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BPatG Beschluss vom 25.10.2022 – 19 W (pat) 10/21

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:251022B19Wpat10.21.0

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 10/21 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

25. Oktober 2022

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2019 129 902.0

ECLI:DE:BPatG:2022:251022B19Wpat10.21.0

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

25. Oktober 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing.

Kleinschmidt, der Richterin Dorn sowie der Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt und

Dipl.-Ing. Tischler beschlossen:

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G01R des Deutschen

Patent- und Markenamts vom 27. Juli 2021 wird aufgehoben und das

Patent 10 2019 129 902 wie folgt erteilt:

Bezeichnung:

Verfahren und System zum Vorhersagen einer

Motorstart-Performance

eines

elektrischen

Energiespeichersystems

Anmeldetag:

6. November 2019

Patentansprüche: Patentansprüche 1 bis 12, dem Bundespatentgericht als Hauptantrag überreicht

in der

mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2022

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 14, dem Bundespatentgericht überreicht in der mündlichen Verhandlung

am 25. Oktober 2022

Zeichnungen:

(einzige)

Figur

1

vom

Anmeldetag

(6. November 2019).

G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2019 129 902.0 ist am

6. November 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht

worden und trägt die Bezeichnung „Verfahren und System zum Vorhersagen einer

Motorstart-Performance eines elektrischen Energiespeichersystems“.

Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse G01R – hat die Anmeldung mit Beschluss

vom 27. Juli 2021 zurückgewiesen. Zur Begründung ist angegeben, dass der

jeweilige Gegenstand des damals geltenden Patentanspruchs 1 sowohl nach

Hauptantrag als auch nach Hilfsantrag I und II gegenüber dem vorliegenden Stand

der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 31. August 2021 beim DPMA

eingegangene Beschwerde der Anmelderinnen zu 1) und 2).

Die Anmelderinnen und Beschwerdeführerinnen zu 1) und 2) beantragen zuletzt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G01R des Deutschen

Patent- und Markenamts vom 27. Juli 2021 aufzuheben und das

nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen zu

erteilen:

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 12, dem Bundespatentgericht als Hauptantrag

überreicht in der mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2022

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 14, dem Bundespatentgericht überreicht in

der mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2022

Zeichnungen:

(einzige) Figur 1 vom Anmeldetag (6. November 2019).

Die einander nebengeordneten geltenden Patentansprüche 1 und 11 vom

25. Oktober 2022 lauten:

1.

Verfahren zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor einer

bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten Fahrzeugmodels

und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante starten zu können,

wobei das Verfahren die folgenden Verfahrensschritte aufweist:

-

-

-

Generieren von für das elektrische Energiespeichersystem

charakteristischen Motorstart-Daten;

Auswerten der generierten Motorstart-Daten; und

Ausgeben eines Ergebnisses der Auswertung, welches eine

Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten

Fahrzeugmodels

und/oder

einer

bestimmten

Fahrzeugvariante starten zu können, betrifft,

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine

Fahrzeugmarke,

ein

Fahrzeugmodell

und/oder

eine

Fahrzeugvariante

des

von

dem

elektrischen

Energiespeichersystem zu startenden Fahrzeugs berücksichtigt

wird,

wobei das Verfahren

ferner den Verfahrensschritt des

Durchführens einer Lernphase eines Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus aufweist, wobei in der Lernphase Lerndaten in den

Motorstart-Vorhersage-Algorithmus eingegeben werden, und wobei

der Motorstart-Vorhersage-Algorithmus

in den eingegebenen

Lerndaten Muster und/oder Gesetzmäßigkeiten erkennt, welche

beim Auswerten der generierten Motorstart-Daten entsprechend

angewandt werden,

wobei die Lerndaten charakteristische Motorstart-Daten einer

Vielzahl

von

unterschiedlich

gealterten

elektrischen

Energiespeichersystemen von einer Vielzahl unterschiedlicher

Fahrzeugmarken, Fahrzeugmodelle und/oder Fahrzeugvarianten

aufweisen,

wobei die generierten Motorstart-Daten des elektrischen

Energiespeichersystems,

dessen

Leistungsfähigkeit

vorherzusagen ist, während einer Lernphase des Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus als Lerndaten verwendet werden,

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine

Temperatur oder ein Temperaturbereich eines von dem

elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das ausgegebene

Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage mit Bezug auf die

Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems bei

unterschiedlichen Temperaturen des Fahrzeugmotors betrifft.

11. System zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor einer

bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten Fahrzeugmodels

und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante starten zu können,

wobei das System eine Eingabeschnittstelle zum Eingeben von für

das

elektrische Energiespeichersystem charakteristischen

Motorstart-Daten und eine Auswerteeinrichtung zum Auswerten der

eingegebenen

Motorstart-Daten

aufweist,

wobei

die

Auswerteeinrichtung ausgebildet ist, bei der Auswertung der

Motorstart-Daten die Fahrzeugmarke, das Fahrzeugmodell

und/oder die Fahrzeugvariante des von dem elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugs

zu

berücksichtigen, wobei das System eine Ausgabeschnittstelle

aufweist zum Ausgeben eines Ergebnisses der von der

Auswerteeinrichtung durchgeführten Auswertung, und wobei das

System zur Durchführung des Verfahrens nach einem der

Ansprüche 1 bis 10 ausgebildet ist,

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine

Temperatur oder ein Temperaturbereich eines von dem

elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das ausgegebene

Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage mit Bezug auf die

Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems bei

unterschiedlichen Temperaturen des Fahrzeugmotors betrifft.

Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden die folgenden Druckschriften

genannt:

D1

D2

D3

D4

D5

WO 2018/148362 A1,

US 7 061 246 B2,

DE 10 2018 131 626 A1,

DE 10 2012 005 577 A1,

Wikipedia-Artikel

„Maschinelles

Lernen“,

URL:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Maschinelles_Lernen

&oldid=193649556, Bearbeitungsstand: 1. November 2019,

11:14 Uhr, abgerufen am 29. September 2020, 10:45 Uhr.

Von den Anmelderinnen zu 1) und 2) wurden in der Beschreibung der

Patentanmeldung noch die folgenden Veröffentlichungen genannt:

PA1

PA2

DE 195 40 827 C2,

DE 103 35 928 A1.

Wegen des Wortlauts der direkt oder indirekt auf die geltenden Patentansprüche 1

und 11 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 10 und 12 sowie weiterer

Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet mit der Folge,

dass das nachgesuchte Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen

Beschlusses – in der nunmehr beantragten Fassung zu erteilen war. Denn der

– zweifellos auf dem Gebiet der Technik liegende und gewerblich anwendbare –

Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 erweist sich gegenüber dem

vorliegenden Stand der Technik als patentfähig (§ 1 Abs. 1 i. V. m. §§ 3 und 4

PatG). In entsprechender Weise ist auch der Gegenstand des nebengeordneten

Patentanspruchs 11 einer Patenterteilung zugänglich.

1.

Die Erfindung betrifft allgemein Verfahren und Systeme zum Abschätzen

eines Zustandes eines elektrischen Energiespeichersystems, insbesondere zum

Vorhersagen

einer

sogenannten

Motorstart-Performance,

d. h.

der

Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems, insbesondere einer

Kraftfahrzeug-Starterbatterie, einen Fahrzeugmotor eines Kraftfahrzeugs kalt- oder

warmstarten bzw. noch eine bestimmte Anzahl von Startvorgängen des

Fahrzeugmotors erfolgreich durchführen zu können (Seite 1, 1. und 2. Absatz der

geltenden Beschreibung).

Die zuverlässige Zustandsbestimmung eines elektrischen Energiespeichersystems

gewinne mit zunehmenden Fahrzeugfunktionen, welche elektrische Energie

zumindest zur Unterstützung benötigten, wie insbesondere sicherheitsrelevante

Funktionen, stark an Bedeutung. Um im Betrieb die verbleibende Laufzeit des

Energiespeichersystems (Akkulaufzeit) zuverlässig vorhersagen zu können und

beispielsweise gealterte Batteriezellen oder das gesamte elektrische

Energiespeichersystem auszutauschen, bevor deren Zustand kritisch werde, sei es

wünschenswert, den Alterungszustand des elektrischen Energiespeichersystems

möglichst genau bestimmen zu können (Seite 1, 3. Absatz bis Seite 2, 2. Absatz).

Bekannte Systeme und Verfahren zur Batteriezustandsermittlung würden in der

Regel

auf

direkte Messwerte

des Batteriezustandes

und/oder

der

Batterieeigenschaften zurückgreifen, wie beispielsweise spezifische Kennfelder

oder als Kenngrößen Ladungszustandswert und umgesetzte Ladungsmenge,

wiesen dabei jedoch den Nachteil auf, dass größere Fehler in den Messgrößen die

Ausgangsgröße unmittelbar beeinflussten und daher die Zustandsermittlung des

Energiespeichersystems nicht eindeutig sei bzw. verfälscht werden könne.

