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BPatG Beschluss vom 22.08.2024 – 25 W (pat) 10/23
25. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0
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BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 10/23 _______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2022 010 535.3
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
22. August 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der
Richterin Streif sowie der Richterin Dr. Rupp-Swienty, LL.M.,
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des
Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 42, vom
13. Dezember 2022 aufgehoben.
ECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0
GRÜNDE§
I.
Das Zeichen
ist am 23. Juni 2022 zur Eintragung als Wort-/Bildmarke in das beim Deutschen
Patent- und Markenamt geführte Register für folgende Waren und Dienstleistungen
angemeldet worden:
Klasse 1:
Chemische Reinigungsmittel für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie;
chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und
Bädern; chemische Reagenzien zur Identifizierung von Mikroorganismen,
außer für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; chemische
Erzeugnisse zur Absorption von Flüssigkeiten; chemische Imprägnierungen
für Steine, die in den Stein eindringen, um Versiegelungsschutz zu bieten;
chemisches Testpapier; Chemikalien zur Aufbereitung von Sondermüll;
Entschäumungsmittel;
Textilappreturwachse mit wasserabweisenden
Eigenschaften
[chemisches
Imprägniermittel
für
Textilien];
flüssigkeitsabweisende chemische Mittel; chemische Erzeugnisse zur
Verhinderung von Schimmelwachstum; chemische Fleckenschutzmittel und
fleckenabweisende Erzeugnisse für Teppiche; chemische Fleckenschutzmittel
für Textilien; Gewebeschutzmittel für Textilien; chemische Erzeugnisse für
gewerbliche Zwecke zur Behandlung von Abwasser; chemische Erzeugnisse
für gewerbliche Zwecke; Detergenzien zur Verwendung in gewerblichen und
Produktionsprozessen; chemische Wasserkonditionierer für gewerbliche,
industrielle und institutionelle Wäschereien; Chemikalien zum Enthärten von
Wasser; chemische Wasserbehandlungs- und
-reinigungsmittel
für
Schwimmbäder und Bäder; chemische Wasserbehandlungsmittel; chemische
Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, nämlich Säuren und alkalische Mittel;
Chemikalien für die Landwirtschaft, nämlich Säuren und alkalische Mittel;
chemische Erzeugnisse für gartenwirtschaftliche Zwecke, nämlich Säuren und
alkalische Mittel, unverarbeitete Kunstharze, unverarbeitete Kunststoffe,
Dünger, Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen;
chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel; Klebstoffe für gewerbliche
Zwecke; unter UV-Licht
sichtbare Lösungen
zur Kontrolle der
Oberflächenreinigung;
lonenaustauschharze;
Membranen
von
Ionenaustauschharzen; Katalysatoren für chemische und biochemische
Prozesse; chemische Absorptionsmittel zum Entfernen von Verunreinigungen
von Wasser, wasserhaltigen und nichtwasserhaltigen Lösungen und
Gasströmen; biochemische Katalysatoren; aktive chemische Inhaltsstoffe zur
Verwendung bei der Herstellung von Pharmazeutika zur Steuerung des
Natrium-, Kalium-, Kalzium-
und Cholesterinspiegels
im Blut;
Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur Verwendung
in der
Futtermittelherstellung; Bleichmittel für industrielle Zwecke;
Klasse 3:
Kleberentferner; Allzweckreinigungsmittel; Antistatika und Weichspülmittel für
Waschzwecke; Detergentien
für Geschirrspülmaschinen; Teppich- und
Polsterreinigungspräparate
für
Kraftfahrzeuge;
Glasreiniger
für
Kraftfahrzeuge; Autopolituren; Reifenreinigungs- und Polierpräparate für
Kraftfahrzeuge; Autowachs; Badreiniger; Bleichmittel
für Wäsche,
Geschirrspülen, Oberflächen- und Allzweckreinigung, nicht für industrielle
Zwecke; Mehrzweck-Schleifmittel in flüssiger oder Pulverform; Polierpaste zur
Verwendung bei Kraftfahrzeugen; Teppichreiniger und
-shampoos;
Chrompolituren; Reinigungsmittel; WC-Reinigungskits, vorwiegend bestehend
aus
einem
Flüssigreinigungspräparat,
einer WC-Bürste,
einem
Abfallwerkzeug, Geruchsneutralisator, Glas- und Multiflächenreinigungsmittel,
Mittel zum hygienischen und keimfreien Reinigen
[Sanitizer], sowie
Gebrauchsanweisungen; Waschsauerkonzentrat; Kalkentfernungsmittel;
Detergentien für Töpfe, Pfannen und sonstige Küchenutensilien; nicht in
Herstellungsverfahren verwendete Fettentfernungsmittel für industrielle und
institutionelle Zwecke, zur Verwendung für die Reinigung und Hygiene,
einschließlich
für
land-,
vieh-,
gartenwirtschaftliche
Zwecke,
nahrungsmittelherstellungs-,
veterinärmedizinische
und
gaststättengewerbliche Zwecke; Autowaschmittel; Handseifen, nicht für
medizinische Zwecke; Waschmittel
für Kraftfahrzeuge; Spülmittel
für
Geschirrspülmaschinen;
Geschirrspüldetergentien;
Geschirrspülmittel;
Einweichmittel
für Geschirr; Desinfektionsseifen; Einweg-Wischtücher
getränkt mit Reinigungsmitteln oder chemischen Präparaten für gewerbliche
und
kommerzielle
Zwecke;
Einweg-Wischtücher
getränkt mit
Reinigungspräparaten zur Verwendung auf harten Oberflächen; Reiniger für
Abflüsse; Mittel
zur
Beseitigung
von
Abflussverstopfungen;
Wäschesatiniermittel zur Faltenkontrolle bei Textilien; Weichspüler;
Abbeizmittel
für
Fußböden;
Fußbodenreinigungspräparate;
