerschnitt der

mineralisolierten Heizung nicht erfüllt sind und andererseits die in den Fig. 2 und 3

i. V. m. mit Sp. 4, Z. 34 bis 54 offenbarten auch flachovalen Querschnittsformen

jeweils Heizungen ohne äußeren Metallmantel betreffen. Der in der Druckschrift E3

beschriebene elektrisch beheizbare Katalysator zeigt demnach nicht das Merkmal

M1.13 i. V. m einem der Merkmale M1.13.a oder M1.13.b und auch nicht das

Merkmal M1.16 des Gegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag.

d)

Die Druckschrift E4 (vgl. PA 1, Sp. 4, Z. 60 bis Sp. 5, Z. 11, Fig. 5) betrifft

einen elektrisch beheizbaren Katalysator (katalytischer Konverter) zur Behandlung

des Abgasstroms eines Verbrennungsmotors (M1.1, M1.2), wobei ein rohrförmiges

Gehäuse 35 einen Innenraum umschließt (PA 7, 8, Fig. 5; M1.3, M1.4), in dem eine

mittels eines elektrischen Heizleiters (PA11) beheizbare poröse Struktur in Form

eines Wabenkörpers 30 angeordnet ist (M1.5.a, M1.5.b, M1.6).

Die Figuren 1 und 2 dieser Druckschrift offenbaren i. V. m. Sp. 4, Z. 12 bis 44 der

Beschreibung den Aufbau eines als Mantelleiter ausgeführten Heizleiters. Die

elektrische Heizung ist mittels einer Isolierschicht 3 isoliert, umfasst einen

Innenleiter 1 als Heizleiter, stirnseitige Enden 6 als Anschlussöffnungen sowie einen

äußeren metallischen Mantel 2 (Teilmerkmal M1.7, Merkmale M1.8, M1.9, M1.10).

In der Beschreibung (Sp. 4, Z. 12 bis 14) zur Fig. 1 ist angegeben, dass der

Innenleiter und der metallische Mantel durch die Isolierschicht voneinander isoliert

sind. Auch wenn in Fig. 1 die Isolierschicht nur auf der im Bereich des linken Endes

6 gepunktet angedeutet ist, so versteht der Fachmann die dortige Offenbarung im

Lichte dieser Druckschrift aber dennoch derart, dass der Innenleiter über die

gesamte Länge des Mantelleiters, und demnach auch in den Abschnitten der

Heizung, die im Innenraum des Gehäuses angeordnet sind, komplett in die

Isolierung eingebettet ist. Dieser Umstand wird mit Blick auf Fig. 2 deutlich, die einen

Querschnitt der isolierten Heizung an einer von den Enden 6 verschiedenen und

nicht näher definierten Stelle zeigt, wobei der Innenleiter auch dort vollständig von

der Isolierschicht 3 umhüllt dargestellt ist (M1.14).

Die isolierte Heizung ist mit einer kreisrunden Querschnittsform (Durchmesser) so

modelliert bzw. angepasst, dass Wärme innerhalb des Wabenkörpers über den

gesamten Umfang gleichmäßig an die umgebende Wabenstruktur zu deren

homogenen Beheizung abgegeben werden kann (vgl. obenstehende Ausführungen

zur Auslegung des Merkmals M1.15 im Abschnitt II.A.3.). Darüber hinaus ist die

mineralisolierte Heizung im Randbereich des Wabenkörpers gegenüber ihrer

Ausführung

im

Innenbereich des Wabenkörpers mit einem erweiterten

Durchmesser des Metallmantels und des Heizleiters ausgeführt, um eine

Überhitzung in diesem Bereich zu verhindern (Sp. 2, Z. 27 bis 42, PA 2). Auch diese

Querschnittsmodellierung oder Formanpassung

trägt somit zur homogenen

Beheizung der porösen Struktur bei (M1.15).