Darüber hinaus existierten Batterietestvorrichtungen, mit denen die Kapazität, d. h.

die speicherbare und entnehmbare Ladungsmenge vorhergesagt werden könne,

die vom Entladeverlauf abhänge. Dieser Effekt werde auch durch die Peukert-

Gleichung beschrieben, weswegen auch der dafür – neben elektrochemischen

Prozessen und Ladungstransportvorgängen – verantwortliche Innenwiderstand von

herkömmlichen Batterieprüfvorrichtungen gemessen werde.

Alternativ hierzu sei es möglich, mit dem gemessenen Innenwiderstand der Batterie

einen Kaltstartstrom zu berechnen und einen Schwellwert festzulegen, bei welchem

die Batterie ausgetauscht werden solle (Seite 2, 3. Absatz bis Seite 4, 1. Absatz).

Jedoch würden die herkömmlichen Ansätze zum Abschätzen bzw. Vorhersagen

einer entnehmbaren Kapazität auf der Annahme basieren, dass die „Batterien“ in

einem vollständig geladenen Zustand betrieben würden und nicht die Degradation

durch nur teilweise reversible elektrochemische Reaktionen berücksichtigten. Diese

genannten Nachteile seien durch die höheren Anforderungen an Batterien, die

zunehmend in sog. Start-Stopp-Systemen eingesetzten würden, nicht mehr

tolerabel (Seite 4, 2. Absatz bis Seite 5, 2. Absatz).

Der Erfindung liege daher die Aufgabe zugrunde, ein optimiertes Diagnose- und

Analysetool anzugeben, um einen möglichen Batteriedefekt schnell und zuverlässig

insbesondere auch für Start-Stopp-Batterien vorhersagen zu können. Insbesondere

solle ein Verfahren zum Abschätzen des Alterungszustandes eines Batteriesystems

und

insbesondere zum Vorhersagen einer Motorstart-Performance eines

Batteriesystems, insbesondere einer Kraftfahrzeug-Starterbatterie, bereitgestellt

werden, mit welchem eine möglichst genaue Schätzung des Alterungszustandes

des Batteriesystems und insbesondere eine möglichst genaue Vorhersage einer

Motorstart-Performance eines Batteriesystems ermöglicht werde.

Eine weitere Aufgabe der Erfindung sei es, ein Verfahren bereitzustellen, welches

auf eine Vielzahl verschiedener Energiespeichersysteme und insbesondere

Batteriesysteme anwendbar sei, und welches auch bei variierenden

Betriebsbedingungen des Energiespeichersystems bzw. Batteriesystems

zuverlässige Ergebnisse liefere (Seite 5, 3. bis 5. Absatz).

2.

Gelöst werde diese Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1

und ein System gemäß Patentanspruch 11.

Der geltende Patentanspruch 1 lässt sich wie folgt gliedern:

M1.1

Verfahren zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke,

eines bestimmten

Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante

starten zu können,

wobei das Verfahren die folgenden Verfahrensschritte aufweist:

M1.2

- Generieren von für das elektrische Energiespeichersystem

M1.3

M1.4

charakteristischen Motorstart-Daten;

- Auswerten der generierten Motorstart-Daten; und

- Ausgeben eines Ergebnisses der Auswertung, welches eine

Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten

Fahrzeugmodells

und/oder

einer

bestimmten

Fahrzeugvariante starten zu können, betrifft,

M1.3.1

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine

Fahrzeugmarke,

ein

Fahrzeugmodell und/oder

eine

Fahrzeugvariante

des

von

dem

elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugs

berücksichtigt wird,

M1.5

wobei das Verfahren

ferner den Verfahrensschritt des

Durchführens einer Lernphase eines Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus aufweist,

M1.5.1

wobei in der Lernphase Lerndaten in den Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus eingegeben werden, und

M1.5.1.1

wobei der Motorstart-Vorhersage-Algorithmus in den

eingegebenen

Lerndaten

Muster

und/oder

Gesetzmäßigkeiten erkennt, welche beim Auswerten

der generierten Motorstart-Daten entsprechend

angewandt werden,

M1.5.1.2

wobei die Lerndaten charakteristische Motorstart-

Daten einer Vielzahl von unterschiedlich gealterten

elektrischen Energiespeichersystemen von einer

Vielzahl

unterschiedlicher

Fahrzeugmarken,

Fahrzeugmodelle

und/oder

Fahrzeugvarianten

aufweisen,

M1.5.1.3

wobei

die

generierten Motorstart-Daten

des

elektrischen

Energiespeichersystems,

dessen

Leistungsfähigkeit vorherzusagen ist, während einer

Lernphase des Motorstart-Vorhersage-Algorithmus als

Lerndaten verwendet werden,

M1.3.2

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten

eine Temperatur oder ein Temperaturbereich eines von

dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden

Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das

ausgegebene Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage

mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des elektrischen

Energiespeichersystems

bei

unterschiedlichen

Temperaturen des Fahrzeugmotors betrifft.

Der nebengeordnete geltende Anspruch 11 lautet gegliedert:

M11.1

System zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke,

eines bestimmten

Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante

starten zu können,

M11.2 wobei das System eine Eingabeschnittstelle zum Eingeben von

für das elektrische Energiespeichersystem charakteristischen

Motorstart-Daten und

M11.3

eine Auswerteeinrichtung zum Auswerten der eingegebenen

Motorstart-Daten aufweist,

M11.3.1

wobei die Auswerteeinrichtung ausgebildet ist, bei der

Auswertung der Motorstart-Daten die Fahrzeugmarke, das

Fahrzeugmodell und/oder die Fahrzeugvariante des von

dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden

Fahrzeugs zu berücksichtigen,

M11.4 wobei das System eine Ausgabeschnittstelle aufweist zum

Ausgeben eines Ergebnisses der von der Auswerteeinrichtung

durchgeführten Auswertung, und

M11.5 wobei das System zur Durchführung des Verfahrens nach

einem der Ansprüche 1 bis 10 ausgebildet ist,

M11.3.2

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten

eine Temperatur oder ein Temperaturbereich eines von

dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden

Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das

ausgegebene Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage

mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des elektrischen

Energiespeichersystems

bei

unterschiedlichen

Temperaturen des Fahrzeugmotors betrifft.

3.

Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als Fachmann

einen Diplomingenieur oder Master der Fachrichtung Elektrotechnik zugrunde, der

über mehrere Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung von

elektrischer Batteriemesstechnik verfügt und mit den Anforderungen bezüglich

Starterbatterien im Automobilbereich vertraut ist.

4.

Einige Merkmale in den geltenden Ansprüchen bedürfen der näheren

Betrachtung:

4.1

Die Patentanmeldung versteht unter der Angabe „Motorstart-Performance

eines elektrischen Energiespeichersystems“ (Bezeichnung der Anmeldung) die

gleiche Eigenschaft eines elektrischen Energiespeichersystems, wie sie in den

geltenden Ansprüchen angegeben ist, nämlich dessen Leistungsfähigkeit, einen

Fahrzeugmotor

einer

bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten

Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante – starten zu können

(Merkmale M1.1; M11.1).

Ein Ziel der Verfahren und Systeme der Anmeldung ist es, für die Motorstart-

Performance bzw. Leistungsfähigkeit eines elektrischen Energiespeichersystems

eine möglichst genaue Vorhersage zu ermöglichen, ob eine bestimmte Anzahl von

Startvorgängen (Kalt- oder Warmstart) des Fahrzeugmotors – auch bei variierenden

Betriebsbedingungen

des Energiespeichersystems

und Veränderungen

insbesondere durch Alterungseffekte – erfolgreich durchgeführt werden kann

(geltende Beschreibung, Seite 1, 2. Absatz bis Seite 5, 5. Absatz).

Der Fachmann versteht somit unter der Motorstart-Performance die Angabe der

aktuellen Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems, jedoch nicht

parametrisiert durch elektrische Messgrößen, sondern in Bezug auf die Fähigkeit,

einen bestimmten Fahrzeugmotor zu starten, insbesondere ob und ggf. wie oft

dieser noch erfolgreich gestartet werden kann (Seite 1, 2. Absatz, Seite 8, 3. Absatz

sowie Anspruch 7).

4.2

Unter dem elektrischen Energiespeichersystem zum Starten eines

Verbrennungsmotors eines Fahrzeugs versteht der Fachmann einen oder mehrere

Akkumulatoren, die in der vorliegenden Anmeldung – wie auch umgangssprachlich

oft – synonym als „Batterien“ bezeichnet werden.

Ein Akkumulator (kurz Akku; auch Sekundärelement oder Sekundärzelle genannt in

Abgrenzung zur Primärbatterie, die nicht wiederaufladbar ist) umfasst ein oder

mehrere wiederaufladbare galvanische Elemente, jeweils bestehend aus zwei

Elektroden und einem Elektrolyten, die elektrische Energie auf elektrochemischer

Basis speichern, wobei der Ladevorgang auf der elektrolytischen Umkehrung der

bei der Entladung ablaufenden chemischen Reaktionen durch Anlegen einer

elektrischen Spannung basiert.