Fußbodenreinigungsmittel;
Fußbodenwachse;
Obst-
und
Gemüsereinigungsmittel;
Möbelpolitur;
keimtötende
Detergentien;
Glasreiniger; Fett- und Lippenstiftentfernungsmittel für Thekenglaswaren;
Grillreinigungsmittel; Fugenreinigungsmittel; Gummientfernungspräparate;
Handreiniger; Handlotionen; Handcremes; Handseifen; Handpeelings;
Bleichmittel
für
Wäsche;
Wäscheaufhellungspräparate;
Wäschedetergentienverstärker; Waschmittel; Pflegemittel für Wäsche; Stärke
[Appreturmittel]; Lederreinigungspräparate; Lederpolituren; unter UV-Licht
sichtbare
Lösungen
zur
Kontrolle
der
Oberflächenreinigung;
Herdreinigungsmittel;
Bleichmittel
für Wäsche,
nämlich Oxide;
Rohrleitungsreinigungsmittel; Topf- und Pfannendetergentien für industrielle
und institutionelle Zwecke; Einweichmittel, Detergentien und Spülmittel zum
Gebrauch in handbetätigten und automatischen Kraftfahrzeugwaschanlagen;
Spülzusätze für Geschirrspülmaschinen; Reinigungsmittel für Gummiwaren
und Reifen; Rostentfernungsmittel; Shampoos; Scheuerflüssigkeiten und -
pulver; Seifen für die Körperpflege; Schmutzfleckentferner; Fleckentferner;
Edelstahlreiniger; Edelstahlpolitur; Steinpolituren; Fliesenreinigungsmittel;
Fliesenpolitur; Reifenreinigungspräparate;
Toilettenbeckendetergentien;
Polsterreiniger; Reinigungsmittel zur Verwendung
in der Land- und
Viehwirtschaft;
Klasse 5:
Mittel zur Desodorierung und Reinigung der Luft; Algizide für Swimmingpools
und Bäder; Allzweckdesinfektionsmittel; antibakterielle Hautdesinfektionsgele
auf Alkoholbasis; antibakterielle Handwaschmittel; antimikrobielle Hilfsstoffe,
antimikrobielle
Wasserzusatzstoffe
und
antimikrobielle
Lebensmittelzusatzstoffe zur Reduzierung des Verderbens und Alterns von
Obst und Gemüse und zur Eliminierung von Gerüchen; Bakterizide; Verbände
für Hautwunden; Biozide; Notfallausrüstungen für Verbrennungen bestehend
überwiegend
aus
Verbrennungs-Verbänden
und
brandlindernden
Medikamenten; Autodeodorants; Teppichdeodorants; keimtötende Mittel für
Teppiche; chemische Desodorierungs- und Desinfektionspräparate und
Präparate für die keimfreie Reinigung von Swimmingpools und Bädern;
chemische Präparate für Textilien, die das Wachstum von Bakterien hemmen;
desinfizierende Badreiniger; Desinfektionsmittel
für sanitäre Zwecke;
keimhemmende Mittel für Abflüsse; Augenspülungen; Erste-Hilfe-Sets; Gaze
für medizinische Zwecke; Fungizide; keimabtötende Euterwaschmittel für
Milchkühe; keimtötende Mittel; keimtötende Mittel, nämlich Allzweck-
Desinfektionspräparate und keimhemmende Präparate für Krankenhäuser, für
den Gebrauch
in
institutionellen und
industriellen Bereichen,
in der
Nahrungsmittelzubereitung, Garten-, Land-, Viehwirtschaft, Veterinärmedizin
und
für
gewerbliche
Zwecke;
Handdesinfektionsmittel;
Insektenvertilgungsmittel; Spüllösungen zur Verwendung am Auge;
keimtötende Mittel für die Wäsche; flüssige Mittel zum keimfreien Reinigen
gewerblicher und
institutioneller Geschirrspülmaschinen; Mittel gegen
Mehltau;
Präparate
zur
Neutralisierung
von
Gerüchen;
geruchsneutralisierende Präparate zur allgemeinen Verwendung
für
verschiedene Oberflächen; geruchsneutralisierende Präparate für Abfall und
Abwasserdepoteinrichtungen,
Kläranlagen
und
Lebensmittelverarbeitungsanlagen; Luftdesodorierungsmittel für den Außenbereich;
Nachfüllpackungen
für Luftauffrischer; desodorierende Raumsprays;
Parasitenvertilgungsmittel; keimtötendes Hufbad zur bakteriziden Behandlung
von Vieh; keimtötendes Präparat, nämlich Zitzendesinfektionsmittel für
Nutztiere;
Zitzendesinfektionspräparate
für medizinische
Zwecke;
Desinfektionspräparate für veterinärmedizinische Zwecke und Sprays für
veterinärdermatologische Zwecke;
keimtötende Präparate
für den
gewerblichen,
gesundheitlichen,
Krankenhaus-,
industriellen
und
institutionellen Gebrauch; Desinfektionstücher für medizinische Zwecke;
Hautpflegeprodukte, nämlich antibakterielle Hautreiniger und wasserfreie,
antimikrobielle Handspülung für Gesundheitseinrichtungen; Sterilisations-
Desinfektionsmittel für medizinische Umgebungen; medizinische Balsame zur
Behandlung von Eutern von Milchkühen; Desodorierungsblocks für Urinale;
pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, nämlich Mittel zum
keimfreien Reinigen
und Desinfektionsmittel
für Tierzucht
und
Lebensmittelverarbeitung,
infektionshemmende
Stoffe
für
veterinärmedizinische Zwecke, antibakterielle Sprays gegen Infektionen,
Bakterienpräparate
für
veterinärmedizinische
Zwecke
und
veterinärmedizinische Präparate zur Anwendung bei Tieren zur Vorbeugung
gegen
Infektionen
bei
klinischen Untersuchungen; medizinische
Futterergänzungsmittel; veterinärmedizinische Präparate zur Mastitis-
Prophylaxe und -Behandlung und zur Anwendung an Tieren für die Hautpflege
von Tieren; Viruzide; chemische Reinigungsmittel für die pharmazeutische
Industrie; chemische Reinigungsmittel für den medizinischen Bereich; Mittel
zur Desodorierung der Luft; Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur
Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel; medizinische Viehwaschmittel;
antibakterielle Seifen;
Klasse 9:
Herunterladbare Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten im
Bereich des Hygienemanagements; herunterladbare Software
zur
Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von
Wasserbehandlungssystemen; herunterladbare Anlagenverwaltungssoftware,
