Rechtsprechung / BPatG / 2024

BPatG Beschluss vom 09.12.2024 – 19 W (pat) 29/23

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:091224B19Wpat29.23.0

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 29/23 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2015 102 789.5

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

9. Dezember 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Musiol,

des Richters Dipl.-Ing. Müller, der Richterin Dorn sowie der Richterin Dipl.-Ing. Hackl

beschlossen:

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02M des Deutschen Patent- und

Markenamts vom 14. Juli 2023 wird aufgehoben und das Patent 10 2015 102 789

wie folgt erteilt:

ECLI:DE:BPatG:2024:091224B19Wpat29.23.0

Bezeichnung:

Tal-zu-Tal-Schalten im quasi-resonanten Modus für Treiber

Anmeldetag:

26. Februar 2015 unter Inanspruchnahme der Prioritäten

- US 61/945013 vom 26.02.2014

- US 14/569099 vom 12.12.2014

- US 14/569044 vom 12.12.2014

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 17 vom 15. Dezember 2021, beim DPMA eingegangen am

selben Tag

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 9, 11, 12, 14 bis 21 und 23 bis 51 vom 3. Dezember

2024, beim BPatG eingegangen am selben Tag

Beschreibungsseiten 10, 13 und 22, dem BPatG überreicht in der mündlichen

Verhandlung am 9. Dezember 2024

Zeichnungen:

Figuren 1 bis 5 vom 21. April 2015, beim DPMA eingegangen am 22. April 2015.

G r ü n d e

I.

Die Anmeldung vom 26. Februar 2016 mit dem Titel „Tal-zu-Tal-Schalten im quasiresonanten Modus für Treiber“, welche die im Tenor genannten Prioritäten

beansprucht, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter dem

Aktenzeichen 10 2015 102 789.5 geführt. Die Übersetzung der ursprünglich

englischsprachigen Anmeldeunterlagen wurde mit Eingabe vom 21. April 2015,

beim DPMA eingegangen am 22. April 2015, eingereicht.

Die Prüfungsstelle für Klasse H02M des DPMA hat die Anmeldung mit Beschluss

vom 14. Juli 2023 zurückgewiesen und zur Begründung auf den Prüfungsbescheid

vom 26. Januar 2023 verwiesen, aus dem sich – in Zusammenschau mit früheren

Vorbescheiden – sinngemäß ergibt, dass die Gegenstände der mit Schriftsatz vom

15. Dezember 2021 eingereichten Patentansprüche 1 bis 17 aus dem Stand der

Technik bekannt und somit nicht neu seien.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 11. August 2023 eingelegte

Beschwerde der Anmelderin.

Der Bevollmächtigte der Anmelderin beantragt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02M des Deutschen Patent-

und Markenamts vom 14. Juli 2023 aufzuheben und das nachgesuchte

Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen zu erteilen:

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 17 vom 15. Dezember 2021, beim DPMA

eingegangen am selben Tag

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 9, 11, 12 und 14 bis 51 vom 3. Dezember 2024,

beim BPatG eingegangen am selben Tag

Beschreibungsseiten 10, 13 und 22, dem BPatG überreicht

in der

mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2024

Zeichnungen:

Figuren 1 bis 5 vom 21. April 2015, beim DPMA eingegangen am

22. April 2015.

Die einander nebengeordneten geltenden Patentansprüche 1, 6 und 12 vom

15. Dezember 2021 lauten wie folgt:

1. Verfahren zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung, wobei

das Verfahren aufweist:

Festlegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung an

einem Knoten des Schalters (T0) gehört, zu einer zweiten Zeit, die zu einem

zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört, angepasst wird;

wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, graduelles Anpassen der Einschaltzeit des

Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit, wobei das graduelle

Anpassen der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen oder Verringern einer

Schaltperiode ausgehend von einer Schaltperiode, die zu der ersten Zeit führt,

bis zu einer Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit führt, umfasst, so dass die

Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu Spannungen

außerhalb eines Spannungstals in der oszillierenden Spannung an dem

Knoten des Schalters (T0) gehören;

graduelles Anpassen von einem oder mehr Schalterbetriebsparametern

für den Schalter (T0), um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit auf

die zweite Zeit

im Wesentlichen konstant zu halten und einen

durchschnittlichen Betrag eines an die Last

fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

6.

