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BPatG Beschluss vom 22.08.2024 – 25 W (pat) 10/23

25. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0

Zitiert von 1 Entscheidungen Zitiert 6 Entscheidungen 2 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 10/23 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2022 010 535.3

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

22. August 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der

Richterin Streif sowie der Richterin Dr. Rupp-Swienty, LL.M.,

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des

Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 42, vom

13. Dezember 2022 aufgehoben.

ECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0

GRÜNDE§

I.

Das Zeichen

ist am 23. Juni 2022 zur Eintragung als Wort-/Bildmarke in das beim Deutschen

Patent- und Markenamt geführte Register für folgende Waren und Dienstleistungen

angemeldet worden:

Klasse 1:

Chemische Reinigungsmittel für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie;

chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und

Bädern; chemische Reagenzien zur Identifizierung von Mikroorganismen,

außer für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; chemische

Erzeugnisse zur Absorption von Flüssigkeiten; chemische Imprägnierungen

für Steine, die in den Stein eindringen, um Versiegelungsschutz zu bieten;

chemisches Testpapier; Chemikalien zur Aufbereitung von Sondermüll;

Entschäumungsmittel;

Textilappreturwachse mit wasserabweisenden

Eigenschaften

[chemisches

Imprägniermittel

für

Textilien];

flüssigkeitsabweisende chemische Mittel; chemische Erzeugnisse zur

Verhinderung von Schimmelwachstum; chemische Fleckenschutzmittel und

fleckenabweisende Erzeugnisse für Teppiche; chemische Fleckenschutzmittel

für Textilien; Gewebeschutzmittel für Textilien; chemische Erzeugnisse für

gewerbliche Zwecke zur Behandlung von Abwasser; chemische Erzeugnisse

für gewerbliche Zwecke; Detergenzien zur Verwendung in gewerblichen und

Produktionsprozessen; chemische Wasserkonditionierer für gewerbliche,

industrielle und institutionelle Wäschereien; Chemikalien zum Enthärten von

Wasser; chemische Wasserbehandlungs- und

-reinigungsmittel

für

Schwimmbäder und Bäder; chemische Wasserbehandlungsmittel; chemische

Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, nämlich Säuren und alkalische Mittel;

Chemikalien für die Landwirtschaft, nämlich Säuren und alkalische Mittel;

chemische Erzeugnisse für gartenwirtschaftliche Zwecke, nämlich Säuren und

alkalische Mittel, unverarbeitete Kunstharze, unverarbeitete Kunststoffe,

Dünger, Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen;

chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel; Klebstoffe für gewerbliche

Zwecke; unter UV-Licht

sichtbare Lösungen

zur Kontrolle der

Oberflächenreinigung;

lonenaustauschharze;

Membranen

von

Ionenaustauschharzen; Katalysatoren für chemische und biochemische

Prozesse; chemische Absorptionsmittel zum Entfernen von Verunreinigungen

von Wasser, wasserhaltigen und nichtwasserhaltigen Lösungen und

Gasströmen; biochemische Katalysatoren; aktive chemische Inhaltsstoffe zur

Verwendung bei der Herstellung von Pharmazeutika zur Steuerung des

Natrium-, Kalium-, Kalzium-

und Cholesterinspiegels

im Blut;

Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur Verwendung

in der

Futtermittelherstellung; Bleichmittel für industrielle Zwecke;

Klasse 3:

Kleberentferner; Allzweckreinigungsmittel; Antistatika und Weichspülmittel für

Waschzwecke; Detergentien

für Geschirrspülmaschinen; Teppich- und

Polsterreinigungspräparate

für

Kraftfahrzeuge;

Glasreiniger

für

Kraftfahrzeuge; Autopolituren; Reifenreinigungs- und Polierpräparate für

Kraftfahrzeuge; Autowachs; Badreiniger; Bleichmittel

für Wäsche,

Geschirrspülen, Oberflächen- und Allzweckreinigung, nicht für industrielle

Zwecke; Mehrzweck-Schleifmittel in flüssiger oder Pulverform; Polierpaste zur

Verwendung bei Kraftfahrzeugen; Teppichreiniger und

-shampoos;

Chrompolituren; Reinigungsmittel; WC-Reinigungskits, vorwiegend bestehend

aus

einem

Flüssigreinigungspräparat,

einer WC-Bürste,

einem

Abfallwerkzeug, Geruchsneutralisator, Glas- und Multiflächenreinigungsmittel,

Mittel zum hygienischen und keimfreien Reinigen

[Sanitizer], sowie

Gebrauchsanweisungen; Waschsauerkonzentrat; Kalkentfernungsmittel;

Detergentien für Töpfe, Pfannen und sonstige Küchenutensilien; nicht in

Herstellungsverfahren verwendete Fettentfernungsmittel für industrielle und

institutionelle Zwecke, zur Verwendung für die Reinigung und Hygiene,

einschließlich

für

land-,

vieh-,

gartenwirtschaftliche

Zwecke,

nahrungsmittelherstellungs-,

veterinärmedizinische

und

gaststättengewerbliche Zwecke; Autowaschmittel; Handseifen, nicht für

medizinische Zwecke; Waschmittel

für Kraftfahrzeuge; Spülmittel

für

Geschirrspülmaschinen;