über die gewerbliches Kücheneinrichtungsinventar und der Betriebsablauf
nachverfolgt werden können; herunterladbare Überwachungs- und
Berichterstattungssoftware
für Reinigungs-
und Hygienesysteme;
herunterladbare Software zur Leistungsüberwachung von und Datenerhebung
bei Clean-In-Place-Hygienesystemen; herunterladbare Software
zur
Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der
Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrollen und
Vernichtungsdiensten; herunterladbare Software zur Nachverfolgung und
Erzeugung von Berichten über die Wartungs- und Instandhaltungshistorie,
Ausgaben
für die
Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und
Leistungsfähigkeit
von
gewerblich
genutzten
Küchengeräten,
Hygienesystemen und Wasseraufbereitungssystemen; herunterladbare
Software
zur Erfassung und Bearbeitung
von Kundenanfragen,
Serviceanfragen für Geräte und Bestellanfragen; herunterladbare Software für
Schulungen im Bereich Sanitär und Hygiene; herunterladbare Software zur
Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene und
Sanitär-, Hygiene- und Wasseraufbereitungsgeräten; herunterladbare
Software zur Auflistung von Hygiene und Sanitärprodukten und
-
dienstleistungen zum Kauf sowie zur Bereitstellung von Produktinformationen;
herunterladbare
Computerprogramme;
herunterladbare
Softwareapplikationen
zur
Verwendung mit mobilen Geräten;
computergestützte Ausrüstungen,
nämlich Computerhardware
zur
Überwachung und Steuerung von Produktspender; Dosiergeräte und
automatische Spender für Waschmittel, Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel,
Spülmittel, Hygienechemikalien, Chemikalien zur Wasseraufbereitung;
Dosiergeräte
und
automatische
Spender
für
Maschinengeschirrspüldetergentien, Klarspülzusätze, Handseifen und
Handlotionen; Hygienesysteme in Form von Dosiergeräten und automatischen
Spendern für den Eingangsbereich zur Vermeidung des Eintritts und der
Verbreitung von Verunreinigungen in Einrichtungen, bestehend hauptsächlich
aus
Infrarotbewegungsmeldern, automatischen Dosiersystemen und
Desinfektionsmitteln;
Klasse 11:
Desinfektionsapparate; Dekontaminierungsapparate; Sterilisierapparate;
Sterilisierapparate und Instrumente und dazugehörige Teile und Zubehör;
Klasse 35:
Unternehmensberatungsdienste; Bereitstellung
von
Informationen
in
Geschäftsleistungen; Analyse von Geschäftsdaten; Verwaltung von
Geschäftsinformationen,
insbesondere
Bereitstellung
von
Unternehmensdokumenten und Geschäftsinformationen für Benutzer durch
Fernzugriff
per Computer;
betriebswirtschaftliche Beratungsdienste
hinsichtlich nachhaltiger Geschäftslösungen; betriebswirtschaftliche und
organisatorische Beratungsdienstleistungen zum effizienten Einsatz von
Materialien im Bereich der Reinigung, nämlich Beratung zum effizienten
Einsatz von Energie, Wasser und Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bei
der Reinigung für Dritte; Gestaltung von Werbematerialien für Dritte;
Kundendienst
im Bereich gewerbliche Küchenausstattung; Online-
Einzelhandelsdienstleistungen und Katalogversandhandelsdienstleistungen
für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe mit Produkten für die
Zubereitung
und
Handhabung,
Kennzeichnung
und
Rotation,
Temperaturregelung, Hygiene und Reinigung, körperliche Sicherheit,
Körperhygiene,
Notfallschutz,
Schutzkleidung, Materialbeförderung,
Aufstellung,
Instandhaltung, Büroprodukte, Schulungsprodukte sowie
Inspektion
und
Wirtschaftsprüfung;
Geschäftsberichtserstellung;
Werbedienstleistungen
zur Sensibilisierung
der Öffentlichkeit
für
Hygienefragen
einschließlich
Hand-
und
Körperhygiene;
Werbedienstleistungen
zur Sensibilisierung
der Öffentlichkeit
für
Wasserreinigung und Hygiene; Unternehmensberatung, insbesondere in
Bezug
auf Gesundheit, Energie, Wasser,
Lebensmittelsicherheit,
Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der
Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelzubereitung,
Lagerung
von
Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der
Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln,
Reinigung und Desinfektion und keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle
und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen,
Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit,
Kunden-sicherheit,
Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher
Kücheneinrichtung,
medizinische
Futterergänzungsmittel
und
veterinärmedizinische Präparate; Wirtschaftsprüfung, insbesondere in Bezug
auf
Gesundheit,
Lebensmittelsicherheit,
Lebensmittelhygiene,
Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und
Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,
Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und
keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung,
Betrieb
von Restaurants
und Kneipen, Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und
Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, medizinische
Futterergänzungsmittel und veterinärmedizinische Präparate;
Klasse 37:
Beratungsleistungen
im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion,
Entkeimung
und
Schädlingsbekämpfung
für
die
Lebensmittel-,
Beherbergungs-
und Gesundheitsindustrie; Beratung
im Bereich
Schädlingsbekämpfung; Beratung im Bereich Wartung von Schwimmbädern
und Bädern; Beratungsleistungen
im Bereich Fahrzeugpflege und
Fahrzeuginstandhaltung;