Das Ende 5 (Fig. 5) der isolierten Heizung ist derart durch die Gehäusewand

hindurchgeführt (M1.11), dass die Anschlussöffnung mit Außengewinde 6

außerhalb des Innenraums des rohrförmigen Gehäuses 35 angeordnet ist (M1.12)

wobei der Metallmantel der isolierten Heizung in diesem Abschnitt mit dem

rohrförmigen Gehäuse direkt dichtend verschweißt ist (PA7, Fig. 5; M1.13, M1.13.a)

In der Druckschrift E4 ist nicht konkret offenbart, dass die Isolierschicht als

Mineralisolierung ausgeführt ist (Teilmerkmal M1.7). Zwar ist die poröse Struktur als

Wabenkörper ausgebildet und weist demnach merkmalsgemäße Wände auf

(Teilmerkmal M1.16) allerdings sind bei der mit einem kreisrunden Querschnitt

versehenen mineralisolierten Heizung die Ausdehnungen in Strömungsrichtung und

in den Wänden des Wabenkörpers zugewandten Richtung gleich bemessen, so

dass die im Merkmal M1.16 geforderten Größenverhältnisse nicht offenbart sind.

e)

Die übrigen Druckschriften liegen erkennbar weiter ab und haben im

Beschwerdeverfahren keine Rolle mehr gespielt.

3.2

Der Gegenstand gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag beruht auch

auf einer erfinderischen Tätigkeit (§§ 1, 4 PatG).

a)

In der Druckschrift E2 ist es dem Fachmann überlassen, wie die Anschlüsse

20 gasdicht und elektrisch isoliert durch die Gehäusewand des Mantelrohrs

hindurchzuführen sind.

In diesem Zusammenhang ist für den Fachmann die Druckschrift D2 von Relevanz,

in der eine mineralisolierte und vakuumdichte Durchführung eines elektrischen

Leiters 8 (vgl. PA1, 4, Fig. 1; Teilmerkmale M1.13 und M1.13.b), in Form einer mit

dem Gehäuse eines elektrisch beheizbaren Katalysators verschweißten oder

verlöteten Hülse 6 beschrieben wird (Sp. 2, Z. 55 bis 57).

Berücksichtigt der Fachmann diese Lehre bei dem Katalysator der Druckschrift E2,

so gelangt er zu einer mineralisolierten, vakuumdichten und mit dem Gehäuse

stoffschlüssig verbundenen Durchführung der Anschlüsse 20 durch das Mantelrohr

des Katalysators. Eine Veranlassung, dabei den einen äußeren Metallmantel der

elektrischen Heizung ausbildenden Falz des Wabenkörpers mit der Hülse 6 am

Katalysator aus der Druckschrift D2 zu verbinden ist aber auch unter Hinzuziehung

des

fachmännischen Wissens nicht gegeben. Demnach

fehlt es bei der

Zusammenschau der Druckschriften E2 und D2 an einer merkmalsgemäßen

indirekten Verbindung des Metallmantels mit dem Gehäuse (Teilmerkmal M1.13

i. V. m. Teilmerkmale M1.13.b). Auch das eine Mineralisolierung betreffende

Teilmerkmal M1.7 und die spezielle geometrische Querschnittsformgebung der

Heizung gemäß Merkmal M1.16 sind dem Fachmann so nicht nahegelegt.

b)

Gründe, aus denen der Fachmann ausgehend von dem elektrisch

beheizbaren Katalysator der Druckschrift E3 lediglich gestützt auf sein Fachwissen

eine gemäß dem Merkmal M1.16 formangepasste mineralisolierte Heizung mit

äußerem Metallmantel vorschlagen sollte und zusätzlich bei der Durchführung der

mineralisolierten Heizung durch das Gehäuse auf die in der E3 als vorteilhafter

Schutz für die Heizung beschriebene Anschlusslasche 48 verzichten sollte, und

stattdessen das Metallmantelröhrchen 15 direkt mit dem Gehäuse 50 verschweißen

sollte, sind erkennbar nicht gegeben (M1.13 i. V. m. M1.13.a).

c)

Geht der Fachmann bei seinen Überlegungen, einen kostengünstigen,

einfach herzustellenden und

robusten elektrisch beheizbaren Katalysator

vorzuschlagen, von der Druckschrift E4 aus, so fehlt der elektrischen Heizung des

dort beschriebenen Katalysators eine konkret als Mineralisolierung ausgebildete

Isolierschicht. Eine derartige Ausführung lag dem Fachmann aber als eine ihm aus

dem Stand der Technik bestens bekannte und so auch bereits

in der

Beschreibungseinleitung (Sp. 1, Z. 31 bis 35) der Druckschrift E4 genannte

Ausgestaltung der Isolierung nahe (Teilmerkmal M1.7).