Geschirrspüldetergentien;

Geschirrspülmittel;

Einweichmittel

für Geschirr; Desinfektionsseifen; Einweg-Wischtücher

getränkt mit Reinigungsmitteln oder chemischen Präparaten für gewerbliche

und

kommerzielle

Zwecke;

Einweg-Wischtücher

getränkt mit

Reinigungspräparaten zur Verwendung auf harten Oberflächen; Reiniger für

Abflüsse; Mittel

zur

Beseitigung

von

Abflussverstopfungen;

Wäschesatiniermittel zur Faltenkontrolle bei Textilien; Weichspüler;

Abbeizmittel

für

Fußböden;

Fußbodenreinigungspräparate;

Fußbodenreinigungsmittel;

Fußbodenwachse;

Obst-

und

Gemüsereinigungsmittel;

Möbelpolitur;

keimtötende

Detergentien;

Glasreiniger; Fett- und Lippenstiftentfernungsmittel für Thekenglaswaren;

Grillreinigungsmittel; Fugenreinigungsmittel; Gummientfernungspräparate;

Handreiniger; Handlotionen; Handcremes; Handseifen; Handpeelings;

Bleichmittel

für

Wäsche;

Wäscheaufhellungspräparate;

Wäschedetergentienverstärker; Waschmittel; Pflegemittel für Wäsche; Stärke

[Appreturmittel]; Lederreinigungspräparate; Lederpolituren; unter UV-Licht

sichtbare

Lösungen

zur

Kontrolle

der

Oberflächenreinigung;

Herdreinigungsmittel;

Bleichmittel

für Wäsche,

nämlich Oxide;

Rohrleitungsreinigungsmittel; Topf- und Pfannendetergentien für industrielle

und institutionelle Zwecke; Einweichmittel, Detergentien und Spülmittel zum

Gebrauch in handbetätigten und automatischen Kraftfahrzeugwaschanlagen;

Spülzusätze für Geschirrspülmaschinen; Reinigungsmittel für Gummiwaren

und Reifen; Rostentfernungsmittel; Shampoos; Scheuerflüssigkeiten und -

pulver; Seifen für die Körperpflege; Schmutzfleckentferner; Fleckentferner;

Edelstahlreiniger; Edelstahlpolitur; Steinpolituren; Fliesenreinigungsmittel;

Fliesenpolitur; Reifenreinigungspräparate;

Toilettenbeckendetergentien;

Polsterreiniger; Reinigungsmittel zur Verwendung

in der Land- und

Viehwirtschaft;

Klasse 5:

Mittel zur Desodorierung und Reinigung der Luft; Algizide für Swimmingpools

und Bäder; Allzweckdesinfektionsmittel; antibakterielle Hautdesinfektionsgele

auf Alkoholbasis; antibakterielle Handwaschmittel; antimikrobielle Hilfsstoffe,

antimikrobielle

Wasserzusatzstoffe

und

antimikrobielle

Lebensmittelzusatzstoffe zur Reduzierung des Verderbens und Alterns von

Obst und Gemüse und zur Eliminierung von Gerüchen; Bakterizide; Verbände

für Hautwunden; Biozide; Notfallausrüstungen für Verbrennungen bestehend

überwiegend

aus

Verbrennungs-Verbänden

und

brandlindernden

Medikamenten; Autodeodorants; Teppichdeodorants; keimtötende Mittel für

Teppiche; chemische Desodorierungs- und Desinfektionspräparate und

Präparate für die keimfreie Reinigung von Swimmingpools und Bädern;

chemische Präparate für Textilien, die das Wachstum von Bakterien hemmen;

desinfizierende Badreiniger; Desinfektionsmittel

für sanitäre Zwecke;

keimhemmende Mittel für Abflüsse; Augenspülungen; Erste-Hilfe-Sets; Gaze

für medizinische Zwecke; Fungizide; keimabtötende Euterwaschmittel für

Milchkühe; keimtötende Mittel; keimtötende Mittel, nämlich Allzweck-

Desinfektionspräparate und keimhemmende Präparate für Krankenhäuser, für

den Gebrauch

in

institutionellen und

industriellen Bereichen,

in der

Nahrungsmittelzubereitung, Garten-, Land-, Viehwirtschaft, Veterinärmedizin

und

für

gewerbliche

Zwecke;

Handdesinfektionsmittel;

Insektenvertilgungsmittel; Spüllösungen zur Verwendung am Auge;

keimtötende Mittel für die Wäsche; flüssige Mittel zum keimfreien Reinigen

gewerblicher und

institutioneller Geschirrspülmaschinen; Mittel gegen

Mehltau;

Präparate

zur

Neutralisierung

von

Gerüchen;

geruchsneutralisierende Präparate zur allgemeinen Verwendung

für

verschiedene Oberflächen; geruchsneutralisierende Präparate für Abfall und

Abwasserdepoteinrichtungen,

Kläranlagen

und

Lebensmittelverarbeitungsanlagen; Luftdesodorierungsmittel für den Außenbereich;

Nachfüllpackungen

für Luftauffrischer; desodorierende Raumsprays;