Installation
von
Lufterfrischungs-
und
Geruchsneutralisierungsspendergeräten; Installation von Geräten für die
Gewinnung von erneuerbaren Energien; Installation, Wartung und Reparatur
von Clean-in-Place-Geräten und automatisierten Reinigungssystemen in der
Lebensmittel- und Getränkeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von
gewerblich genutzten Küchengeräten; Installation, Wartung und Reparatur
von Computerhardware;
Installation, Wartung und Reparatur von
Geschirrspülern, Wäschegeräten, Spendern für Reinigungs-, Desinfektions-
und
Entkeimungszubereitungen,
Wasserfilteranlagen
und
Wasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder und Bäder; Installation,
Wartung
und Reparatur
von
Fahrzeugwaschanlagen
für
die
Fahrzeugpflegeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von Insekten-
und Nagetierfallen und Köderstationen; Installation, Wartung und Reparatur
von Wasseraufbereitungs- und -filtergeräten und Kontrollsystemen für die
Analyse von Wasserverbrauch und
-aufbereitung; Vermietung von
Bodenpflegegeräten; Vermietung von Reinigungsgeräten für Schwimmbäder
und Bäder; Schädlingsbekämpfung; Termitenbekämpfung; Wartungs- und
Reinigungsdienste für Schwimmbäder und Bäder; Erteilen von Auskünften
über Lebensmittelsicherheit, nämlich über Lebensmittelhygiene; Vermietung
von Geschirrspülmaschinen;
Klasse 41:
Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen
in Bezug auf Desinfektions- und Reinigungsmittel, Hygiene, Infektionskontrolle
und -prävention, Biosicherheit sowie Desinfektions- und Reinigungsprotokolle
und
-verfahren und ordnungsgemäße Auswahl und Nutzung von
Reinigungsmitteln,
-geräten und
-diensten; Schulung
im Bereich
Schwimmbadbetrieb; Schulung im Bereich Autopflege, Autoaufbereitung,
Gebrauch von Autopflegeprodukten und -geräten, nachhaltiger Betrieb von
Autopflegeeinrichtungen und Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial im
Zusammenhang
damit;
Schulung
im
Bereich
Betrieb
von
Wasseraufbereitungsgeräten und Wasserüberprüfung und -analyse; Schulung
hinsichtlich effizienter Geschirrspülverfahren und -abläufe; Schulung im
Bereich Vorbeugung und Behandlung von Schädlingsbefall; Schulung im
Bereich medizinische Raumübergabe; Schulung hinsichtlich Reinigung und
Wiederaufbereitung von medizinischen Instrumenten, Handhygiene und OP-
und OP-Bekleidungsreinigungstechniken und Benutzung von Reinigungs- und
Desinfektionsprodukten und Reinigungs- und Desinfektionsverfahren;
Ausbildungsdienste, nämlich Organisation und Durchführung
von
Konferenzen und Workshops im Bereich Autowäsche; Ausbildung, nämlich
Organisation und/oder Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops
im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Waschmitteln
und ordnungsgemäße Behandlung von Wäsche für gewerbliche, institutionelle
und industrielle Wäschebetriebe; Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung
von Kursen, Konferenzen, Workshops, Zertifizierungskursen, Seminaren und
Schulungen
über
Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Sanitär
und
Kundensicherheit
für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe und
Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial
im Zusammenhang damit;
Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung von Kursen, Seminaren und
Schulungen im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und
Infektionskontrolle, ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von
Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Bereitstellung von Online-
Veröffentlichungen
in Form von Artikeln und Podcasts
im Bereich
Lebensmittelsicherheit; Schulungen zur Unterstützung von Unternehmen, die
Nachhaltigkeit und sozialverantwortliche Geschäftspraktiken durch die
Nutzung
effektiver Produkte
und
geregelter Verbreitungs-
und
Überwachungstechnologie anstreben, hauptsächlich
für die Getränke-,
Molkerei-,
Lebensmittel-,
Lebensmittelverarbeitungs-,
Lebensmitteleinzelhandels-, Gaststätten-, Restaurant-, Gesundheits-,
Medizin-, Pharmazie-,
industrielle und
institutionelle Wäschereien-,
Fahrzeugpflege- und Wasserpflegeindustrie; Erziehung und Unterricht,
insbesondere Durchführung
von
Schulungskursen,
insbesondere
Organisation und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen
im Gesundheitswesen, über Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene,
Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und
Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,
Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und
Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb
von
Restaurants
und
Kneipen,
Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und
Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, Veranstaltung von
Web-Seminaren; Erziehung und Unterricht im Bereich umfassende Reinigung,
Desinfektion,
Entkeimung
und
Schädlingsbekämpfung
für
die
Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs- und Gartenwirtschaftsbranche;
Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen
in Form von Druckschriften, Broschüren und Handbüchern im Bereich
Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im
Bereich
ordnungsgemäße
Auswahl
und
Verwendung
von
Reinigungsprodukten,
-geräten
und
-diensten, Chemikalien
zur
Wasseraufbereitung, für land-, garten- und viehwirtschaftliche Zwecke,
Detergentien