Dies gilt aber auch unter Berücksichtigung der Druckschriften E3 und E2 nicht für

eine Anpassung der Querschnittsform gemäß Merkmal M1.16:

Die Druckschrift E3 offenbart einen zwischen Auswölbungen 23 zweier gewellter

Blechlagen 21, 22 isoliert angeordneten Messleiter 27 (Sp. 4, Z. 34 bis 41, Fig. 2)

sowie eine in flachen Auswölbungen 33 zweier Blechlagen vorgesehene und von

zwei Faservliesen 36 isolierte Messleiterfolie 37 (Sp. 4, Z. 42 bis 54, Fig. 3). Diese

auch als elektrische Heizungen verwendbaren isolierten Messleiter weisen leichtovale bis flach-ovale Formen auf, sind aber hierzu jeweils ohne äußeren

Metallmantel ausgeführt. Eine Veranlassung, die mineralisolierte Heizung aus der

Druckschrift E4 und insbesondere deren äußeren Metallmantel gemäß Merkmal

M1.16 in der Querschnittsform anzupassen, liegt demnach nicht vor.

Auch die Hinzuziehung der Druckschrift E2 führt zu diesem Ergebnis. Denn auch

die dort in Fig. 2 und 3 mit einem ovalen Querschnitt gezeigte elektrische Heizung

ist ohne äußeren Metallmantel ausgeführt.

Dem übrigen im Verfahren genannten und hinsichtlich der erfinderischen Tätigkeit

zu berücksichtigen Stand der Technik sind keine Hinweise auf formangepasste

mineralisolierte Heizungen gemäß M1.16 zu entnehmen.

Gründe warum der Fachmann ausgehend vom elektrisch beheizbaren Katalysator

der Druckschrift E4 allein gestützt auf sein Fachwissen eine merkmalsgemäße

Ausgestaltung der mineralisolierten Heizung nach Merkmal M1.16 vorschlagen

sollte, sind erkennbar nicht gegeben.

Die vom Streitpatent in der Fassung des Patentanspruchs 1 vorgeschlagene

Lösung lag demnach ausgehend von keiner der Druckschriften E2, E3 oder E4

nahe.

3.3

Der Gegenstand des Patentanspruchs 8 des Hauptantrags ist neu (§§ 1, 3

PatG).

a)

Die Druckschriften E1, E2 und E3 offenbaren kein direktes oder über eine

mineralisolierte und vakuumdichte Durchführung erfolgendes Verschweißen oder

Verlöten des äußeren Metallmantels der mineralisolierten Heizung mit dem

rohrförmigen Gehäuse des elektrisch beheizbaren Katalysators gemäß dem

Merkmal M1.13

i. V. m. M1.13.a oder M1.13.b des Gegenstandes des

Patentanspruchs 1 (vgl. obenstehende Ausführungen im Abschnitt II.B.3.1.).

Demnach ist in diesen Druckschriften auch kein Verfahren zum Herstellen eines

elektrischen beheizbaren Katalysators mit dem diesen Merkmalen entsprechenden

Merkmal M8.8 des Verfahrens nach Patentanspruch 8 beschrieben.

b)

Aus der Druckschrift E4 (vgl. Sp. 4, Z. 49 bis Sp. 5, Z. 11, Fig. 4, 5; PA1, 7,

8) ist ein Verfahren zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren Katalysators

bekannt (M8.1), bei dem eine untere und obere, jeweils aus glatten und gewellten

Blechen 21, 22 bestehende, ebene, poröse Struktur zu einem Wabenkörper 20

zusammengesetzt ist (Fig. 4), die im Folgenden auch als poröse Gesamt-Struktur

bezeichnet werden soll (vgl. untenstehend kommentiert wiedergegebene Figur 4

der E4).