Parasitenvertilgungsmittel; keimtötendes Hufbad zur bakteriziden Behandlung

von Vieh; keimtötendes Präparat, nämlich Zitzendesinfektionsmittel für

Nutztiere;

Zitzendesinfektionspräparate

für medizinische

Zwecke;

Desinfektionspräparate für veterinärmedizinische Zwecke und Sprays für

veterinärdermatologische Zwecke;

keimtötende Präparate

für den

gewerblichen,

gesundheitlichen,

Krankenhaus-,

industriellen

und

institutionellen Gebrauch; Desinfektionstücher für medizinische Zwecke;

Hautpflegeprodukte, nämlich antibakterielle Hautreiniger und wasserfreie,

antimikrobielle Handspülung für Gesundheitseinrichtungen; Sterilisations-

Desinfektionsmittel für medizinische Umgebungen; medizinische Balsame zur

Behandlung von Eutern von Milchkühen; Desodorierungsblocks für Urinale;

pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, nämlich Mittel zum

keimfreien Reinigen

und Desinfektionsmittel

für Tierzucht

und

Lebensmittelverarbeitung,

infektionshemmende

Stoffe

für

veterinärmedizinische Zwecke, antibakterielle Sprays gegen Infektionen,

Bakterienpräparate

für

veterinärmedizinische

Zwecke

und

veterinärmedizinische Präparate zur Anwendung bei Tieren zur Vorbeugung

gegen

Infektionen

bei

klinischen Untersuchungen; medizinische

Futterergänzungsmittel; veterinärmedizinische Präparate zur Mastitis-

Prophylaxe und -Behandlung und zur Anwendung an Tieren für die Hautpflege

von Tieren; Viruzide; chemische Reinigungsmittel für die pharmazeutische

Industrie; chemische Reinigungsmittel für den medizinischen Bereich; Mittel

zur Desodorierung der Luft; Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur

Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel; medizinische Viehwaschmittel;

antibakterielle Seifen;

Klasse 9:

Herunterladbare Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten im

Bereich des Hygienemanagements; herunterladbare Software

zur

Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von

Wasserbehandlungssystemen; herunterladbare Anlagenverwaltungssoftware,

über die gewerbliches Kücheneinrichtungsinventar und der Betriebsablauf

nachverfolgt werden können; herunterladbare Überwachungs- und

Berichterstattungssoftware

für Reinigungs-

und Hygienesysteme;

herunterladbare Software zur Leistungsüberwachung von und Datenerhebung

bei Clean-In-Place-Hygienesystemen; herunterladbare Software

zur

Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der

Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrollen und

Vernichtungsdiensten; herunterladbare Software zur Nachverfolgung und

Erzeugung von Berichten über die Wartungs- und Instandhaltungshistorie,

Ausgaben

für die

Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und

Leistungsfähigkeit

von

gewerblich

genutzten

Küchengeräten,

Hygienesystemen und Wasseraufbereitungssystemen; herunterladbare

Software

zur Erfassung und Bearbeitung

von Kundenanfragen,

Serviceanfragen für Geräte und Bestellanfragen; herunterladbare Software für

Schulungen im Bereich Sanitär und Hygiene; herunterladbare Software zur

Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene und

Sanitär-, Hygiene- und Wasseraufbereitungsgeräten; herunterladbare

Software zur Auflistung von Hygiene und Sanitärprodukten und

-

dienstleistungen zum Kauf sowie zur Bereitstellung von Produktinformationen;

herunterladbare

Computerprogramme;

herunterladbare

Softwareapplikationen

zur

Verwendung mit mobilen Geräten;

computergestützte Ausrüstungen,

nämlich Computerhardware

zur

Überwachung und Steuerung von Produktspender; Dosiergeräte und

automatische Spender für Waschmittel, Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel,

Spülmittel, Hygienechemikalien, Chemikalien zur Wasseraufbereitung;

Dosiergeräte

und

automatische

Spender

für

Maschinengeschirrspüldetergentien, Klarspülzusätze, Handseifen und

Handlotionen; Hygienesysteme in Form von Dosiergeräten und automatischen

Spendern für den Eingangsbereich zur Vermeidung des Eintritts und der

Verbreitung von Verunreinigungen in Einrichtungen, bestehend hauptsächlich

aus

Infrarotbewegungsmeldern, automatischen Dosiersystemen und

Desinfektionsmitteln;

Klasse 11:

Desinfektionsapparate; Dekontaminierungsapparate; Sterilisierapparate;

Sterilisierapparate und Instrumente und dazugehörige Teile und Zubehör;

Klasse 35:

Unternehmensberatungsdienste; Bereitstellung

von

Informationen

in

Geschäftsleistungen; Analyse von Geschäftsdaten; Verwaltung von

Geschäftsinformationen,

insbesondere

Bereitstellung

von

Unternehmensdokumenten und Geschäftsinformationen für Benutzer durch

Fernzugriff

per Computer;

betriebswirtschaftliche Beratungsdienste

hinsichtlich nachhaltiger Geschäftslösungen; betriebswirtschaftliche und

organisatorische Beratungsdienstleistungen zum effizienten Einsatz von

Materialien im Bereich der Reinigung, nämlich Beratung zum effizienten

Einsatz von Energie, Wasser und Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bei

der Reinigung für Dritte; Gestaltung von Werbematerialien für Dritte;