Das Anlassen eines Verbrennungsmotors durch den elektrischen Anlassmotor in

einem Kraftfahrzeug erfordert kurzzeitig Stromstärken von typischerweise mehreren

100 Ampere, welche die Starterbatterie – nach den Verbrauchern Starter, Licht und

Zündung (engl. Ignition) auch oft als SLI-Batterie bezeichnet –, beispielsweise ein

Akkumulator

basierend auf Blei-, Nickel-

oder

Lithium-Redoxsystemen,

insbesondere auch bei niedrigen winterlichen Temperaturen liefern können muss.

Sobald der Motor läuft, übernimmt die Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs die

Spannungsversorgung der Anlage und lädt die Starterbatterie wieder auf. Da alle

galvanischen Zellen, die durch nur teilweise reversible elektrochemische Prozesse

in der Praxis nicht

vollständig geladen und entladen werden, einem

Alterungsprozess unterliegen, der die Akkulaufzeit vermindert, und die auch eine

Selbstentladung zeigen, deren jeweilige Geschwindigkeit unter anderem vom

Batterietyp und der Temperatur abhängt, besteht Bedarf, die Einsatzbereitschaft

einer „Batterie“ testen und ihre Leistungsfähigkeit bezüglich des Motorstartens

vorhersagen zu können (Seite 4, 3. Absatz).

Ein Akkumulator, welcher nicht zum Starten eines Verbrennungsmotors, sondern

als Energiequelle für den Fahrantrieb eines Elektrofahrzeugs dient, beispielsweise

in Elektroautos oder Hybridfahrzeugen, wird als Antriebs- oder Traktionsbatterie

bezeichnet. Sein Aufbau unterscheidet sich von dem einer Starterbatterie und ist

durch die technische Lehre und die Ansprüche der vorliegenden Anmeldung nicht

umfasst.

4.3

Bei den für das elektrische Energiespeichersystem charakteristischen

Motorstart-Daten, die nach Merkmal M1.2 generiert, nach den Merkmalen M1.3,

M1.3.1 und M1.3.2 ausgewertet und nach den Merkmalen M1.5.1.2 und M1.5.1.3

während einer Lernphase des Motorstart-Vorhersage-Algorithmus als Lerndaten

verwendet werden, handelt es sich beispielsweise um das Spannungsverhalten im

Energiespeichersystem während einer Motorstartphase, insbesondere mindestens

eine Motorstart-Spannung und/oder mindestens ein Motorstart-Spannungsprofil, die

bei einem bestimmten Fahrzeug (d. h. Fahrzeugmarke, Fahrzeugmodell und/oder

Fahrzeugvariante) auftreten (Anspruch 2; Seite 6, 3. Absatz bis Seite 7, 1. Absatz).

In einer Variante hiervon könnten die für das elektrische Energiespeichersystem

charakteristischen Motorstart-Daten

eine Temperatur

des

elektrischen

Energiespeichersystems beim Generieren der Motorstart-Spannung und/oder des

Motorstart-Spannungsprofils aufweisen. So sei mit Hilfe des erfindungsgemäßen

Verfahrens auch vorhersagbar, wie die Motorstart-Performance des elektrischen

Energiespeichersystems in Sommer- oder Wintermonaten aussehe (Anspruch 3;

Seite 8, 2. Absatz).

Alternativ oder zusätzlich hierzu wiesen die Motorstart-Daten Ladezustandsdaten

des elektrischen Energiespeichersystems beim Generieren der mindestens einen

Motorstart-Spannung und/oder beim Generieren des mindestens einen Motorstart-

Spannungsprofils auf (Anspruch 3; Seite 7, 3. Absatz).

Grundsätzlich sei es auch denkbar, als charakteristische Motorstart-Daten

mindestens

einen Minimalwert

einer

Spannung

des

elektrischen

Energiespeichersystems während eines Motorstarts, eine insbesondere von dem

Ladezustand des elektrischen Energiespeichersystems abhängige Motorstartzeit

und/oder eine Anzahl der von dem elektrischen Energiespeichersystem bereits

durchgeführten Motorstarts zu verwenden (Anspruch 4; Seite 7, 4. Absatz).

Diese charakteristischen Motorstart-Daten könnten von mindestens einem,

insbesondere in dem von dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden

Fahrzeug angeordneten, vorzugsweise direkt an dessen elektrischen Anschluss

galvanisch

angeschlossenen

Sensor

von

einem

(fahrzeuginternen)

Fahrzeugdiagnosesystem des von dem elektrischen Energiespeichersystem zu

startenden Fahrzeuges zur Auswertung generiert und/oder bereitgestellt werden

(Seite 7, 5. und 6. Absatz; Ansprüche 5 und 6).

4.4

Zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten (Merkmal M1.3), wird

- eine Fahrzeugmarke,

ein Fahrzeugmodell

und/oder

eine

Fahrzeugvariante eines von dem elektrischen Energiespeichersystem

zu startenden Fahrzeugs (Merkmal M1.3.1), und

- eine Temperatur oder ein Temperaturbereich eines von dem

elektrischen Energiespeichersystem zu startenden Fahrzeugmotors

(Merkmal M1.3.2) berücksichtigt; sowie

- Muster und/oder Gesetzmäßigkeiten angewandt (Merkmal M1.5.1.1),

die

in den

in der Lernphase in den Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus eingegebenen Lerndaten (Merkmal M1.5.1) erkannt

werden, wobei

·

die Lerndaten charakteristische Motorstart-Daten einer Vielzahl

von

unterschiedlich

gealterten

elektrischen

Energiespeichersystemen von einer Vielzahl unterschiedlicher

Fahrzeugmarken, Fahrzeugmodelle und/oder Fahrzeugvarianten

aufweisen (Merkmal M1.5.1.2) und

·

als Lerndaten generierte Motorstart-Daten des elektrischen

Energiespeichersystems,

dessen

Leistungsfähigkeit

vorherzusagen ist, verwendet werden (Merkmal M1.5.1.3).

In dem Verfahrensschritt des Durchführens der Lernphase soll der auf dem Prinzip

des maschinellen Lernens (Ansprüche 8 und 12; Beschreibung, Seite 8, Zeilen 26

bis 28; Seite 9, Zeilen 2 bis 7 und 24 bis 26) basierende Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus dabei vorzugsweise kontinuierlich oder periodisch regelmäßig mit

neuen Lerndaten gespeist werden, um seine Genauigkeit zu optimieren (Seite 14,

3. Absatz).

Die Anmeldung sieht es somit gegenüber herkömmlichen Batterietestern – die zur

Abschätzung der Batterieleistung unter Laborbedingungen entwickelt worden seien

und die nicht die

tatsächliche Batterieleistung, die zum Starten des

Verbrennungsmotors des Fahrzeuges

(für verschiedene Fahrzeugmarken,

Fahrzeugmodelle, Motortechnologien wie Diesel, Benziner, Start/Stopp, usw.)

benötigt werde, berücksichtigten (Seite 11, 1. Absatz) – als Vorteil der

vorgeschlagenen technischen Lehre an, dass die Motorstartreaktion des Fahrzeuges

für verschiedene Variationen

(Fahrzeugmarken und

-modelle,

Temperaturen, SOC etc.) in einem Batterietester für eine Batteriewechselempfehlung verwendet werden könne (Seite 11, 6. Absatz).

5.

Die geltenden Unterlagen erweitern den Gegenstand der Anmeldung nicht

und sind damit zulässig (§ 38 PatG).

Die

einzelnen Merkmale

der

einander

nebengeordneten

geltenden

Patentansprüche 1 und 11 sind wie folgt in den ursprünglichen Unterlagen

offenbart:

Merkmale

M1.1, M1.4

ursprüngliche Unterlagen

Anspruch 1 i. V. m. Beschreibung Seite 1, Zeilen

8 bis 14, Seite 6, Zeilen 16 bis 24 und Seite 8,

Zeilen 14 bis 22;

M1.2, M1.3, M1.3.1

Anspruch 1;

M1.5 bis M1.5.1.1

Anspruch 13;

M1.5.1.2

M1.5.1.3

M1.3.2

Anspruch 14;

Anspruch 15;

Anspruch 7 i. V. m. Beschreibung Seite 1, Zeilen

8 bis 14 und Seite 8, Zeilen 14 bis 22;

M11.1

Anspruch 16 i. V. m. Beschreibung Seite 1,

Zeilen 8 bis 14, Seite 6, Zeilen 16 bis 24 und

Seite 8, Zeilen 14 bis 22;

M11.2 bis M11.3.1

Anspruch 16;

M11.4 und M11.5

Anspruch 18;

M11.3.2

Anspruch 7 i. V. m. Beschreibung Seite 1, Zeilen

8 bis 14 und Seite 8, Zeilen 14 bis 22.

Die geltenden Unteransprüche 2 bis 10 und 12 sind – bis auf die Anpassung der

Rückbezüge, die Ersetzung des Begriffs

„Motorstart-Performance“ durch

„Leistungsfähigkeit“ und die Entfernung der fakultativen Merkmale – mit den

entsprechenden ursprünglichen Unteransprüchen 2 bis 6, 9 bis 12 und 17 identisch.