Treibersystem zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung,

wobei das System aufweist:

einen Transformator, der eine Primärseite aufweist, die eine erste

Wicklung (16) aufweist, und eine Sekundärseite, die eine zweite Wicklung (18)

aufweist, wobei die Last (13) mit der zweiten Wicklung (18) verbunden ist;

einen Schalter (T0), der mit der ersten Wicklung (16) gekoppelt ist; und

einen Treiber (12), der mit dem Schalter (T0) gekoppelt ist und der dazu

ausgebildet ist:

festzulegen, ob eine Einschaltzeit des Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung an

einem Knoten des Schalters (T0) gehört, zu einer zweiten Zeit festzulegen, die

zu einem zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört,

angepasst wird;

wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, die Einschaltzeit des Schalters von der ersten

Zeit auf die zweite Zeit graduell anzupassen, wobei das graduelle Anpassen

der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen oder Verringern einer Schaltperiode

ausgehend von einer Schaltperiode, die zu der ersten Zeit führt, bis zu einer

Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit

mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu Spannungen außerhalb eines

Spannungstals in der oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters

gehören; und

einen oder mehr Schalterbetriebsparameter für den Schalter (T0)

graduell anzupassen, um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit des Schalters (T0) von

der ersten Zeit auf die zweite Zeit näherungsweise konstant zu halten und

einen durchschnittlichen Betrag eines an die Last fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

12. Treiber zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung, wobei

der Treiber (12) aufweist:

einen Controller (24), der dazu ausgebildet ist:

festzulegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung an

einem Knoten des Schalters (T0) gehört zu einer zweiten Zeit, die zu einem

zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört, angepasst wird;

die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite

Zeit graduell anzupassen, wobei das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das

graduelle Erhöhen oder Verringern einer Schaltperiode ausgehend von einer

Schaltperiode, die zu der ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die zu

der zweiten Zeit

führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit mehrere

Zwischenzeiten annimmt, die zu Spannungen außerhalb eines Spannungstals

in der oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters gehören (T0),

und

einen oder mehr Schalterbetriebsparameter für den Schalter (T0)

graduell anzupassen, um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit des Schalters (T0) von

der ersten Zeit auf die zweite Zeit näherungsweise konstant zu halten und

einen durchschnittlichen Betrag eines an die Last fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA sind folgende Druckschriften genannt

worden:

D1 US 2002/0085394 A1,

D2 US 6 341 073 B1.

Wegen des Wortlauts der direkt oder

indirekt auf die nebengeordneten

Patentansprüche 1, 6 und 12 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 5, 7 bis 11 und

13 bis 17 sowie weiterer Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet mit der Folge,

dass das nachgesuchte Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen

Beschlusses – auf der Grundlage der nunmehr geltenden Unterlagen zu erteilen

war. Denn der zweifellos auf dem Gebiet der Technik liegende und gewerblich

anwendbare Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1, der nicht über den

Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht

(§ 38 PatG), erweist sich gegenüber dem vorliegenden Stand der Technik als

patentfähig (§ 1 Abs. 1, §§ 3, 4 PatG). In entsprechender Weise sind auch die

Gegenstände der geltenden nebengeordneten Patentansprüche 6 und 12 einer

Patenterteilung zugänglich.

1. Die Anmeldung beschäftigt sich mit dem Steuern eines Stroms oder einer

Spannung an einer Last mit einem Treiber (Abs. 0001 der geltenden Beschreibung).

Generell könne ein Treiber dazu verwendet werden, die Menge des durch eine Last

fließenden Stroms zu steuern, um einen Ziel-Durchschnittswert eines die Last

durchfließenden Stroms beizubehalten, oder um einen Ziel-Durchschnittswert einer

Spannung an der Last beizubehalten, wobei der Treiber beispielsweise steuere, wie

lange Strom durch die Last fließe und wie oft Strom durch die Last fließe, um einen

gewünschten durch die Last fließenden Durchschnittsstrom beizubehalten oder um

die gewünschte Durchschnittsspannung an der Last beizubehalten (Abs. 0002).

Es sei bekannt, einen Sperrwandler im quasi-resonanten Betrieb zu betreiben,

wobei ein Schalter des Sperrwandlers zu Beginn einer jeden Ansteuerperiode dann

eingeschaltet werde, wenn eine Spannung über dem Schalter eines von mehreren

lokalen Minima (Täler) erreiche. Hierzu würden während einer Ansteuerperiode des

Schalters, bei der in einem bestimmten der mehreren Täler eingeschaltet worden

sei, verschiedene Parameter ermittelt. Basierend auf diesen Parametern würden

Einschaltdauern und Schaltfrequenzen ermittelt, die auftreten würden, wenn die

Leistungsaufnahme unverändert bliebe, allerdings in einem anderen der mehreren

Tälern eingeschaltet würde. Basierend auf den so ermittelten Einschaltdauern und

Schaltfrequenzen werde dann entschieden, in welchem der Täler in den nächsten

Ansteuerperioden eingeschaltet werden solle (Abs. 0002a).