für gewerbliche Zwecke, Reinigungsmittel, Bleichmittel,
Desinfektionsmittel, Futtermittelzusätze, Mittel zum keimfreien Reinigen und
veterinärmedizinische Präparate; Erziehung und Unterricht im Bereich
Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im
Bereich
ordnungsgemäße
Auswahl
und
Verwendung
von
Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Erziehung und Unterricht im
Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle, im
Bereich
ordnungsgemäße
Auswahl
und
Verwendung
von
Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Organisation und Durchführung
von Bildungs-Workshops
im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär,
Hygiene und Infektionskontrolle und im Bereich ordnungsgemäße Auswahl
und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten;
Klasse 42:
Qualitätsprüfungen
im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion,
Entkeimung
und
Schädlingsbekämpfung
für
die
Lebensmittel-,
Beherbergungs-,
Lebensmittel-
und Getränkeverarbeitungs-
und
Tiererzeugungsindustrie; Qualitätskontrolle für Dritte; Durchführung von
Prüfungen zur Lebensmittelsicherheit
in der Lebensmittelindustrie;
Lebensmittelsicherheitsprüfung; Beratung
zur
Lebensmittelsicherheit;
Software as a Service [SaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten,
Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Platform
as a Service [PaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten,
Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Software
as a Service [SaaS] mit Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten
im Bereich Hygienemanagement; Software as a Service [SaaS] mit Software
zur Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von
Wasserbehandlungssystemen; Software as a Service
[SaaS] mit
Überwachungs- und Berichterstattungssoftware
für Reinigungs- und
Hygienesysteme; Software as a Service
[SaaS] mit Software zur
Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der
Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrolle und -
beseitigung; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Berichterstattung
über die Wartungs- und
Instandhaltungshistorie, Ausgaben
für die
Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und Leistungsfähigkeit von
gewerblich
genutzten Kücheneinrichtungen, Hygienesystemen
und
Wasseraufbereitungssystemen; Software as a Service [SaaS] mit Software zur
Erfassung und Bearbeitung von Kundenanfragen, Serviceanfragen für Geräte
und Bestellungen; Software as a Service [SaaS] mit Software für Schulungen
im Bereich Sanitär und Hygiene; Software as a Service [SaaS] mit Software
zur Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene sowie
Ausrüstung für Sanitär, Hygiene und Wasseraufbereitung; Software as a
Service [SaaS] mit Software, die Nutzern den Erhalt von Berichten,
Warnmeldungen und Benachrichtigungen über land- und gartenwirtschaftliche
Verfahren
und
Herstellungsverfahren
und
Verfahren
zur
Lebensmittelsicherheit ermöglicht; Software as a Service [SaaS] insbesondere
zum Erfassen, Prüfen, Simulieren, Bewerten, Überwachen, Verwalten,
Optimieren, Analysieren und Protokollieren von Daten betreffend Gesundheit,
Lebensmittelsicherheit,
Lebensmittelhygiene,
Lebensmittelherstellung,
Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung,
Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln,
Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von
Lebensmitteln,
Betrieb
von
Restaurants
und
Kneipen,
Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit,
Kundensicherheit,
Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher
Kücheneinrichtung; Qualitätskontrolle
und
Authentifizierungsdienste,
insbesondere
Qualitätskontrolle
im
Bereich
Gesundheit,
Lebensmittelsicherheit,
Lebensmittelhygiene,
Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und
Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,
Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und
Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb
von
Restaurants
und
Kneipen,
Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und
Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; wissenschaftliche
Beratungsleistungen in Bezug auf Qualitätskontrolle im Bereich Gesundheit,
Lebensmittelsicherheit,
Lebensmittelhygiene,
Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und
Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,
Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und
Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb
von
Restaurants
und
Kneipen,
Reputationsmanagement,
Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und
Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; technische Beratung
im Bereich Wärmetauscher- und Kondensatortechnik, nämlich Testen, Prüfen,
Überwachen, Simulieren und Bewerten von Wärmetauscher- und
Kondensatorenanlagen zur Optimierung der Leistung dieser Anlage; Platform
as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Prüfung, Simulation und
Überwachung von Wärmetauschern und Kondensatoren zur Optimierung der
Leistung der Wärmeübertragung; technologische Beratungsleistungen im
Bereich
umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung
und
Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs-,
Tierhaltungs-, Land- und Gartenwirtschafts- sowie veterinärmedizinische
Industrie; Forschungen auf dem Gebiet der Chemie.