Die geltende Beschreibung und die einzige Figur 1 sind ebenfalls

ursprungsoffenbart.

6.

Der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 gilt gegenüber dem

vorliegenden Stand der Technik als neu, da keine der in Bezug genommenen

Druckschriften sämtliche Merkmale des patentgemäßen Verfahrens gemäß

Anspruch 1 offenbart (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 PatG).

6.1

Die im Prüfungsverfahren ermittelte und vom Senat als geeigneter

Ausgangspunkt angesehene Druckschrift DE 10 2018 131 626 A1 (= D3) betrifft

Verfahren, die

in herkömmlichen Kraftfahrzeugen, Hybridfahrzeugen und

Elektrofahrzeugen durchgeführt werden, um die verbleibende Lebensdauer einer

SLI-Batterie zu schätzen, die sowohl dazu dient, ein Fahrzeug zu starten als auch

elektrische Verbraucher zu unterstützen, wenn die Zündung ausgeschaltet ist

(Absatz 0001).

Um eine zuverlässige Prognose der Lebenserwartung einer Fahrzeugbatterie

bereitzustellen, wird ein Zustand eines Energieverlusts der Batterie auf Grundlage

der

Konvergenzraten

von

Messgrößen,

die

von

erfassten

Fahrzeugbetriebsparametern

abgeleitet werden,

in Richtung definierter

Schwellenwerte, die auf Grundlage einer früheren Historie der Messgrößen

bestimmt werden, prognostiziert. Der prognostizierte Zustand des Energieverlusts

wird dann in eine Schätzung von verbleibender Zeit, Entfernung oder Anzahl von

Fahrzeugstartvorgängen, bevor die Komponente gewartet werden muss,

umgewandelt und dem Fahrzeugführer dargestellt (Absätze 0006 und 0007). Dabei

können überwachte Lernalgorithmen eines Maschinenlern-Frameworks mit

Mustererkennung verwendet werden (Absätze 0052, 0053 und 0058).

Dazu kann ein Batteriemanagementsystem (Battery Management System – BMS)

an Bord des Fahrzeugs vorhanden sein, wobei das BMS elektrisch und thermisch

an die Batterie gekoppelt ist und mit der Fahrzeugsteuerung kommuniziert. Der

Batterieüberwachungssensor

(Battery Monitor Sensor

BMS) misst

Batteriespannung, Batteriestrom und Temperatur, überprüft und berechnet daraus

Ladezustand (state of charge – SOC), Allgemeinzustand (state of health - SOH) und

Funktionszustand (state of function – SOF) und letztendlich den tatsächlichen

Batteriezustand. Der BMS erlernt den Batteriezustand der verbundenen Batterie

über die Zeit, hält den tatsächlichen Batteriezustand im RAM und speichert

periodisch die erlernten und angepassten Batterieparameter

in einem

nichtflüchtigen Speicher (Absatz 0030 und Figuren 1A und 1B, Bezugszeichen 184).

Aus der Druckschrift D3 ist – ausgedrückt in den Worten des geltenden Anspruchs

1 – Folgendes bekannt: Ein

M1.1

Verfahren zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke,

eines bestimmten

Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante

starten zu können,

(Die Druckschrift D3 beschreibt ein Verfahren zum

Vorhersagen der verbleibenden Lebensdauer eines

elektrischen Energiespeichersystems in Kraftfahrzeugen,

insbesondere einer sogenannten SLI-Batterie (Absatz

0001: „Die vorliegende Anmeldung betrifft Verfahren, die

in herkömmlichen Kraftfahrzeugen … durchgeführt

werden, um die verbleibende Lebensdauer einer Batterie

zu schätzen, die üblicherweise implementiert ist, um das

Fahrzeug zu starten … als Start-Beleuchtungs-und-

Zündungsbatterie

(Starting-Lighting-Ignition

-

SLI-

Batterie) bezeichnet.“).

Diese Vorhersage basiert auf der Leistungsfähigkeit des

elektrischen

Energiespeichersystems,

einen

Fahrzeugmotor starten zu können (Absatz 0007, letzter

Satz: „Die verbleibende Lebensdauer der Batterie kann

dann dem Fahrzeugführer als … eine verbleibende

Anzahl von Fahrzeugstartvorgängen … angezeigt

werden.“, Absätze 0144 und 0159 sowie Anspruch 9: „…

verbleibende Anzahl von Motorstartereignissen zur

Anzeige für den Fahrzeugführer auf Grundlage der

früheren

Fahrhistoriedaten

und

prognostiziertem

zukünftigen Fahren.“.

Dabei wird auch die Fahrzeugmarke, das Fahrzeugmodell

und/oder die Fahrzeugvariante berücksichtigt, in dem sich

das elektrische Energiespeichersystem und der zu

startende Fahrzeugmotor befinden (Absatz 0008: „Indem

Daten verwendet werden, die an Bord des Fahrzeugs

erfasst werden, kann in Verbindung mit Fahrzeug- und

Flottenfahrstatistiken der Allgemeinzustand der Batterie

genauer berechnet werden.“, Absatz 0036: „Flottendaten,

Fahrzeugdaten

des

Händlers“,

Absatz

0046:

„Lebenserwartung

von Batterien

in

spezifischen

Fahrzeugen kann verwendet werden, um die Entfernung

bis zum Ende der Lebensdauer zu prognostizieren.“,

Absatz 0074:

„Um dessen Leistungsfähigkeit zu

überwachen, können Messgrößen unter Verwendung der

Eigenschaften von Batterien, die während der Wartung

ersetzt wurden, oder Fahrzeugpannenstatistiken definiert

werden.“, Absatz 0093: „Die Gruppendefinition kann

Batteriegrößen

definieren

und

kann

zudem

Fahrzeugtypen, elektrischen Gehalt

(Optionen) und

andere Einschränkungen beinhalten.“, Absatz 0161: „ist

das Fahrzeug eines von einer Vielzahl von Fahrzeugen

einer Flotte, … Batteriemessgrößen für jedes Fahrzeug

der Flotte … umfasst.“))

wobei das Verfahren die folgenden Verfahrensschritte aufweist:

M1.2

- Generieren von für das elektrische Energiespeichersystem

charakteristischen Motorstart-Daten;

(Absatz 0035: „Die Erfinder haben hier erkannt, dass

aktuelle Methoden der Batterieallgemeinzustandsüberwachung

nur

Batterieeigenschaften

wie

Spannungskennlinie oder

Innenwiderstand bewerten

können. Jedoch können Batterien aus mehreren Gründen

eine Fehlfunktion aufweisen, basierend auf

ihrer

Benutzungshistorie, Temperatureinschränkungen und

Problemen mit der chemischen Art der Batterie. Durch

Verwenden einer EOL-Prognosemethode, die mehrere

Batterieeigenschaften

in

Zusammenhang

Batterieenergieverlust

bewertet, …

wird

mit

die

Zuverlässigkeit der EOL-Prognose verbessert.“, Absatz

0036: „Zum Beispiel kann die Steuerung eine oder

mehrere Batterieeigenschaften identifizieren, die den

Allgemeinzustand der Batterie, der gemessen werden

kann, beeinträchtigen.“, Absatz 0039: „In dem Beispiel der

Fig. 2 werden ein Batterieinnenwiderstand (R) und eine

Batteriekapazität

(Q) überwacht. … Die Startfähigkeit

einer Batterie … ein Anstieg des Innenwiderstands oder

eine Verringerung der Kaltstartstromstärke“, Absatz 0040:

„Das BMS misst Strom, Spannung und kann auch die

Batterieklemmentemperatur messen. … Die Daten

können während spezifischer Umstände gesammelt

werden, um spezifische Batterieeigenschaften zu

schätzen.“, Absatz 0044: „… Prognosealgorithmus nicht

darauf

beschränkt,

nur

zwei Merkmale, wie

Innenwiderstand und Kapazität, zu verwenden. … Zum

Beispiel können zusätzliche Merkmale hinzugefügt

werden, um neue Batterieüberwachungstechniken, neue

Batteriesensoren

und

neue

Informationen,

die

Batteriemerkmale mit dem Ende der Lebensdauer der

Batterie in Beziehung setzen, zu beinhalten.“)

M1.3

- Auswerten der generierten Motorstart-Daten; und

(Absatz 0008:

„Dadurch kann die verbleibende

Lebensdauer einer Fahrzeugbatterie genau prognostiziert

werden, ... Indem Daten verwendet werden, die an Bord

des Fahrzeugs erfasst werden,

kann … der

Allgemeinzustand der Batterie genauer berechnet werden

... ein Gesamtbatteriezustand kann zuverlässiger

berechnet

werden“,

Absatz

0030:

„Der

Batterieüberwachungssensor (Battery Monitor Sensor -

BMS) überprüft und berechnet den

tatsächlichen

Batteriezustand (Ladezustand (SOC), Allgemeinzustand

(state of health - SOH) und Funktionszustand (state of

function - SOF)).“, Absatz 0031: „Auf Grundlage der

Eingabe von dem BMS 184 kann die Steuerung 12 ein

abgeleitetes Ende der Lebensdauer der Batterie

berechnen, wie in Fig. 3-4 herausgearbeitet wird.“ und

insbesondere Absatz 0042: „… kann der Algorithmus

einen Allgemeinzustand 224 der Batterie bestimmen,

einschließlich dessen, ob die Batterieüberwachung

bestanden wurde oder fehlgeschlagen ist (z. B. ob die

Batterie zu einem Start oder Nichtstart des Fahrzeugs

führt)“)

M1.4

- Ausgeben eines Ergebnisses der Auswertung, welches eine

Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer bestimmten Fahrzeugmarke, eines bestimmten

Fahrzeugmodells

und/oder

einer

bestimmten

Fahrzeugvariante starten zu können, betrifft,

(Absatz 0008: „… kann ein Fahrzeugführer besser über

die Bedingung der Komponente informiert werden.“,

Absatz 0042:

„… kann der Algorithmus einen

Allgemeinzustand 224 der Batterie bestimmen, … (z. B.

ob die Batterie zu einem Start oder Nichtstart des

Fahrzeugs führt), sowie eine verbleibende Lebensdauer

der Batterie (z. B. eine prognostizierte Schätzung des

Endes

der

Lebensdauer).

Der

geschätzte

Allgemeinzustand der Batterie wird dann für einen

Fahrzeugführer dargestellt.“, Absatz 0052:

„Eine

beispielhafte Ausgabe des überwachten Lernalgorithmus

kann Folgendes beinhalten: „Es besteht eine 78 %ige

Wahrscheinlichkeit, dass die Batterie am Ende ihrer

Lebensdauer ist, …“, Absatz 0115: „Diese Arten von

Kommunikations- und Steuerstrategien, die Nachrichten

an den Fahrer und das Wartungspersonal senden …“,

Figur 9 und Absatz 0117: „Die Kommunikation mit dem

Fahrer selbst kann die Form einer Warnleuchte oder eines

Texts am Armaturenbrett, einer Email oder SMS, die an

den Account des Fahrers gesendet wird, oder eines

Hinweises, der an eine App auf einer mobilen Vorrichtung

des Fahrers gesendet wird, annehmen. … Emails an den

Fahrer und eine Warnung an den Händler auslösen.“)

M1.3.1

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine

Fahrzeugmarke, ein Fahrzeugmodell und/oder eine

Fahrzeugvariante

des

von

dem

elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugs

berücksichtigt wird,

(vgl. den letzten Absatz der Ausführungen zum Merkmal

M1.1)

M1.5

wobei das Verfahren

ferner den Verfahrensschritt des

Durchführens einer Lernphase eines Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus aufweist,

(Absatz 0030: „Der BMS erlernt den Batteriezustand der

verbundenen Batterie über die Zeit und hält den

tatsächlichen Batteriezustand im RAM und speichert

periodisch

die

erlernten

und

angepassten

Batterieparameter in einem nichtflüchtigen Speicher“,

Absatz 0052:

„Zurückkehrend zu Fig. 3 können

Maschinenlerntechniken für Mustererkennung ebenfalls

implementiert werden, um die Schwellenwerte zu

definieren. Beispielsweise kann ein Musterlernen

innerhalb eines Maschinenlern-Frameworks, auch als

überwachtes Lernen bezeichnet, angewendet werden.“)

M1.5.1 wobei

in der Lernphase Lerndaten

in den Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus eingegeben werden, und

M1.5.1.1

wobei der Motorstart-Vorhersage-Algorithmus in den

eingegebenen

Lerndaten

Muster

und/oder

Gesetzmäßigkeiten erkennt, welche beim Auswerten der

generierten Motorstart-Daten entsprechend angewandt

werden,

(Absatz

0052:

„Maschinenlerntechniken

für

Mustererkennung … Die Kategoriekennzeichnungen,

die beim überwachten Lernen für die Prognose des

Endes der Lebensdauer der Batterie verwendet werden,

... Mehr

als

ein Merkmal

kann

für

die

Kategorieidentifizierung mit überwachtem Lernen

verwendet werden.“, Absatz 0053: „Unterschiedliche

Klassen

von

überwachten

Lernalgorithmen

für

Schwellenwertberechnung können vorhanden sein.

Beispielsweise können parametrische Algorithmen

vorhanden sein, … Als ein weiteres Beispiel können

nichtparametrische Algorithmen vorhanden sein, wie

diejenigen, die neuronale Netze oder Support Vector

Machines verwenden.“, Absatz 0070: „… das Ende der

Lebensdauer für die Prognose … durch den Algorithmus

für Mustererkennung/überwachtes Lernen, … bestimmt

werden.“, Absatz 0078:

„In einer beispielhaften

Implementierung kann die Prognose des Endes der

Lebensdauer in einem Fahrzeug …, die die verbleibende

Batterielebensdauer angibt, implementiert werden. Die

Merkmalsdaten

können

von

dem

Batterieüberwachungssensor

und

beliebigen

Batterieüberwachungsalgorithmen oder der Steuerung,

die in dem Steuermodul des Fahrzeugs oder einer

anderen bordeigenen ECU ablaufen, stammen.“)

M1.5.1.2

wobei die Lerndaten charakteristische Motorstart-Daten

einer Vielzahl von unterschiedlich gealterten elektrischen

Energiespeichersystemen

von

einer

Vielzahl

unterschiedlicher Fahrzeugmarken, Fahrzeugmodelle

und/oder Fahrzeugvarianten aufweisen,

(beispielsweise Absatz 0008: „Indem Daten verwendet

werden, … kann in Verbindung mit Fahrzeug- und

Flottenfahrstatistiken der Allgemeinzustand der Batterie

genauer berechnet werden.“, Absatz 0036: „Daten, die

von verschiedenen Quellen gesammelt werden, wie

etwa Flottendaten, Fahrzeugdaten des Händlers“,

Absatz 0041: „Wie in Fig. 3 herausgearbeitet wird, …

erfasster Daten, statistischer Daten, Batteriewartungshistorie, Fahrzeugfahrhistorie, von anderen Fahrzeugen

in einer Flotte abgerufener Daten, anderen Fahrzeugen

bei einem Händler usw.“ oder Absatz 0093: „Die

Gruppendefinition kann Batteriegrößen definieren und

kann zudem Fahrzeugtypen, … beinhalten.“. Dabei liest

der

Fachmann mit,

dass

die

elektrischen

Energiespeichersysteme der einzelnen Fahrzeuge der

Vielzahl in einer Flotte unterschiedlich alt sind, da diese

gewartet

und

teilweise

ersetzt

werden

(„Batteriewartungshistorie“). Zumindest sind diese

Energiespeichersysteme

jedoch

unterschiedlich

gealtert, da sie bei der Nutzung in der Flotte individuell

unterschiedlichen Fahr- und Umgebungsbedingungen

ausgesetzt waren.)

M1.5.1.3

wobei die generierten Motorstart-Daten des elektrischen

Energiespeichersystems,

dessen

Leistungsfähigkeit

vorherzusagen

ist, während einer Lernphase des

Motorstart-Vorhersage-Algorithmus

als

Lerndaten

verwendet werden.

(Absatz 0006: „Fahrhistoriedaten, einschließlich der

früheren Historie von

jeder der Vielzahl von

Batteriemessgrößen“, Absatz 0030:

„In einigen

Beispielen kann ein Batteriemanagementsystem (…

BMS) an Bord des Fahrzeugs vorhanden sein, wobei das

BMS elektrisch und thermisch an die Batterie gekoppelt

ist und mit der Fahrzeugsteuerung kommuniziert. Der

Batterieüberwachungssensor (… BMS) überprüft und

berechnet

den

tatsächlichen

Batteriezustand

(Ladezustand (SOC), Allgemeinzustand (state of health

- SOH) und Funktionszustand (state of function - SOF)).

… um Batteriespannung, Batteriestrom und Temperatur

zu messen. ... Der BMS erlernt den Batteriezustand der

verbundenen Batterie über die Zeit und hält den

tatsächlichen Batteriezustand im RAM und speichert

periodisch

die

erlernten

und

angepassten

Batterieparameter in einem nichtflüchtigen Speicher“,

Absatz

0036:

„Daten,

die

während

des

Fahrzeugsbetriebs

gesammelt

werden,

Batteriehistorie …“).

Das Verfahren gemäß geltendem Anspruch 1 unterscheidet sich von dem aus der

Druckschrift D3 bekannten Verfahren jedoch durch das Merkmal M1.3.2, wonach

zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine Temperatur oder ein

Temperaturbereich eines von dem elektrischen Energiespeichersystem zu

startenden Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das ausgegebene

Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems bei unterschiedlichen Temperaturen des

Fahrzeugmotors betrifft.