Kundendienst

im Bereich gewerbliche Küchenausstattung; Online-

Einzelhandelsdienstleistungen und Katalogversandhandelsdienstleistungen

für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe mit Produkten für die

Zubereitung

und

Handhabung,

Kennzeichnung

und

Rotation,

Temperaturregelung, Hygiene und Reinigung, körperliche Sicherheit,

Körperhygiene,

Notfallschutz,

Schutzkleidung, Materialbeförderung,

Aufstellung,

Instandhaltung, Büroprodukte, Schulungsprodukte sowie

Inspektion

und

Wirtschaftsprüfung;

Geschäftsberichtserstellung;

Werbedienstleistungen

zur Sensibilisierung

der Öffentlichkeit

für

Hygienefragen

einschließlich

Hand-

und

Körperhygiene;

Werbedienstleistungen

zur Sensibilisierung

der Öffentlichkeit

für

Wasserreinigung und Hygiene; Unternehmensberatung, insbesondere in

Bezug

auf Gesundheit, Energie, Wasser,

Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der

Lebensmittelherstellung,

Lebensmittelzubereitung,

Lagerung

von

Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der

Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln,

Reinigung und Desinfektion und keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle

und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen,

Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit,

Kunden-sicherheit,

Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher

Kücheneinrichtung,

medizinische

Futterergänzungsmittel

und

veterinärmedizinische Präparate; Wirtschaftsprüfung, insbesondere in Bezug

auf

Gesundheit,

Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelhygiene,

Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung,

Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und

Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,

Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und

keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung,

Betrieb

von Restaurants

und Kneipen, Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und

Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, medizinische

Futterergänzungsmittel und veterinärmedizinische Präparate;

Klasse 37:

Beratungsleistungen

im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion,

Entkeimung

und

Schädlingsbekämpfung

für

die

Lebensmittel-,

Beherbergungs-

und Gesundheitsindustrie; Beratung

im Bereich

Schädlingsbekämpfung; Beratung im Bereich Wartung von Schwimmbädern

und Bädern; Beratungsleistungen

im Bereich Fahrzeugpflege und

Fahrzeuginstandhaltung;

Installation

von

Lufterfrischungs-

und

Geruchsneutralisierungsspendergeräten; Installation von Geräten für die

Gewinnung von erneuerbaren Energien; Installation, Wartung und Reparatur

von Clean-in-Place-Geräten und automatisierten Reinigungssystemen in der

Lebensmittel- und Getränkeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von

gewerblich genutzten Küchengeräten; Installation, Wartung und Reparatur

von Computerhardware;

Installation, Wartung und Reparatur von

Geschirrspülern, Wäschegeräten, Spendern für Reinigungs-, Desinfektions-

und

Entkeimungszubereitungen,

Wasserfilteranlagen

und

Wasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder und Bäder; Installation,

Wartung

und Reparatur

von

Fahrzeugwaschanlagen

für

die

Fahrzeugpflegeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von Insekten-

und Nagetierfallen und Köderstationen; Installation, Wartung und Reparatur

von Wasseraufbereitungs- und -filtergeräten und Kontrollsystemen für die

Analyse von Wasserverbrauch und

-aufbereitung; Vermietung von

Bodenpflegegeräten; Vermietung von Reinigungsgeräten für Schwimmbäder

und Bäder; Schädlingsbekämpfung; Termitenbekämpfung; Wartungs- und

Reinigungsdienste für Schwimmbäder und Bäder; Erteilen von Auskünften

über Lebensmittelsicherheit, nämlich über Lebensmittelhygiene; Vermietung

von Geschirrspülmaschinen;

Klasse 41:

Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen

in Bezug auf Desinfektions- und Reinigungsmittel, Hygiene, Infektionskontrolle

und -prävention, Biosicherheit sowie Desinfektions- und Reinigungsprotokolle

und

-verfahren und ordnungsgemäße Auswahl und Nutzung von

Reinigungsmitteln,

-geräten und

-diensten; Schulung

im Bereich

Schwimmbadbetrieb; Schulung im Bereich Autopflege, Autoaufbereitung,

Gebrauch von Autopflegeprodukten und -geräten, nachhaltiger Betrieb von

Autopflegeeinrichtungen und Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial im

Zusammenhang

damit;

Schulung

im

Bereich

Betrieb

von

Wasseraufbereitungsgeräten und Wasserüberprüfung und -analyse; Schulung

hinsichtlich effizienter Geschirrspülverfahren und -abläufe; Schulung im

Bereich Vorbeugung und Behandlung von Schädlingsbefall; Schulung im

Bereich medizinische Raumübergabe; Schulung hinsichtlich Reinigung und

Wiederaufbereitung von medizinischen Instrumenten, Handhygiene und OP-

und OP-Bekleidungsreinigungstechniken und Benutzung von Reinigungs- und

Desinfektionsprodukten und Reinigungs- und Desinfektionsverfahren;