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 hat das Deutsche Patent- und Markenamt,
Markenstelle für Klasse 42, besetzt mit einem Beamten des höheren Dienstes, die
Anmeldung zurückgewiesen, da es sich bei dem gegenständlichen Zeichen um eine
nicht unterscheidungskräftige Angabe handele. Die beanspruchten Waren und
Dienstleistungen richteten sich zum Teil an allgemeine und breite Verkehrskreise,
insbesondere an die Endverbraucher, und zum Teil an die jeweiligen Fachkreise.
Der Buchstabe „O“ des Anmeldezeichens enthalte zwar den Umriss eines Sterns
mit vier Strahlen bzw. einen Kreuzschlitz. Dennoch werde er aufgrund seiner
Kreisform, Schriftgröße und den übrigen Buchstaben entsprechenden Gestalt
eindeutig als solches erkannt, so dass „ECOLAB“ als ein Wort erscheine. Der
Zeichenbestandteil „ECO“ sei der englische Begriff für „Öko-" bzw. die Kurzform für
Ecology (Ökologie). Bei dem weiteren Zeichenelement „LAB“ handele es sich
wiederum um das Kürzel des englischen Wortes „laboratory“, das im Deutschen
Labor bzw. Laboratorium bedeute. Beide Komponenten seien aufgrund ihrer großen
Ähnlichkeit zu den entsprechenden deutschen Wörtern und ihrer Gebräuchlichkeit
für den Verkehr ohne Weiteres verständlich. In Verbindung mit den beanspruchten
Waren und Dienstleistungen werde das angemeldete Zeichen als unmittelbar
beschreibender Hinweis im Sinne von „ökologisches Labor“ oder „Öko-Labor“
verstanden. Es bringe damit zum Ausdruck, dass es sich um ökologische bzw.
umweltfreundliche Waren oder Dienstleistungen handele, „die in einem Labor
erbracht bzw. entwickelt und/oder hergestellt werden oder von einem solchen
genutzt werden können bzw. um Waren, die ökologisch hergestellt werden/die
Ökologie fördern und die in einem Labor (im Sinne einer Forschungseinrichtung
etc.) entwickelt oder ggf. sogar hergestellt werden“. In dieser Bedeutung sei das
Zeichen zudem auch geeignet, darauf hinzuweisen, dass Waren vor deren Verkauf
in einem Labor (nach ökologischen Kriterien) gründlich analysiert und auf
ökologische Verträglichkeit getestet bzw. überprüft worden seien und die
Verbraucher daher mit einem getestetem, sicheren und/oder umweltfreundlichen
Produkt rechnen könnten. Damit weise es einen beschreibenden Sinngehalt in
Bezug auf alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen auf. So könnten jene
Mittel und Produkte darstellen, die ökologisch bzw. umweltfreundlich seien und/oder
nach hohen ökologischen Standards hergestellt sowie in einem Labor entwickelt,
getestet und/oder hergestellt worden seien. Die Dienstleistungen könnten sich auf
Themen rund um die Ökologie (etwa Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene,
umweltschonende Schädlingsbekämpfung etc.) beziehen und in einem Labor oder
von einem Labor aus erbracht werden bzw. Methoden und Entwicklungen eines
(ökologischen) Laboratoriums zum Gegenstand haben. Die verwendete Schriftart,
die durchgehende Verwendung von Großbuchstaben und der Fettdruck seien
ebenso wie die grafische Gestaltung des Buchstabens „O“ mit einem Stern bzw.
Kreuzschlitz in der Mitte werbeüblich und damit nicht geeignet, die Schutzfähigkeit
des Gesamtzeichens herbeizuführen. Die von der Anmelderin angeführten
voreingetragenen Marken seien zumindest aufgrund des teilweise Jahrzehnte
zurückliegenden Anmeldezeitpunkts nicht mit dem hiesigen Zeichen vergleichbar.