Der Gegenstand des Anspruchs 1 ist somit nicht vollständig aus der Druckschrift D3

bekannt und gilt dieser gegenüber als neu.

6.2

Die

ebenfalls

im

Prüfungsverfahren

ermittelte

Druckschrift

WO 2018/148362 A2 (= D1) betrifft ein Verfahren sowie ein System zum

Überwachen von verschiedenen Funktionen und Kriterien einer sog.

Standardfahrzeugplattform

(„standard vehicle platform”, SVP) oder einer

Kleinmotorplattform („small engine platform”, SEP). Die Standardfahrzeugplattform

verwendet einen On-Board-Diagnoseadapter

(„OBD-II adapter“) als zentrale

Steuerung zum Sammeln von Informationen und zum Kommunizieren mit einem

mobilen Kommunikationsgerät oder einer Cloud-basierten Anwendung zum

Überwachen des Zustands eines sich im Fahrzeug befindlichen Systems innerhalb

der Standardfahrzeugplattform oder zum Bestimmen, ob eine Wartung notwendig

ist oder nicht (Abstract und Absatz 0006).

Die Standardfahrzeugplattform ist dazu ausgebildet, eine vorhersagende Wartung

zur Fahrzeuginstandhaltung und Fehlerprävention mittels Maschinenlernen

bereitzustellen.

Insbesondere kann mit der On-Board-Diagnose und den

Überwachungssensoren eine Analyse erfolgen und können zukünftige Fehler

vorhersagt werden, bevor tatsächlich Ausfälle auftreten, beispielsweise durch

niedrige Motortemperatur, Öldruck, Getriebefluidstand oder ein Reifenleck (Figur 2

sowie Absätze 0045 bis 0049).

In einem anderen hier relevanten Ausführungsbeispiel überwacht die On-Board-

Diagnose den „Gesundheitszustand“ der Batterie und des Ladesystems („health of

the battery/charging system“) des Fahrzeugs,

insbesondere entsprechende

Parameter vor dem Starten, während des Startens und nachdem die Lichtmaschine

angesprungen ist. Dabei bestimmt die On-Board-Diagnose eine Kurve der

Batteriespannung über die Zeit während des Startens des Motors und greift auf den

erwarteten Motorstartstrom und andere Faktoren, wie die Umgebungstemperatur in

einem Speicher oder einer Cloud zu. Damit kann die On-Board-Diagnose ermitteln,

ob eine „gesunde“ Batterie-/Ladesystem-Kurve vorliegt oder nicht (Figur 3 sowie

Absätze 0055 bis 0058).

Die Druckschrift D1 offenbart in den Worten des Patentanspruchs 1 ausgedrückt ein

M1.1 Verfahren zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines

elektrischen Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor

einer

bestimmten

Fahrzeugmarke,

eines

bestimmten

Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten Fahrzeugvariante

starten zu können,

(Die Druckschrift D1 beschreibt ein Verfahren zum

Überwachen der Leistungsfähigkeit eines elektrischen

Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor starten zu

können mittels eines als zentrale Steuerung fungierenden

OBD-II-Diagnosesystems (Figur 1 sowie Absatz 0015: „…On-

Board Diagnostic-II (“OBD-II”) monitoring” und Absatz 0055:

„… OBD-ll adapter 220 has the ability to monitor vehicle 210’s

main battery and charging system health. … Pin 16 of OBD-ll

connector 274 is connected to monitor vehicle 210’s battery.“)

und dient unter anderem zur Vorhersage der verbleibenden

Lebensdauer

bzw.

des Ausfalls

des

elektrischen

Energiespeichersystems (Absatz 0045: „SVP system 200 is

also configured to provide predictive maintenance with respect

to machine learning for vehicle service and failure prevention,

according to an embodiment. Using OBD-ll adapter 220 to

actively monitor sensors and non-critical failure notifications

from the SVP data bus, SVP system 200 can analyze and

predict and anticipate future failures. Thus, preventative

maintenance can be performed before an actual failure

occurs.”, Absatz 0050:

„Predictive analysis

includes

aggregates data from multiple sources and can include what

is known from the vehicle’s OBD-ll data bus“).

Da

die aufgenommenen Daten mit denen eines

ordnungsgemäß funktionierenden und eines ausgefallenen

Startsystems verglichen werden, um festzustellen, ob die

Batterie zu versagen beginnt (Absatz 0051: „The levels and

timing of the starting voltage and current can be compared

with known data of a properly functioning and failing starting

system to determine if the battery is beginning to fail.“ sowie

Absätze 0056 bis 0058), kann vorhergesagt werden, ob das

elektrische

Energiespeichersystem

(noch)

die

Leistungsfähigkeit besitzt, den Fahrzeugmotor starten zu

können.

Dabei wird auch die Fahrzeugmarke, das Fahrzeugmodell

und/oder die Fahrzeugvariante des Fahrzeugs innerhalb einer

größeren Fahrzeugflotte berücksichtigt, in dem sich das

elektrische Energiespeichersystem und der zu startende

Fahrzeugmotor befinden (Absatz 0050: „Predictive analysis

includes aggregates data from multiple sources … This data

can then be compared to known data from larger vehicle fleet

failure instances.“). Bei der Fahrzeugflotte können mittels

Cloudcomputing

insbesondere auch explizit Baujahr,

Fahrzeugmarke und Fahrzeugmodell berücksichtigt werden

(Absatz 0067: „Cloud computing 660 is also applicable for

fleets of vehicles and includes fleet centric component. Thus,

cloud computing 660 includes extensions that allow larger

groups of vehicles to be managed and tracked accordingly.

These extensions include standalone modules to allow a fleet

to: … ● lookup vehicle via Vehicle Identification Number (VIN);

● lookup vehicle images via VIN or by year, make and

model;“).)

wobei das Verfahren die

folgenden Verfahrensschritte

aufweist:

M1.2

- Generieren von für das elektrische Energiespeichersystem

charakteristischen Motorstart-Daten;

(Absatz 0051: „The in-line sensor can monitor voltage

and current levels during startup of the vehicle.“ und

Absatz 0056: „battery’s voltage versus time”)

M1.3

- Auswerten der generierten Motorstart-Daten; und

Absatz 0051: „The levels and timing of the starting

voltage and current can be compared with known data of

a properly functioning and failing starting system to

determine if the battery is beginning to fail.”, Absatz

0055: „Figure 3 illustrates a SVP system 300 electrical

system analysis, according to an embodiment. … OBD-

II adapter 220 monitors at least pin 16, prior to starting,

during starting, and after a charging system engages,

e.g., when the alternator starts, to determine the health

of the battery/charging system ...“)

M1.4

- Ausgeben eines Ergebnisses der Auswertung, welches

eine Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen

Energiespeichersystems,

einen

Fahrzeugmotor einer bestimmten Fahrzeugmarke, eines

bestimmten Fahrzeugmodells und/oder einer bestimmten

Fahrzeugvariante starten zu können, betrifft,

(Die Ergebnisse der Auswertung der mit dem OBD-II-

Diagnosesystem erfassten Informationen können

beispielsweise in Echtzeit an eine Cloud oder über eine

Bluetooth-Verbindung

an

ein

mobiles

Kommunikationsgerät ausgegeben werden (Absatz

0036: „OBD-ll adapter 120 can communicate its

captured information to cloud 160 in real time for further

analysis via multiple pathways. ln one embodiment,

OBD-ll adapter 120 communicates with mobile

communication device 130 via Bluetooth pathway

125.”).)

M1.3.1

wobei zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten

eine Fahrzeugmarke, ein Fahrzeugmodell und/oder eine

Fahrzeugvariante

des

von

dem

elektrischen

Energiespeichersystem

zu

startenden

Fahrzeugs

berücksichtigt wird,

(vgl. den letzten Absatz der Ausführungen zum

Merkmal M1.1)

M1.5 wobei das Verfahren

ferner den Verfahrensschritt des

Durchführens einer Lernphase eines Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus aufweist,

(Die Standardfahrzeugplattform SVP ist so eingerichtet,

dass für die Vorhersage im Rahmen der Fahrzeugwartung

und Fehlervermeidung maschinelles Lernen eingesetzt

werden kann (Absatz 0045: „SVP system 200 is also

configured to provide predictive maintenance with respect

to machine

learning for vehicle service and

failure

prevention, according to an embodiment.“ und Absatz

0050: „Predictive analysis … and machine learning data.”).

Maschinelles Lernen setzt einen Algorithmus voraus; im

Rahmen der Vorhersage der Leistungsfähigkeit der

Fahrzeugbatterie (Absätze 0051 bis 0058) also einen

Motorstart-Vorhersage-Algorithmus.)