Ausbildungsdienste, nämlich Organisation und Durchführung

von

Konferenzen und Workshops im Bereich Autowäsche; Ausbildung, nämlich

Organisation und/oder Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops

im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Waschmitteln

und ordnungsgemäße Behandlung von Wäsche für gewerbliche, institutionelle

und industrielle Wäschebetriebe; Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung

von Kursen, Konferenzen, Workshops, Zertifizierungskursen, Seminaren und

Schulungen

über

Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Sanitär

und

Kundensicherheit

für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe und

Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial

im Zusammenhang damit;

Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung von Kursen, Seminaren und

Schulungen im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und

Infektionskontrolle, ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von

Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Bereitstellung von Online-

Veröffentlichungen

in Form von Artikeln und Podcasts

im Bereich

Lebensmittelsicherheit; Schulungen zur Unterstützung von Unternehmen, die

Nachhaltigkeit und sozialverantwortliche Geschäftspraktiken durch die

Nutzung

effektiver Produkte

und

geregelter Verbreitungs-

und

Überwachungstechnologie anstreben, hauptsächlich

für die Getränke-,

Molkerei-,

Lebensmittel-,

Lebensmittelverarbeitungs-,

Lebensmitteleinzelhandels-, Gaststätten-, Restaurant-, Gesundheits-,

Medizin-, Pharmazie-,

industrielle und

institutionelle Wäschereien-,

Fahrzeugpflege- und Wasserpflegeindustrie; Erziehung und Unterricht,

insbesondere Durchführung

von

Schulungskursen,

insbesondere

Organisation und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen

im Gesundheitswesen, über Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene,

Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung,

Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und

Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,

Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und

Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb

von

Restaurants

und

Kneipen,

Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und

Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, Veranstaltung von

Web-Seminaren; Erziehung und Unterricht im Bereich umfassende Reinigung,

Desinfektion,

Entkeimung

und

Schädlingsbekämpfung

für

die

Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs- und Gartenwirtschaftsbranche;

Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen

in Form von Druckschriften, Broschüren und Handbüchern im Bereich

Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im

Bereich

ordnungsgemäße

Auswahl

und

Verwendung

von

Reinigungsprodukten,

-geräten

und

-diensten, Chemikalien

zur

Wasseraufbereitung, für land-, garten- und viehwirtschaftliche Zwecke,

Detergentien

für gewerbliche Zwecke, Reinigungsmittel, Bleichmittel,

Desinfektionsmittel, Futtermittelzusätze, Mittel zum keimfreien Reinigen und

veterinärmedizinische Präparate; Erziehung und Unterricht im Bereich

Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im

Bereich

ordnungsgemäße

Auswahl

und

Verwendung

von

Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Erziehung und Unterricht im

Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle, im

Bereich

ordnungsgemäße

Auswahl

und

Verwendung

von

Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Organisation und Durchführung

von Bildungs-Workshops

im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär,

Hygiene und Infektionskontrolle und im Bereich ordnungsgemäße Auswahl

und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten;

Klasse 42:

Qualitätsprüfungen

im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion,

Entkeimung

und

Schädlingsbekämpfung

für

die

Lebensmittel-,

Beherbergungs-,

Lebensmittel-

und Getränkeverarbeitungs-

und

Tiererzeugungsindustrie; Qualitätskontrolle für Dritte; Durchführung von

Prüfungen zur Lebensmittelsicherheit

in der Lebensmittelindustrie;

Lebensmittelsicherheitsprüfung; Beratung

zur

Lebensmittelsicherheit;

Software as a Service [SaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten,

Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Platform

as a Service [PaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten,

Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Software

as a Service [SaaS] mit Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten

im Bereich Hygienemanagement; Software as a Service [SaaS] mit Software

zur Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von

Wasserbehandlungssystemen; Software as a Service

[SaaS] mit

Überwachungs- und Berichterstattungssoftware

für Reinigungs- und

Hygienesysteme; Software as a Service

[SaaS] mit Software zur

Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der

Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrolle und -

beseitigung; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Berichterstattung

