Rechtsprechung / BPatG / 2023
BPatG Beschluss vom 20.11.2023 – 1 W (pat) 30/23
1. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:201123B1Wpat30.23.0
BUNDESPATENTGERICHT
1 W (pat) 30/23 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent …
(hier: Rückzahlung der Beschwerdegebühr)
hat der 1. Senat (Juristischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
20. November 2023 durch die Präsidentin Dr. Hock sowie den Richter Schell und
die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen:
Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird
zurückgewiesen.
ECLI:DE:BPatG:2023:201123B1Wpat30.23.0
G r ü n d e
I.
Die Beschwerdeführerin
ist
Inhaberin des Patents Nr. …, das mit
Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen Patent- und
Markenamts (DPMA) vom 31. Juli 2023 erteilt wurde.
Ihre gegen den
Erteilungsbeschluss gerichtete Beschwerde, mit der sie die Erteilung des Patents
in geänderter Fassung begehrte, hat die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom
29. September in vollem Umfang zurückgenommen und die Erstattung der
Beschwerdegebühr beantragt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
Nachdem die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurückgenommen hat, war
noch über den Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr zu entscheiden, §
80 Abs. 4 PatG.
Die Beschwerdegebühr ist mit der rechtswirksamen Einlegung der Beschwerde
verfallen. Über die beantragte Rückzahlung der verfallenen Beschwerdegebühr
aus Gründen der Billigkeit gem. § 80 Abs. 3 PatG entscheidet das Gericht nach
pflichtgemäßem Ermessen. Vorliegend sind Billigkeitsgründe für die Rückzahlung
weder vorgetragen noch ersichtlich, so dass der Antrag zurückzuweisen war.
Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen
(vgl.
Schulte/Püschel, PatG, 11. Aufl. 2022, § 78 Rn. 15) und ist gem. § 99 Abs. 2 PatG
sowie in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 1 ZPO nicht mit der
Rechtsbeschwerde anfechtbar (vgl. Benkard/Fricke, PatG, 12. Aufl. 2023, § 100
Rn. 6).
Dr. Hock
Schell
Lachenmayr-Nikolaou