Eine als Mantelleiter mit einem komplett in eine Isolierschicht 3 eingebetteten Mess-

oder Heizleiter (Innenleiter 1), mit stirnseitigen Anschlussöffnungen (Endbereich 5

mit Außengewinde 6) und mit einem äußeren Metallmantel 2 ausgestaltete isolierte

Heizung (Fig. 1, 2; Ausführungen zu M1.6 bis M1.10 und M1.14 im Abschnitt

II.B.3.1.; M8.3) ist zwischen zwei Blechen 11, 12 (Fig. 4) der unteren und der oberen

porösen Struktur angeordnet und liegt an beiden porösen Strukturen an und wird

mit diesen auch bereitgestellt (M8.2). Die auf der unteren porösen Struktur

angeordnete isolierte Heizung ragt dabei mit ihrer stirnseitigen Anschlussöffnung 6

über die untere und die obere poröse Struktur und somit auch über die poröse

Gesamt-Struktur hinaus (Fig. 4; M8.4), bevor ein gemeinsames Aufrollen oder

spiraliges Wickeln der beiden ebenen porösen Strukturen zusammen mit der darin

liegenden und an beiden porösen Strukturen anliegenden isolierten Heizung erfolgt

(Sp. 3, Z. 33 bis 37, Sp. 4, Z. 60 bis 64; M8.5).

Ein über Merkmal M8.6 auch definiertes Einrollen der isolierten Heizung lediglich in

die untere poröse Struktur, auf der die isolierte Heizung vor dem Aufrollen aufliegt

ist nicht verwirklicht, da die isolierte Heizung nach dem Aufrollen nicht in die untere

poröse Struktur integriert ist bzw. von dieser im Wesentlichen vollständig umhüllt

wird (Teilmerkmal 8.6), sondern unverändert an der jetzt nur aufgerollten porösen

Struktur auf- oder anliegt.

Geht man im Sinne der Einsprechenden davon aus, dass ein merkmalsgemäßes

Einrollen auch mit einer bereits in die poröse Struktur integrierten isolierten Heizung

erfolgen kann, so ist in dem gemeinsamen Aufrollen der porösen Gesamt-Struktur

mit der isolierten Heizung ein merkmalsgemäßes Einrollen (M8.6) bzw. eine

Integration der isolierten Heizung in die aufgerollte poröse Gesamt-Struktur zu

sehen. Allerdings ist dann zumindest das ein vorheriges Aufliegen der isolierten

Heizung auf der porösen Gesamt-Struktur betreffende Teilmerkmal M8.4 dann nicht

erfüllt, da die isolierte Heizung vor dem Aufrollen in der porösen Gesamt-Struktur

angeordnet ist.

Abhängig davon, ob man die untere poröse Struktur oder die poröse Gesamt-

Struktur auf die merkmalsgemäße ebene poröse Struktur lesen möchte, fehlt dem

Verfahren der Druckschrift E4 entweder ein Teilmerkmal M8.6 oder ein Teilmerkmal

M8.4.

Auch zum Verlöten der porösen Struktur mit dem äußeren Metallmantel ist in dieser

Druckschrift nichts angegeben, vielmehr werden lediglich die die isolierte Heizung

umschließenden Bleche 11, 12 (Fig. 1) an Seitenbereichen miteinander verlötet,

nicht aber die Bleche direkt mit dem Metallmantel. Dabei ist auch nicht offenbart, ob

erst nach dem Aufrollen verlötet werden soll (Teilmerkmale 8.6), oder ob dies bereits

zuvor erfolgt ist.

Die Druckschrift E4 lehrt, nach dem Aufrollen die aufgerollte poröse Struktur mit der

darin eingerollten isolierten Heizung in ein rohrförmiges Gehäuse 35 einzuführen,

so dass die eine über die poröse Struktur hinausragende stirnseitige

Anschlussöffnung 5 mit Außengewinde 6 durch eine Durchführöffnung (Schlitz 31)

in der Gehäusewand hindurch aus dem Innenraum des rohrförmigen Gehäuses

hinausragt (Sp. 5, Z. 3 bis 11, Fig. 5, M8.7), wobei der äußere Metallmantel der

isolierten Heizung mit dem rohrförmigen Gehäuse direkt verschweißt wird

(Patentanspruch 7, M8.8).