über die Wartungs- und

Instandhaltungshistorie, Ausgaben

für die

Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und Leistungsfähigkeit von

gewerblich

genutzten Kücheneinrichtungen, Hygienesystemen

und

Wasseraufbereitungssystemen; Software as a Service [SaaS] mit Software zur

Erfassung und Bearbeitung von Kundenanfragen, Serviceanfragen für Geräte

und Bestellungen; Software as a Service [SaaS] mit Software für Schulungen

im Bereich Sanitär und Hygiene; Software as a Service [SaaS] mit Software

zur Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene sowie

Ausrüstung für Sanitär, Hygiene und Wasseraufbereitung; Software as a

Service [SaaS] mit Software, die Nutzern den Erhalt von Berichten,

Warnmeldungen und Benachrichtigungen über land- und gartenwirtschaftliche

Verfahren

und

Herstellungsverfahren

und

Verfahren

zur

Lebensmittelsicherheit ermöglicht; Software as a Service [SaaS] insbesondere

zum Erfassen, Prüfen, Simulieren, Bewerten, Überwachen, Verwalten,

Optimieren, Analysieren und Protokollieren von Daten betreffend Gesundheit,

Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelhygiene,

Lebensmittelherstellung,

Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung,

Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln,

Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von

Lebensmitteln,

Betrieb

von

Restaurants

und

Kneipen,

Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit,

Kundensicherheit,

Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher

Kücheneinrichtung; Qualitätskontrolle

und

Authentifizierungsdienste,

insbesondere

Qualitätskontrolle

im

Bereich

Gesundheit,

Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelhygiene,

Lebensmittelherstellung,

Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und

Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,

Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und

Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb

von

Restaurants

und

Kneipen,

Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und

Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; wissenschaftliche

Beratungsleistungen in Bezug auf Qualitätskontrolle im Bereich Gesundheit,

Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelhygiene,

Lebensmittelherstellung,

Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und

Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur,

Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und

Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb

von

Restaurants

und

Kneipen,

Reputationsmanagement,

Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und

Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; technische Beratung

im Bereich Wärmetauscher- und Kondensatortechnik, nämlich Testen, Prüfen,

Überwachen, Simulieren und Bewerten von Wärmetauscher- und

Kondensatorenanlagen zur Optimierung der Leistung dieser Anlage; Platform

as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Prüfung, Simulation und

Überwachung von Wärmetauschern und Kondensatoren zur Optimierung der

Leistung der Wärmeübertragung; technologische Beratungsleistungen im

Bereich

umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung

und

Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs-,

Tierhaltungs-, Land- und Gartenwirtschafts- sowie veterinärmedizinische

Industrie; Forschungen auf dem Gebiet der Chemie.

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 hat das Deutsche Patent- und Markenamt,

Markenstelle für Klasse 42, besetzt mit einem Beamten des höheren Dienstes, die

Anmeldung zurückgewiesen, da es sich bei dem gegenständlichen Zeichen um eine

nicht unterscheidungskräftige Angabe handele. Die beanspruchten Waren und

Dienstleistungen richteten sich zum Teil an allgemeine und breite Verkehrskreise,

insbesondere an die Endverbraucher, und zum Teil an die jeweiligen Fachkreise.

Der Buchstabe „O“ des Anmeldezeichens enthalte zwar den Umriss eines Sterns

mit vier Strahlen bzw. einen Kreuzschlitz. Dennoch werde er aufgrund seiner

Kreisform, Schriftgröße und den übrigen Buchstaben entsprechenden Gestalt

eindeutig als solches erkannt, so dass „ECOLAB“ als ein Wort erscheine. Der

Zeichenbestandteil „ECO“ sei der englische Begriff für „Öko-" bzw. die Kurzform für

Ecology (Ökologie). Bei dem weiteren Zeichenelement „LAB“ handele es sich

wiederum um das Kürzel des englischen Wortes „laboratory“, das im Deutschen

Labor bzw. Laboratorium bedeute. Beide Komponenten seien aufgrund ihrer großen

Ähnlichkeit zu den entsprechenden deutschen Wörtern und ihrer Gebräuchlichkeit

für den Verkehr ohne Weiteres verständlich. In Verbindung mit den beanspruchten

Waren und Dienstleistungen werde das angemeldete Zeichen als unmittelbar

beschreibender Hinweis im Sinne von „ökologisches Labor“ oder „Öko-Labor“

verstanden. Es bringe damit zum Ausdruck, dass es sich um ökologische bzw.

umweltfreundliche Waren oder Dienstleistungen handele, „die in einem Labor

erbracht bzw. entwickelt und/oder hergestellt werden oder von einem solchen

genutzt werden können bzw. um Waren, die ökologisch hergestellt werden/die

Ökologie fördern und die in einem Labor (im Sinne einer Forschungseinrichtung

etc.) entwickelt oder ggf. sogar hergestellt werden“. In dieser Bedeutung sei das

Zeichen zudem auch geeignet, darauf hinzuweisen, dass Waren vor deren Verkauf

in einem Labor (nach ökologischen Kriterien) gründlich analysiert und auf

ökologische Verträglichkeit getestet bzw. überprüft worden seien und die

Verbraucher daher mit einem getestetem, sicheren und/oder umweltfreundlichen

Produkt rechnen könnten. Damit weise es einen beschreibenden Sinngehalt in

Bezug auf alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen auf. So könnten jene

Mittel und Produkte darstellen, die ökologisch bzw. umweltfreundlich seien und/oder

nach hohen ökologischen Standards hergestellt sowie in einem Labor entwickelt,

getestet und/oder hergestellt worden seien. Die Dienstleistungen könnten sich auf

Themen rund um die Ökologie (etwa Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene,

umweltschonende Schädlingsbekämpfung etc.) beziehen und in einem Labor oder

von einem Labor aus erbracht werden bzw. Methoden und Entwicklungen eines

(ökologischen) Laboratoriums zum Gegenstand haben. Die verwendete Schriftart,

die durchgehende Verwendung von Großbuchstaben und der Fettdruck seien

ebenso wie die grafische Gestaltung des Buchstabens „O“ mit einem Stern bzw.

Kreuzschlitz in der Mitte werbeüblich und damit nicht geeignet, die Schutzfähigkeit

des Gesamtzeichens herbeizuführen. Die von der Anmelderin angeführten

voreingetragenen Marken seien zumindest aufgrund des teilweise Jahrzehnte

zurückliegenden Anmeldezeitpunkts nicht mit dem hiesigen Zeichen vergleichbar.