Im Übrigen bestehe kein Anspruch auf eine „Gleichbehandlung im Unrecht“.
Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde vom 12. Januar 2023,
die sie damit begründet, dass der angemeldeten Bezeichnung nicht jegliche
Unterscheidungskraft fehle. Der Bestandteil
werde nicht als der Buchstabe „O“ wahrgenommen. Ebenso könne er als der
Buchstabe „X“ angesehen werden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das
Anmeldezeichen wie „EC*LAB“ aufgefasst werde. Möglicherweise würden es die
Verbraucher auch
in die Elemente „E“ und „COLAB“ aufspalten, zumal
Letztgenanntes eine bekannte Abkürzung für „collaboration“ sei. Die Komponente
„LAB“ werde von den angesprochenen deutschen Verkehrskreisen nicht zwingend
als die Abkürzung für das englische Wort „laboratory“ verstanden. Ebenso könne
sie als das Substantiv „Lab“ angesehen werden, mit dem ein Gemisch aus den
Enzymen Chymosin und Pepsin bezeichnet werde, welches aus dem Labmagen
jüngerer Wiederkäuer gewonnen und bei der Herstellung von Käse genutzt werde.
Es seien zur Ermittlung eines Sinngehalts des in Rede stehenden Zeichens mehr
als zwei Gedankenschritte erforderlich. Unter Zugrundelegung der BGH-
Rechtsprechung sei es damit nicht glatt beschreibend und entbehre nicht jeglicher
Unterscheidungskraft (unter Verweis auf BGH GRUR 2012, 270, Rn. 12 - Link
economy; GRUR 2014, 483 Rn. 11 - test; GRUR 2016, 934 Rn. 10 - OUI). Der
angesprochene
inländische Verkehr habe allenfalls Grundkenntnisse der
englischen Sprache, so dass ihm die Begriffe „ECOLAB“, „ecological“ oder
„laboratory“ nicht geläufig seien. Selbst wenn die Bedeutung „ökologisches Labor“
erfasst werde, sei unklar, was darunter zu verstehen sei. Der Begriff „ökologisch“
umfasse vielfältige Themen aus dem Bereich „Mensch und Umwelt“. Zudem komme
dem Anmeldezeichen weder allgemein noch
in Bezug auf die konkret
beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Bedeutung zu.
Darüber hinaus habe sich das Amt nicht mit dem Urteil des OLG Köln vom
20. Januar 2006 (GRUR-RR 2006, 370 - Ecolab) auseinandergesetzt, wonach dem
Zeichenbestandteil „lab“ als Abkürzung für „Laboratory“ keine beschreibende
Aussage
in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen aus dem
Reinigungsbereich entnommen werden könne. Ebenso sei es nicht auf die von der
Anmelderin geltend gemachten Voreintragungen eingegangen Im Übrigen bestehe
auch kein Freihaltebedürfnis an dem gegenständlichen Zeichen.
Die Anmelderin beantragt sinngemäß,
den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für
Klasse 42, vom 13. Dezember 2022 aufzuheben.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig und
begründet.
Der Eintragung des Wort-/Bildzeichens
für die beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 3,
5, 9, 11, 35, 37, 41 und 42 stehen keine Schutzhindernisse entgegen.
1. Das in Rede stehende Wort-/Bildzeichen weist das erforderliche Mindestmaß an
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf.
Bei der Unterscheidungskraft handelt es sich um die einem Zeichen innewohnende
(konkrete) Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu
werden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der
gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH GRUR
2014, 569, Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143,
Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100, Rn. 10
- TOOOR!; GRUR 2010, 825, Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850,
Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006). Auch das Schutzhindernis der
fehlenden
Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses
auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten
Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 60 - Libertel;
BGH GRUR 2014, 565, Rn. 17
- Smartbook). Bei der Beurteilung von
Schutzhindernissen ist maßgeblich auf die Auffassung der beteiligten inländischen
Verkehrskreise abzustellen, wobei dies alle Kreise sind, in denen die fragliche
Marke Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann. Dabei kommt es auf die
Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen
Durchschnittsverbrauchers
im Bereich der einschlägigen Waren und
Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla;
GRUR 2004, 943, 944, Rn. 24 - SAT 2; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL
WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH GRUR 2013,
1143, 1144, Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872, Rn. 10 - Gute
Laune Drops; GRUR 2014, 483, Rn. 22 - test; EuGH MarkenR 2010, 439,
Rn. 41 bis 57 - Flugbörse).
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der
Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen
lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet
(vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004,
674, Rn. 86 - Postkantoor) oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder
einer bekannten Fremdsprache, die - etwa auch wegen einer entsprechenden
Verwendung
in der Werbung - stets nur als solche und nicht als
Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link
economy; GRUR 2009, 778, Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640,
Rn. 13 - hey!). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch
solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten
Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein
enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850,
Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
Nach diesen Grundsätzen kann dem angemeldeten Wort-/Bildzeichen nicht jegliche
Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Es setzt sich aus zwei Komponenten
zusammen:
a) Zum einen enthält es das Wort „ECOLAB“, da der Bestandteil
im Kontext der voran- und nachgestellten Buchstabenfolgen
bzw.
sowie aufgrund der ihnen entsprechenden Gestalt und Größe als auch aufgrund der
runden Form als der Buchstabe „O“ interpretiert werden kann. Der der englischen
Sprache entnommene Wortteil „ECO-“ wird mit „Öko-“ übersetzt und hat damit im
Deutschen die Bedeutungen „ökologisch“ und „Ökologie“ (vgl. Online-Wörterbuch
LEO unter „dict.leo.org/englisch-deutsch/eco“). In diesem Sinne bezeichnet er die
Wechselbeziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt, die natürliche
Umwelt
sowie
ihren
Schutz
(vgl.