Demnach ist, wie oben dargelegt, neben Teilmerkmalen M8.6 zusätzlich abhängig

von der Lesart entweder ein weiteres Teilmerkmal M8.6 oder ein Teilmerkmal M8.4

des anspruchsgemäßen Verfahrens bei dem Verfahren der Druckschrift E4 nicht

verwirklicht. Darüber hinaus lehrt diese Druckschrift auch nicht konkret, die

Isolierschicht 3 als Mineralisolierung auszuführen (Teilmerkmal 8.2). Auch zu dem

Merkmal M8.9 des Verfahrens nach Patentanspruch 8 nach Hauptantrag ist dort

nichts angegeben.

Das Verfahren des Patentanspruchs 8 nach Hauptantrag ist demnach auch neu

gegenüber der Druckschrift E4.

3.4

Der Gegenstand des Patentanspruchs 8 nach Hauptantrag beruht auch auf

erfinderischer Tätigkeit (§§1, 4 PatG).

a)

Einen geeigneten Ausgangspunkt für die fachmännischen Überlegungen

bildet die nächstliegende Druckschrift E4.

Die Druckschrift E4 lehrt, den Mantelleiter in in Bleche der porösen Struktur

eingewalzte Ausbauchungen anzuordnen und die Bleche anschließend an den

Seitenbereichen miteinander zu verlöten (Sp. 4, Z. 34 bis 40). Ein hierzu

alternatives, aus dem Stand der Technik bekanntes Herstellverfahren, bei dem ein

äußeres Verlöten des Mantelleiters mit der metallischen porösen Struktur erfolgt

und auf ein Einwalzen des Mantelleiters zwischen den dünnen Blechen verzichtet

werden kann, ist bereits in der Beschreibungseinleitung der Druckschrift E4 (Sp. 1,

Z. 37 bis 39) genannt.

Sollte dem Fachmann Einzelheiten eines solchen Herstellverfahrens nicht ohnehin

schon bekannt sein, so fände er insoweit angeregt durch den Hinweis in der

Druckschrift E4 entsprechende Details in der Druckschrift D8.

b)

Die Druckschrift D8 (vgl. Sp. 6, Z. 3 bis 45, Fig. 4, 5) betrifft ebenfalls ein

Verfahren zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren Katalysators zur

Behandlung eines Abgasstroms eines Verbrennungsmotors (Patentanspruch 7).

Dabei wird ein als Temperaturfühler TF dienender Mantelleiter mit gegenüber einem

äußeren Metallmantel 23 mineralisolierten (Magnesiumoxidpulver, Teilmerkmal 8.2)

Mess- bzw. Innenleitern (Draht 33, 34) in eine Nut 51 eines die Oberseite einer

ebenen porösen Struktur bildenden gefalteten Blechs 21 gelegt, so dass der

Temperaturfühler dann zusammen mit dem Blech zu einem Katalysator-

Trägerkörper gewickelt werden kann. Der mineralisolierte Mantelleiter liegt

demnach vor dem Aufrollen oder spiraligen Aufwickeln (Sp. 5, Z. 63) an und auch

oben auf der porösen Struktur auf und wird durch das Aufrollen in die poröse

Struktur eingerollt (Teilmerkmale 8.2, 8.4 bis M8.6).

In der Druckschrift D8 ist beschrieben, dass der Metallmantel einerseits mit dem

gefalteten Blech als auch mit dem nächsten glatten Blech verlötet wird (Teilmerkmal

M8.6), wodurch erreicht wird, dass der Temperaturfühler hauptsächlich die

Temperatur der Trägerstruktur misst. Bei dem nächsten glatten Blech handelt es

sich bei Anwendung des Aufrollens als Herstellverfahren demnach um das untere

Abschlussblech der ebenen noch nicht aufgerollten porösen Struktur, das beim

Aufrollen auf dem gefalteten Blech und dem Metallmantel des Temperaturfühlers

TF zu liegen kommt. Das Verlöten des äußeren Metallmantels mit dem gefalteten

Blech, der Nut und dem angrenzenden glatten Blech erfolgt demnach im

aufgerollten Zustand der porösen Struktur (Teilmerkmale M8.6).