Im Übrigen bestehe kein Anspruch auf eine „Gleichbehandlung im Unrecht“.

Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde vom 12. Januar 2023,

die sie damit begründet, dass der angemeldeten Bezeichnung nicht jegliche

Unterscheidungskraft fehle. Der Bestandteil

werde nicht als der Buchstabe „O“ wahrgenommen. Ebenso könne er als der

Buchstabe „X“ angesehen werden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das

Anmeldezeichen wie „EC*LAB“ aufgefasst werde. Möglicherweise würden es die

Verbraucher auch

in die Elemente „E“ und „COLAB“ aufspalten, zumal

Letztgenanntes eine bekannte Abkürzung für „collaboration“ sei. Die Komponente

„LAB“ werde von den angesprochenen deutschen Verkehrskreisen nicht zwingend

als die Abkürzung für das englische Wort „laboratory“ verstanden. Ebenso könne

sie als das Substantiv „Lab“ angesehen werden, mit dem ein Gemisch aus den

Enzymen Chymosin und Pepsin bezeichnet werde, welches aus dem Labmagen

jüngerer Wiederkäuer gewonnen und bei der Herstellung von Käse genutzt werde.

Es seien zur Ermittlung eines Sinngehalts des in Rede stehenden Zeichens mehr

als zwei Gedankenschritte erforderlich. Unter Zugrundelegung der BGH-

Rechtsprechung sei es damit nicht glatt beschreibend und entbehre nicht jeglicher

Unterscheidungskraft (unter Verweis auf BGH GRUR 2012, 270, Rn. 12 - Link

economy; GRUR 2014, 483 Rn. 11 - test; GRUR 2016, 934 Rn. 10 - OUI). Der

angesprochene

inländische Verkehr habe allenfalls Grundkenntnisse der

englischen Sprache, so dass ihm die Begriffe „ECOLAB“, „ecological“ oder

„laboratory“ nicht geläufig seien. Selbst wenn die Bedeutung „ökologisches Labor“

erfasst werde, sei unklar, was darunter zu verstehen sei. Der Begriff „ökologisch“

umfasse vielfältige Themen aus dem Bereich „Mensch und Umwelt“. Zudem komme

dem Anmeldezeichen weder allgemein noch

in Bezug auf die konkret

beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Bedeutung zu.

Darüber hinaus habe sich das Amt nicht mit dem Urteil des OLG Köln vom

20. Januar 2006 (GRUR-RR 2006, 370 - Ecolab) auseinandergesetzt, wonach dem

Zeichenbestandteil „lab“ als Abkürzung für „Laboratory“ keine beschreibende

Aussage

in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen aus dem

Reinigungsbereich entnommen werden könne. Ebenso sei es nicht auf die von der

Anmelderin geltend gemachten Voreintragungen eingegangen Im Übrigen bestehe

auch kein Freihaltebedürfnis an dem gegenständlichen Zeichen.

Die Anmelderin beantragt sinngemäß,

den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für

Klasse 42, vom 13. Dezember 2022 aufzuheben.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig und

begründet.

Der Eintragung des Wort-/Bildzeichens

für die beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 3,

5, 9, 11, 35, 37, 41 und 42 stehen keine Schutzhindernisse entgegen.

1. Das in Rede stehende Wort-/Bildzeichen weist das erforderliche Mindestmaß an

Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf.

Bei der Unterscheidungskraft handelt es sich um die einem Zeichen innewohnende

(konkrete) Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu

werden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der

gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH GRUR

2014, 569, Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143,

Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100, Rn. 10

- TOOOR!; GRUR 2010, 825, Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850,

Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006). Auch das Schutzhindernis der

fehlenden

Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses

auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten

Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 60 - Libertel;

BGH GRUR 2014, 565, Rn. 17

- Smartbook). Bei der Beurteilung von

Schutzhindernissen ist maßgeblich auf die Auffassung der beteiligten inländischen

Verkehrskreise abzustellen, wobei dies alle Kreise sind, in denen die fragliche

Marke Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann. Dabei kommt es auf die

Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen

Durchschnittsverbrauchers

im Bereich der einschlägigen Waren und

Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla;

GRUR 2004, 943, 944, Rn. 24 - SAT 2; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL

WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH GRUR 2013,

1143, 1144, Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872, Rn. 10 - Gute

Laune Drops; GRUR 2014, 483, Rn. 22 - test; EuGH MarkenR 2010, 439,

Rn. 41 bis 57 - Flugbörse).

Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der

Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen

lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet

(vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004,

674, Rn. 86 - Postkantoor) oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder

einer bekannten Fremdsprache, die - etwa auch wegen einer entsprechenden

Verwendung

in der Werbung - stets nur als solche und nicht als

Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link

economy; GRUR 2009, 778, Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640,

Rn. 13 - hey!). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch

solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten

Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein

enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850,

Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).

