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BPatG Beschluss vom 07.06.2022 – 12 W (pat) 16/22

12. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:070622B12Wpat16.22.0

Zitiert 1 Entscheidungen 2 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

12 W (pat) 16/22 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 11 2017 006 696.4

hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatengerichts am

7. Juni 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Univ. Rothe

sowie der Richter Kruppa, Dr.-Ing. Krüger und Dipl.-Ing. Dr. Herbst

beschlossen:

Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.

ECLI:DE:BPatG:2022:070622B12Wpat16.22.0

Gründe§

I.

Die am 20. Dezember 2017 eingereichte Patentanmeldung mit der Bezeichnung

„Verfahren zur Herstellung einer Basalt-Textilfaser für das Anfertigen

von Bremsbelagsmaterial“

ist durch Beschluss der Prüfungsstelle der Klasse F 16 D des Deutschen Patent-

und Markenamts vom 3. Februar 2022 wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit

zurückgewiesen worden.

Gegen diese Entscheidung hat der Anmelder mit Zahlung der Gebühr rechtzeitig

Beschwerde eingelegt.

Mit Schriftsatz vom 22. April 2022 hat der Anmelder die Beschwerde zurückgenommen und gleichzeitig ohne Begründung die Rückzahlung der Beschwerdegebühr

beantragt.

II.

Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr war zurückzuweisen. Billigkeitsgründe,

die

eine Rückzahlung

der Beschwerdegebühr

gemäß

§ 80 Abs. 3 PatG rechtfertigen könnten, wie eine unzureichende Sachbehandlung

oder schwerwiegende Verfahrensfehler, sind weder vorgetragen, noch dem Senat

aus dem bisherigen Verfahrensablauf ersichtlich. Die Rücknahme der Beschwerde

für sich allein rechtfertigt die Rückzahlung der Beschwerdegebühr nicht.

Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist nicht gegeben, § 100 Abs. 1 PatG

(BPatG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 – 20 W (pat) 80/05; Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Auflage 2020, § 100, Rdnr. 7).

Rothe

Kruppa

Dr. Krüger

Dr. Herbst

Richer Kruppa ist wegen Krankheit verhindert zu unterschreiben.

Rothe

Hol/Wei