M1.5.1

wobei

in der Lernphase Lerndaten in den Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus eingegeben werden, und

M1.5.1.1

wobei der Motorstart-Vorhersage-Algorithmus

in den

eingegebenen

Lerndaten

Muster

und/oder

Gesetzmäßigkeiten erkennt, welche beim Auswerten der

generierten Motorstart-Daten entsprechend angewandt

werden,

(In der Lernphase

im Rahmen der Motorstart-

Vorhersage müssen zwangsläufig Lerndaten in den

Motorstart-Vorhersage-Algorithmus

eingegeben

werden (Absatz 0050: „machine learning data“). Für

den Fachmann ist es selbstverständlich, dass beim

maschinellen Lernen in den Lerndaten Muster und

Gesetzmäßigkeiten erkannt werden (Als Beleg für das

Fachwissen:

Druckschrift

D5,

1. Absatz:

„Maschinelles Lernen ist ein Oberbegriff

für die

„künstliche“ Generierung von Wissen aus Erfahrung:

Ein künstliches System lernt aus Beispielen … Das

heißt, es werden … Muster und Gesetzmäßigkeiten in

den Lerndaten erkannt.“). Diese werden vom System

der Druckschrift D1 beim Auswerten der generierten

Motorstart-Daten entsprechend angewandt (Absatz

0050: „Predictive analysis includes aggregates data

from multiple sources … This data can then be

compared to known data from larger vehicle fleet

failure instances. In addition to the above mentioned

OBD-ll codes, further diagnostic determinations can

be … enhanced with other sensor historical data and

machine learning data.).)

M1.5.1.2Teil wobei die Lerndaten charakteristische Motorstart-Daten

einer Vielzahl von unterschiedlich gealterten elektrischen

Energiespeichersystemen

von

einer

Vielzahl

unterschiedlicher Fahrzeugmarken, Fahrzeugmodelle

und/oder Fahrzeugvarianten aufweisen,

(Als charakteristische Motorstart-Daten können dabei

Daten

einer

Vielzahl

von

elektrischen

Energiespeichersystemen

einer

Vielzahl

unterschiedlicher

Fahrzeugmarken

und

Fahrzeugmodelle einer Fahrzeugflotte verwendet

werden, vgl. dazu die zum Merkmal M1.1 im letzten

Absatz

genannten

Textstellen.

Diese

Energiespeichersysteme sind auch unterschiedlich

gealtert, da sie bei der Nutzung in der Flotte (Absatz

0050: „… compared to known data from larger vehicle

fleet“, Absatz 0067: „… fleets of vehicles”) individuell

unterschiedlichen

Fahr-

und

Umgebungsbedingungen ausgesetzt waren.

Ob und ggf. wie diese charakteristische Motorstart-

Daten als Lerndaten in den Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus eingegeben werden, ist der Druckschrift

D1 nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen.)

M1.5.1.3Teil wobei die generierten Motorstart-Daten des elektrischen

Energiespeichersystems,

dessen

Leistungsfähigkeit

vorherzusagen

ist, während einer Lernphase des

Motorstart-Vorhersage-Algorithmus

als

Lerndaten

verwendet werden.

(Im Rahmen des Vorhersageverfahrens werden nicht

nur Motorstart-Daten von unterschiedlich gealterten

elektrischen Energiespeichersystemen von anderen

Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte verwendet, sondern

auch Daten aus mehreren Quellen zusammengeführt,

vor allem auch generierte Motorstart-Daten des

elektrischen Energiespeichersystems des Fahrzeugs,

dessen

Leistungsfähigkeit

vorherzusagen

ist

(beispielsweise Absatz 0050: „Predictive analysis

includes aggregates data from multiple sources and

can include what is known from the vehicle’s OBD-ll

data bus … enhanced with other sensor historical data

and machine learning.”).

Ob

diese

charakteristischen Motorstart-Daten

während einer Lernphase des Motorstart-Vorhersage-

Algorithmus als Lerndaten

in den Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus eingegeben werden, ist der

Druckschrift D1 nicht unmittelbar und eindeutig zu

entnehmen.)

Das Verfahren des geltenden Anspruchs 1 unterscheidet sich von dem aus der

Druckschrift D1 bekannten Verfahren somit zum einen durch das Merkmal M1.3.2,

wonach zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine Temperatur oder ein

Temperaturbereich eines von dem elektrischen Energiespeichersystem zu

startenden Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das ausgegebene

Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems bei unterschiedlichen Temperaturen des

Fahrzeugmotors betrifft. Zum anderen sind der Druckschrift D1 auch die Teile der

Merkmale M1.5.1.2 und M1.5.1.3, welche die Eingabe der Motorstart-Daten als

Lerndaten im Motorstart-Vorhersage-Algorithmus betreffen, nicht unmittelbar und

eindeutig zu entnehmen.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist damit auch neu gegenüber dem Stand

der Technik nach der Druckschrift D1.

6.3

Die Gegenstände der weiteren im Verfahren befindlichen Druckschriften D2,

D4 und D5 sowie PA1 und PA2 liegen vom Anmeldungsgegenstand deutlich weiter

ab als die der Druckschriften D1 und D3 und können die Neuheit des beanspruchten

Verfahrens nach dem geltenden Patentanspruch 1 nicht in Frage stellen:

6.3.1 Die Druckschrift US 7 061 246 B2 (= D2) wurde von der Prüfungsstelle

lediglich eingeführt, um zum Anspruch 3 die Offenbarung von Möglichkeiten

aufzuzeigen, Ladezustandsdaten des elektrischen Energiespeichersystems zur

Vorhersage von Batterie-Parametern im Zusammenhang mit Starter-Batterien im

Automobilbereich zu ermitteln. Der Parameter Temperatur wird dabei nur in Bezug

auf die Batterie und nicht auf den zu startenden Fahrzeugmotor berücksichtigt.

6.3.2 Die Druckschrift DE 10 2012 005 577 A1

(= D4) wurde von der

Prüfungsstelle eingeführt, um die Auslegung des Begriffs

„galvanisch

angeschlossen“ im Anspruch 6 als „direkt elektrisch leitend verbunden“ zu belegen.

Ein Verfahren zum Vorhersagen einer Leistungsfähigkeit eines elektrischen

Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor starten zu können, wird in dieser

Druckschrift nicht offenbart, insbesondere wird in deren technischer Lehre nicht die

Temperatur eines zu startenden Fahrzeugmotors berücksichtigt.

6.3.3 Der Wikipedia-Artikel

„Maschinelles Lernen“

(= D5) wurde von der

Prüfungsstelle als druckschriftlicher Beleg für das Fachwissen in Bezug auf

maschinelles Lernen, Lerndaten, Algorithmen und dem Erkennen von Mustern

und/oder Gesetzmäßigkeiten

in Lerndaten

eingeführt. Ein Bezug zur

Fahrzeugtechnik ist diesem Artikel nicht entnehmbar.

6.3.4 In dem von den Patentanmelderinnen selbst in der Anmeldung genannten

Stand der Technik nach den Druckschriften DE 195 40 827 C2 (= PA1) und

DE 103 35 928 A1 (= PA2) werden Verfahren zur Ermittlung der Batteriealterung

bzw. des Ladezustands von elektrischen Energiespeichersystemen in Fahrzeugen

beschrieben. Der Parameter Temperatur wird dabei nur in Bezug auf die Batterie

bzw. die Umgebung und nicht auf den zu startenden Fahrzeugmotor berücksichtigt.

Somit weisen auch die aus diesen Druckschriften jeweils bekannten Gegenstände

zumindest nicht das Merkmal M1.3.2 auf.

7.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht gegenüber dem im Verfahren

befindlichen Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).

7.1 Wie zur Beurteilung der Neuheit in Abschnitt 6 dargelegt, unterscheidet

sich das Verfahren des geltenden Anspruchs 1 vom gesamten vorliegenden

Stand der Technik jeweils zumindest durch das Merkmal M1.3.2, wonach zum

Auswerten der generierten Motorstart-Daten eine Temperatur oder ein

Temperaturbereich eines von dem elektrischen Energiespeichersystem zu

startenden Fahrzeugmotors berücksichtigt wird, und wobei das ausgegebene

Ergebnis der Auswertung eine Vorhersage mit Bezug auf die Leistungsfähigkeit

des elektrischen Energiespeichersystems bei unterschiedlichen Temperaturen

des Fahrzeugmotors betrifft.

Da keine der im Verfahren befindlichen Druckschriften dieses Merkmal offenbart,

führt auch eine Zusammenschau beliebiger Kombinationen den Fachmann

nicht zum Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1.