Zudem sei ein Verfahren bekannt, bei dem eine neue Ansteuerperiode eines

Schalters jeweils dann beginnen solle, wenn ein lokales Minimum (Tal) einer

Spannung über dem Schalter vorliege. In einem Optimierungsprozess, der

beispielsweise beim Hochfahren des Sperrwandlers stattfinden könne, würden

dabei Verlustleistungen ermittelt, die beim Einschalten in den einzelnen Tälern

auftreten könnten, um dann den Schalter jeweils in dem Tal einzuschalten, für das

die minimale Verlustleistung ermittelt worden sei. In dem Optimierungsprozess

werde durch Variieren einer Ausschaltzeit des Schalters zunächst ein erstes der

Täler ermittelt und basierend auf den Messungen, die beim Ermitteln des ersten der

Täler gewonnen wurden, würden dann die Positionen weiterer Täler ermittelt.

Danach werde dasjenige der Täler ermittelt, bei dem die geringsten

Leistungsverluste auftreten würden, um den Sperrwandler basierend auf diesem Tal

zu betreiben (Abs. 0002b).

Weiter ist der Beschreibung zu entnehmen, dass sich der Betrag des Stroms, der

durch die Last fließen solle, ändern können müsse, um einen Zielstrom- oder -

spannungspegel zu erreichen. Beispielsweise könne im Fall eines Leuchtdioden-

Treibers ein Anwender die LEDs dimmen oder heller machen, was eine

Verringerung bzw. Erhöhung des Betrags des Stroms erfordere, der durch die Last

fließen müsse. Eine Änderung des Betrags des Stroms, der durch die Last fließen

müsse, erfordere eine Anpassung der Zeit, zu der der Schalter eingeschaltet werde.

Dies könne dann möglicherweise auf einen Zeitpunkt fallen, zu dem die

oszillierende Spannung einen Spannungspegel außerhalb eines Tals aufweise, und

könne somit zu einem ineffizienten Schalten führen (Abs. 0024).

In der oszillierenden Spannung gebe es jedoch mannigfache Spitzen und Täler. In

einigen Fällen könne es, wenn sich der Zeitpunkt, zu dem der Schalter

einzuschalten sei, ändere, möglich sein, den Schalter in einem nachfolgenden oder

vorhergehenden Tal einzuschalten. In diesem Fall werde die Schalteffizienz

aufrechterhalten oder nur geringfügig beeinflusst, weil der Schalter immer noch in

einem Spannungstal einschalte, wenn auch in einem anderen Spannungstal.

Allerdings verursachten derartige plötzliche Änderungen des Zeitpunkts, zu dem der

Schalter einschalte, einen schrittweisen Sprung des Betrags des Stroms, der durch

die Last fließe, was ein Benutzer bei LEDs als unerwünschtes Flackern

wahrnehmen könne (Abs. 0025 und 0026).

Der Erfindung liege daher die Aufgabe zugrunde, ein optimiertes Verfahren zum

Steuern einer einer Last zugeführten Leistung unter Verwendung eines Schalters,

ein entsprechendes Treibersystem und einen Treiber zur Verfügung zu stellen,

wobei stufenweise Sprünge des Betrags des Stroms, der durch die Last fließe,

vermieden werden sollten; im Kontext einer Beleuchtung bestehe die zu lösende

Aufgabe darin, ein unerwünschtes Flackern von LEDs, wenn diese gedimmt oder

heller gemacht würden, zu vermeiden (Abs. 0002c und Abs. 0026).

2. Gelöst werde diese Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1,

ein Treibersystem gemäß Patentanspruch 6 und einen Treiber gemäß

Patentanspruch 12.

Der geltende Patentanspruch 1 vom 15. Dezember 2021 lässt sich wie folgt

gliedern:

1.1 Verfahren zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung, wobei

das Verfahren aufweist:

1.2 Festlegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten Zeit,

die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung an

einem Knoten des Schalters (T0) gehört, zu einer zweiten Zeit, die zu

einem zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört,

angepasst wird;

1.3 wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, graduelles Anpassen der Einschaltzeit des

Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit, wobei

1.4 das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen oder

Verringern einer Schaltperiode ausgehend von einer Schaltperiode, die zu

der ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit

führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten

annimmt, die zu Spannungen außerhalb eines Spannungstals in der

oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters (T0) gehören;

1.5 graduelles Anpassen von einem oder mehr Schalterbetriebsparametern

für den Schalter (T0), um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit

auf die zweite Zeit im Wesentlichen konstant zu halten und einen

durchschnittlichen Betrag eines an die Last

fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

3. Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als zuständigen

Fachmann einen Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik (Diplom oder Master)

zugrunde, der über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der

Entwicklung von Schaltnetzteilen verfügt.