Im Bestreben, das aus der Druckschrift E4 bekannt gewordene Verfahren zur

Herstellung eines Katalysators einfacher und kostengünstiger zu gestalten, ist der

Fachmann insoweit durch den entsprechenden Hinweis in der E4 (Sp. 1, Z. 37 bis

39, äußeres Verlöten mit Struktur), aber zumindest unter Berücksichtigung der

Lehre der Druckschrift D8 veranlasst, auf das dort in der Druckschrift E4 gelehrte

Einwalzen zwischen zwei Blechlagen zu verzichten und stattdessen den

Mantelleiter an oder auf der obersten Blechlage der ebenen porösen Struktur bspw.

in eine, wie in der Druckschrift D8 hierzu vorgeschlagene Nut aufzulegen und nach

dem Aufrollen die aufgerollte poröse Struktur mit dem äußeren Metallmantel zu

verlöten. Die Verwendung einer Mineralisolierung für die elektrische Heizung legt

darüber hinaus sowohl die Druckschrift E4 (Sp. 1, Z. 31 bis 35) als auch die

Druckschrift D8 nahe (Sp. 6, Z. 18 bis 22; Teilmerkmal M8.2). Dem Fachmann ist

somit angezeigt, ausgehend von der Druckschrift E4 zumindest

in der

Zusammenschau mit der Druckschrift D8, ein Verfahren zur Herstellung eines

elektrisch beheizbaren Katalysators mit den Merkmalen M8.1 bis M8.8 des

Gegenstandes des Patentanspruchs 8

in der Fassung des Hauptantrags

vorzuschlagen.

Anders stellt sich die Bewertung im Zusammenhang mit dem weiteren Merkmal

M8.9 des definierten Verfahrens dar. Dieses fordert, dass die mineralisolierte

Heizung mit verschweißten Anschlussöffnungen bereitgestellt wird und erst nach

dem Schritt des über das Merkmal M8.6 geforderten Verlötens die

Anschlussöffnungen freigelegt werden.

Entgegen der Auffassung der Einspruchsabteilung ist es ausgehend von der

Druckschrift E4 nicht naheliegend, zur Abdichtung die Anschlussöffnungen vor

einem etwaigen Vakuumlöten zu verschweißen bzw. diese verschweißt

bereitzustellen und später wieder freizulegen. Die Anschlussöffnungen sind mit

Außengewinden ausgestaltet, die durch ein Verschweißen und anschließendes

Freilegen beschädigt, wenn nicht gar unbrauchbar würden. Sollte der Fachmann

einen Verschluss der Anschlussöffnungen in Betracht ziehen, so sieht er

entsprechend dichtende auf die Außengewinde aufschraubbare und ggfs. noch

zusätzlich versiegelte Kappen vor, die nach dem Vakuumlöten einfach wieder

abgeschraubt

bzw.

entfernt werden

können. Alternativ

hierzu

die

Anschlussöffnungen verschweißt bereitzustellen und die Außengewinde erst nach

dem Verlöten und dem Freilegen der Anschlussöffnungen auf den äußeren

Metallmantel, also am halbfertigen oder fertigen Katalysator zu schneiden, ist

demgegenüber angesichts der erschwerten Handhabung nicht angezeigt.

Das Merkmal M8.9 ist ausgehend von der Druckschrift E4 auch i. V. m. der

Druckschrift D8 demnach dem Fachmann nicht nahegelegt. Auch den übrigen im

Verfahren befindlichen Druckschriften ist kein Hinweis auf dieses Merkmal zu

entnehmen. Gründe, aus denen heraus der Fachmann unter Hinzuziehung seines

Fachwissens das Merkmal 8.9 in einem Verfahren zur Herstellung eines elektrisch

beheizbaren Katalysators hätte verwirklichen sollen, sind ebenfalls erkennbar nicht

gegeben.

Auch die vom Streitpatent in der Fassung des Patentanspruchs 8 vorgeschlagene

Lösung lag demnach nicht nahe.

3.5

Die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 7 betreffen zweckmäßige und

nicht selbstverständliche Weiterbildungen des Katalysators nach Patentanspruch 1.

Sie haben zusammen mit diesem ebenfalls Bestand.

III.

Rechtsmittelbelehrung

Dieser Beschluss kann mit der Rechtsbeschwerde nur dann angefochten werden,

wenn einer der in § 100 Absatz 3 PatG aufgeführten Mängel des Verfahrens gerügt

wird. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses

Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, durch

einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten

elektronisch einzulegen.

Dr. Höchst

Eisenrauch

Wiegele

Gruber

Sp