7.2

Dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik kann der Fachmann

zudem keine Anregungen oder Hinweise entnehmen, die es ihm nahelegen, die

fehlenden Anweisungen in diesem Merkmal zu realisieren. Auch hat er dazu

aus seinem präsenten Fachwissen heraus keine Veranlassung:

7.2.1 Zwar wird bei dem Verfahren gemäß der Druckschrift D3 beim Auswerten der

generierten Motorstart-Daten zur Vorhersage der Leistungsfähigkeit des

elektrischen Energiespeichersystems eine Temperatur berücksichtigt, jedoch

handelt es sich bei dieser um die Batterietemperatur (Absatz 0030: „das BMS

elektrisch

und

thermisch

an

die

Batterie

gekoppelt … Der

Batterieüberwachungssensor (… BMS) überprüft und berechnet den tatsächlichen

Batteriezustand (Ladezustand (SOC), Allgemeinzustand (state of health - SOH) und

Funktionszustand (state of function - SOF)). … um Batteriespannung, Batteriestrom

und Temperatur zu messen.“, Absatz 0035: „Jedoch können Batterien aus

mehreren Gründen eine Fehlfunktion aufweisen, basierend auf

ihrer

Benutzungshistorie, Temperatureinschränkungen ...“, Absatz 0040: „Das BMS

misst Strom, Spannung und kann auch die Batterieklemmentemperatur messen.“),

oder die Umgebungstemperatur (Absatz 0046: „Beispielsweise können die gleichen

Batterien aufgrund von Korrosion und Wasserverlust

in warmen/heißen

Umgebungen

schneller schwächer werden als bei

kalten klimatischen

Bedingungen.“, Absatz 0105: „Veränderungen des Batteriebetriebs … die

Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. … wenn die Gruppe von Fahrzeugen in einem

neuen Absatzgebiet mit extremen Umgebungstemperaturen (z. B. in einer neuen

Umgebung, die viel kälter oder heißer ist) verkauft wird.“) und nicht um die

Temperatur des zu startenden Fahrzeugmotors.

Bei dem Verfahren nach Druckschrift D3 wird zwar auch die Temperatur des von

dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden Fahrzeugmotors bestimmt

(Figur 1

i. V. m. Absatz 0026:

„Die Steuerung 12 kann zusätzlich …

Steuerungssignale von an den Motor 10 gekoppelten Sensoren empfangen,

einschließlich … der Motorkühlmitteltemperatur (Engine Coolant Temperature -

ECT) von einem Temperatursensor 116“), diese wird jedoch gerade nicht zum

Auswerten der generierten Motorstart-Daten und somit auch nicht zur Vorhersage

der Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems,

einen

Fahrzeugmotor starten zu können, verwendet.

Der Fachmann erhält keinerlei Hinweis oder Anregung dafür, die Temperatur des

Fahrzeugmotors ausgehend von dem Verfahren nach Druckschrift D3 für das

Vorhersageverfahren heranzuziehen, er wird vielmehr

im Gegenteil davon

ausgehen, dass die Motortemperatur dafür irrelevant oder ungeeignet ist, da sie –

obwohl sie von einem Sensor gemessen im System vorliegt – nicht zum

Vorhersagen der Leistungsfähigkeit des elektrischen Energiespeichersystems den

Motor starten zu können, verwendet wird. Abweichend davon dennoch die

Verwendung dieses Parameters vorzusehen, würde sich zur Überzeugung des

Senats nicht ohne eine unzulässige rückschauende Betrachtungsweise in Kenntnis

der Erfindung ergeben.

Eine Veranlassung des Fachmanns, unter Berücksichtigung seines Wissens und

Könnens ausgehend von der Druckschrift D3 das Merkmal M1.3.2 des Verfahrens

des geltenden Patentanspruchs 1 zu realisieren, ist somit nicht erkennbar.

7.2.2 Der Gegenstand des Patentanaspruchs 1 ist dem Fachmann auch

ausgehend von der Druckschrift D1 nicht nahegelegt, auch nicht in Kombination mit

seinem Fachwissen.

Wie zur Neuheit des Gegenstands des Patentanspruchs 1 unter Punkt 6.2

dargelegt, sind aus der Druckschrift D1 – zusätzlich zu dem die Temperatur des zu

startenden Fahrzeugmotors betreffenden fehlenden Merkmal M1.3.2 – auch die

Merkmale M1.5.1.2 und M1.5.1.3, welche das maschinelle Lernen betreffen, nicht

vollständig unmittelbar und eindeutig zu entnehmen.

Selbst wenn der Fachmann ausgehend von der Druckschrift D1 möglicherweise

beim Verfahrensschritt des Durchführens einer Lernphase eines Motorstart-

Vorhersage-Algorithmus als Lerndaten die charakteristischen Motorstart-Daten

sowohl

einer

Vielzahl

von

unterschiedlich

gealterten

elektrischen

Energiespeichersystemen von einer Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeugmarken,

Fahrzeugmodelle und/oder Fahrzeugvarianten, als auch die des elektrischen

Energiespeichersystems, dessen Leistungsfähigkeit vorherzusagen ist, eingeben

und damit die fehlenden Teile der Merkmale M1.5.1.2 und M1.5.1.3 aus seinem

Fachwissen heraus verwirklichen würde, könnte er dies zur Überzeugung des

Senats beim fehlenden Merkmal M1.3.2 nicht tun, ohne erfinderisch tätig werden zu

müssen.

Zwar wird bei dem Verfahren gemäß Druckschrift D1 beim Auswerten der

generierten Motorstart-Daten

eine

Temperatur

zur Vorhersage

der

Leistungsfähigkeit berücksichtigt, jedoch handelt es sich bei dieser um die

Umgebungstemperatur und nicht um die Temperatur des zu startenden

Fahrzeugmotors (Absatz 0056: „OBD-ll adapter 220 would access, either via prestored in its memory, or via cloud 260, … other factors such as ambient temperature.

Temperature information can be obtained from a vehicle’s inherent temperature

sensor via the OBD-ll appropriate PID and/or via a temperature sensor on the OBDll adapter 120. A healthy waveform of a vehicle with a low ambient temperature is

very different from a healthy waveform of a vehicle with a high ambient

temperature.“).

Bei dem Verfahren nach Druckschrift D1 wird zwar auch die Temperatur des von

dem elektrischen Energiespeichersystem zu startenden Fahrzeugmotors bestimmt,

diese wird jedoch gerade nicht zum Auswerten der generierten Motorstart-Daten

und somit auch nicht zur Vorhersage der Leistungsfähigkeit des elektrischen

Energiespeichersystems, einen Fahrzeugmotor starten zu können, verwendet,

sondern lediglich, um die Effizienz des Motors und die Innenraumheizung des

Fahrzeugs zu überwachen (Absatz 0046: „An example predictive maintenance

factor is an engine low temperature condition. However, low engine temperature

can impact the engine’s efficiency and ability to run the vehicle’s cabin heater. A low

temperature engine condition can be detected through a P0128 thermostat OBD-ll

trouble code indicating that the engine’s powertrain control module has detected

that the engine has not reached the required temperature level within a specified

amount of time after starting.“).

Der Fachmann erhält auch hier keinerlei Hinweis oder Anregung dafür, die

Temperatur des Fahrzeugmotors ausgehend von dem Verfahren nach Druckschrift

D1 für das Vorhersageverfahren heranzuziehen, er wird vielmehr im Gegenteil

davon ausgehen, dass die Motortemperatur dafür irrelevant oder ungeeignet ist, da

sie – obwohl sie von einem Sensor gemessen im System vorliegt – nicht verwendet

wird. Es ist nicht ersichtlich, wodurch der Fachmann veranlasst sein könnte,

abweichend von dieser technischen Lehre dies doch zu tun und damit das

fehlenden Merkmal M1.3.2 zu realisieren. Vielmehr stellt eine solche Überlegung

ausgehend von der Druckschrift D1 nach Überzeugung des Senats eine

unzulässige rückschauende Betrachtungsweise dar.

7.2.3 Da der Fachmann keiner der übrigen im Verfahren genannten und allesamt

weiter abliegenden Druckschriften D2, D4 und D5 sowie PA1 und PA2 Hinweise

oder Anregungen zu den Maßnahmen im fehlenden Merkmal M1.3.2 entnehmen

kann, vermag er weder ausgehend von einer dieser Druckschriften, in beliebiger

Kombination untereinander noch mit einer oder beiden der vorgenannten

Druckschriften D1 und D3 die fehlenden Anweisungen in diesem Merkmal ohne

erfinderisches Zutun zu realisieren und damit zum erfindungsgemäßen Verfahren

des geltenden Patentanspruchs 1 zu gelangen.

8.

Die vorstehenden Ausführungen zu dem beanspruchten Verfahren gemäß

Patentanspruch 1 gelten in entsprechender Weise auch für das beanspruchte

System gemäß dem nebengeordneten Patentanspruch 11, der Bezug auf den

Patentanspruch 1 nimmt und insbesondere das – im ermittelten Stand der Technik

nicht offenbarte oder zumindest angeregte – Merkmal M1.3.2 explizit enthält.

Damit ist auch der Gegenstand des geltenden nebengeordneten Patentanspruchs

11 patentfähig.

9.

Nachdem auch die auf die Patentansprüche 1 und 11 rückbezogenen

abhängigen Patentansprüche 2 bis 10 und 12 sowie die übrigen Unterlagen die an

sie zu stellenden Anforderungen erfüllen, war das Patent – unter gleichzeitiger

Aufhebung des angefochtenen Beschlusses – im zuletzt beantragten Umfang zu

erteilen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat,

ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der

nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3

PatG):

1.

2.

3.

4.

Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5.

Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6.

Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin

oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines

Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a,

76133 Karlsruhe, einzulegen (§ 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG).

Kleinschmidt

Dorn

Dr. Haupt

Tischler