Nach diesen Grundsätzen kann dem angemeldeten Wort-/Bildzeichen nicht jegliche

Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Es setzt sich aus zwei Komponenten

zusammen:

a) Zum einen enthält es das Wort „ECOLAB“, da der Bestandteil

im Kontext der voran- und nachgestellten Buchstabenfolgen

bzw.

sowie aufgrund der ihnen entsprechenden Gestalt und Größe als auch aufgrund der

runden Form als der Buchstabe „O“ interpretiert werden kann. Der der englischen

Sprache entnommene Wortteil „ECO-“ wird mit „Öko-“ übersetzt und hat damit im

Deutschen die Bedeutungen „ökologisch“ und „Ökologie“ (vgl. Online-Wörterbuch

LEO unter „dict.leo.org/englisch-deutsch/eco“). In diesem Sinne bezeichnet er die

Wechselbeziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt, die natürliche

Umwelt

sowie

ihren

Schutz

(vgl.

Online-Duden

unter

„duden.de/rechtschreibung/oekologisch“). Im Deutschen gibt es vielfältige den

Bestandteil „Öko-“ enthaltende Substantive, mit denen zum Ausdruck gebracht wird,

dass sich jemand oder etwas mit Ökologie beschäftigt. Beispielhaft sind die

Zusammensetzungen „Ökobewegung“, „Ökopartei“ oder „Ökosozialist“ zu nennen.

Als Folge der Diskussionen zum Treibhauseffekt sind „Eco-“ und „Öko-“ in den

letzten Jahren zu modernen Standardkürzeln geworden, die weitgehend

branchenunspezifisch als Eigenschaftsversprechen eingesetzt werden (vgl. BPatG

25 W (pat) 518/22 - EcoGard; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).

Der Wortteil „LAB“ wiederum ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für das

englische Substantiv

„laboratory“

(vgl. Online-Wörterbuch LEO unter

„dict.leo.org/englisch-deutsch/lab“), das - unschwer erkennbar - dem deutschen

Wort „Labor“ entspricht (vgl. BPatG 25 W (pat) 35/20 - eLAB).

Insgesamt kommt dem Wortbestandteil

„ECOLAB“ damit die Bedeutung

„Ökologisches Labor“ zu. Sie bringt zum Ausdruck, dass zumindest eine Vielzahl

der angemeldeten Waren und Dienstleistungen

- aus einem ökologischen Labor stammen bzw. dort entwickelt wurden (z. B.

„chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und

Bädern“),

-

für ein ökologisches Labor bestimmt sind (z. B. „Handdesinfektionsmittel“) oder

-

in bzw. von einem ökologischen Labor erbracht werden (z. B. „Qualitätskontrolle

für Dritte“).

Insoweit weist der Begriff „ECOLAB“ wenn nicht einen im Vordergrund stehenden

beschreibenden Sinngehalt, so doch wenigstens einen engen Sachbezug zu den

betreffenden Waren und Dienstleistungen auf.

b) Zum anderen finden sich in dem Anmeldezeichen grafische Elemente.

Der Fettdruck, in dem die Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ erscheinen, wird häufig

verwendet, um Wörter auffälliger zu gestalten. Insofern ist er nicht geeignet, die

angemeldeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu

unterscheiden.

Etwas anderes gilt jedoch für das Bildelement

Es ersetzt zwar - wie ausgeführt - in dem Gesamtzeichen

den Buchstaben „O“. Allerdings handelt es sich nicht um ein gängiges grafisches

Gestaltungsmittel wie eine Unterstreichung, ein einfacher Punkt oder eine farbliche

Hervorhebung. Auch wenn es einfach gestaltet ist, so kommt ihm doch eine gewisse

Eigenart zu. So entspricht es nicht gängigen Sternenmotiven. Vielmehr kann es

auch als Kopf einer Kreuzschlitzschraube, als Rad mit Speichen oder als Propeller

wahrgenommen werden. Die sternenförmige Aussparung wird auch deshalb nicht

ohne Weiteres mit dem inneren Bereich des Buchstabens „O“ gleichgesetzt, da die

Sternspitzen nicht parallel, sondern schräg zur Grundlinie verlaufen. Zudem ist der

Stern so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, er sei von vier ineinander

übergehenden Dreiecken umgeben. Insgesamt weist der grafisch verfremdete

Buchstabe „O“ damit in noch ausreichendem Umfang charakteristische Merkmale

auf, denen der Verkehr in ihrer Gesamtheit einen Herkunftshinweis entnehmen kann

(vgl. hierzu auch EuGH GRUR 2006, 229, 233, Rn. 73, 74 - BioID; BPatG

30 W (pat) 533/17 - PatientenverfügungPlus [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 42/16 -

gesundheit4friends [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 35/18 - TiP [Wort-/Bildmarke]).

Das besagte Bildelement

ist

trotz seiner Positionierung zwischen den

Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ zudem deutlich erkennbar, so dass es dem

Gesamtzeichen jedenfalls ein Minimum an Unterscheidungskraft verleiht.

2. Aus oben genannten Gründen kann das Anmeldezeichen auch nicht als

unmittelbar beschreibende und damit freihaltebedürftige Angabe angesehen

werden, so dass es auch nicht dem Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2

MarkenG unterliegt.

3. Weitere Schutzhindernisse sind nicht ersichtlich oder von der Markenstelle ins

Feld geführt worden.

Der Beschwerde war demzufolge stattzugeben.

Kortbein

Streif

Rupp-Swienty