Online-Duden
unter
„duden.de/rechtschreibung/oekologisch“). Im Deutschen gibt es vielfältige den
Bestandteil „Öko-“ enthaltende Substantive, mit denen zum Ausdruck gebracht wird,
dass sich jemand oder etwas mit Ökologie beschäftigt. Beispielhaft sind die
Zusammensetzungen „Ökobewegung“, „Ökopartei“ oder „Ökosozialist“ zu nennen.
Als Folge der Diskussionen zum Treibhauseffekt sind „Eco-“ und „Öko-“ in den
letzten Jahren zu modernen Standardkürzeln geworden, die weitgehend
branchenunspezifisch als Eigenschaftsversprechen eingesetzt werden (vgl. BPatG
25 W (pat) 518/22 - EcoGard; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).
Der Wortteil „LAB“ wiederum ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für das
englische Substantiv
„laboratory“
(vgl. Online-Wörterbuch LEO unter
„dict.leo.org/englisch-deutsch/lab“), das - unschwer erkennbar - dem deutschen
Wort „Labor“ entspricht (vgl. BPatG 25 W (pat) 35/20 - eLAB).
Insgesamt kommt dem Wortbestandteil
„ECOLAB“ damit die Bedeutung
„Ökologisches Labor“ zu. Sie bringt zum Ausdruck, dass zumindest eine Vielzahl
der angemeldeten Waren und Dienstleistungen
- aus einem ökologischen Labor stammen bzw. dort entwickelt wurden (z. B.
„chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und
Bädern“),
-
für ein ökologisches Labor bestimmt sind (z. B. „Handdesinfektionsmittel“) oder
-
in bzw. von einem ökologischen Labor erbracht werden (z. B. „Qualitätskontrolle
für Dritte“).
Insoweit weist der Begriff „ECOLAB“ wenn nicht einen im Vordergrund stehenden
beschreibenden Sinngehalt, so doch wenigstens einen engen Sachbezug zu den
betreffenden Waren und Dienstleistungen auf.
b) Zum anderen finden sich in dem Anmeldezeichen grafische Elemente.
Der Fettdruck, in dem die Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ erscheinen, wird häufig
verwendet, um Wörter auffälliger zu gestalten. Insofern ist er nicht geeignet, die
angemeldeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu
unterscheiden.
Etwas anderes gilt jedoch für das Bildelement
Es ersetzt zwar - wie ausgeführt - in dem Gesamtzeichen
den Buchstaben „O“. Allerdings handelt es sich nicht um ein gängiges grafisches
Gestaltungsmittel wie eine Unterstreichung, ein einfacher Punkt oder eine farbliche
Hervorhebung. Auch wenn es einfach gestaltet ist, so kommt ihm doch eine gewisse
Eigenart zu. So entspricht es nicht gängigen Sternenmotiven. Vielmehr kann es
auch als Kopf einer Kreuzschlitzschraube, als Rad mit Speichen oder als Propeller
wahrgenommen werden. Die sternenförmige Aussparung wird auch deshalb nicht
ohne Weiteres mit dem inneren Bereich des Buchstabens „O“ gleichgesetzt, da die
Sternspitzen nicht parallel, sondern schräg zur Grundlinie verlaufen. Zudem ist der
Stern so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, er sei von vier ineinander
übergehenden Dreiecken umgeben. Insgesamt weist der grafisch verfremdete
Buchstabe „O“ damit in noch ausreichendem Umfang charakteristische Merkmale
auf, denen der Verkehr in ihrer Gesamtheit einen Herkunftshinweis entnehmen kann
(vgl. hierzu auch EuGH GRUR 2006, 229, 233, Rn. 73, 74 - BioID; BPatG
30 W (pat) 533/17 - PatientenverfügungPlus [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 42/16 -
gesundheit4friends [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 35/18 - TiP [Wort-/Bildmarke]).
Das besagte Bildelement
ist
trotz seiner Positionierung zwischen den
Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ zudem deutlich erkennbar, so dass es dem
Gesamtzeichen jedenfalls ein Minimum an Unterscheidungskraft verleiht.
2. Aus oben genannten Gründen kann das Anmeldezeichen auch nicht als
unmittelbar beschreibende und damit freihaltebedürftige Angabe angesehen
werden, so dass es auch nicht dem Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2
MarkenG unterliegt.
3. Weitere Schutzhindernisse sind nicht ersichtlich oder von der Markenstelle ins
Feld geführt worden.
Der Beschwerde war demzufolge stattzugeben.
Kortbein
Streif
Rupp-Swienty