4. Einige Merkmale des geltenden Patentanspruchs 1 bedürfen der Erläuterung:

4.1 Patentanspruch 1 ist gemäß Merkmal 1.1 auf ein Verfahren zum Steuern

einer einer Last zugeführten Leistung gerichtet, wobei der Fachmann der

Beschreibung (Abs. 0001) sowie den nebengeordneten Patentansprüchen 6 und 12

entnimmt, dass das Steuern der der Last zugeführten Leistung mit einem Treiber

erfolgt.

Beispielhaft ist in der Beschreibung ausgeführt, der Treiber sei ein Leuchtdioden-

(LED)-Treiber, der eingesetzt werde, um den Betrag des Stroms zu steuern, der

durch die LEDs fließe, die mit dem Treiber 12 verbunden seien, so dass der

durchschnittliche Betrag des Stroms, der durch die LEDs fließe, sich auf einem

Zielstrompegel befinde (Abs. 0018). Dabei wird gemäß Figur 1 die Schaltung mit

einer gleichgerichteten Wechselspannung versorgt, die über einen Sperrwandler 14

der aus LEDs bestehenden Last 13 zugeführt wird (vgl. auch Absatz 0039).

4.2 Gemäß Merkmal 1.2 wird in einem ersten Verfahrensschritt festgelegt, ob

eine Einschaltzeit des Schalters (T0) von einer ersten Zeit, die zu einem ersten

Spannungstal einer oszillierenden Spannung an einem Knoten des Schalters (T0)

gehört, zu einer zweiten Zeit, die zu einem zweiten Spannungstal der oszillierenden

Spannung gehört, angepasst werden soll.

Der Fachmann liest hier mit, dass der Treiber bereits festgelegt hat, dass eine

Änderung des Zeitpunkts erforderlich ist, zu dem der Schalter wieder eingeschaltet

wird, nachdem er ausgeschaltet worden war.

Im Falle eines LED-Treibers ist die Helligkeit der LEDs davon abhängig, wie groß

der Durchschnittslaststrom ist. Dieser ist umso größer, je länger der Anteil der

Einschaltdauer des Schalters T0 ist bzw. je früher der Schalter T0 wieder

eingeschaltet wird.

Daher

reagiert der Treiber nach

fachmännischem Verständnis auf eine

Anforderung, die Helligkeit der LEDs zu verändern, mit einer Veränderung des

(Wieder-)Einschaltzeitpunkts (vgl. auch Abs. 0068, 0078, 0079).

Die als einzustellende Einschaltzeit in Frage kommenden Zeiten, also die erste und

zweite Zeit, die jeweils zu einem Spannungstal in der oszillierenden Spannung

gehören, sind dem Treiber bekannt. Diese wurden basierend auf der ermittelten

Schwingungsperiode Tosc bestimmt, welche wiederum während des Einschaltens,

z.B. wenn das Treibersystem 10 mit der Eingangsquelle verbunden wird, durch die

Einschaltsteuerung 26 des Treibers 12 bestimmt wird (Abs. 0062, 0071, 0072,

0105).

4.3 Merkmal 1.3 legt fest, dass, wenn gemäß Merkmal 1.2 die Einschaltzeit des

Schalters von der ersten Zeit auf die zweite Zeit anzupassen ist, insoweit eine

graduelle Anpassung stattfindet.

Demnach erfolgt die Anpassung nicht sprunghaft von der Zeit eines Spannungstals

an die Zeit eines anderen Spannungstals (Abs. 0086), sondern allmählich in kleinen

Schritten.

4.4

In Merkmal 1.4 wird spezifiziert, dass das graduelle Anpassen entweder ein

graduelles Erhöhen oder ein graduelles Verringern einer Schaltperiode ausgehend

von einer Schaltperiode, die zu der ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die

zu der zweiten Zeit führt, sein kann.

Dabei ist die Formulierung „ausgehend von einer Schaltperiode, die zu der ersten

Zeit führt“ derart auszulegen, dass der Ausgangspunkt die zunächst eingestellte

Schaltperiode ist. Unter einer Schaltperiode versteht der Fachmann im Kontext der

Anmeldung einen Zyklus von einem Einschaltzeitpunkt bis zum nächsten (vgl. Fig.

2).

Figur 2

Dabei wird willentlich

in Kauf genommen, dass die Einschaltzeit

im

Anpassungsverlauf mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu Spannungen

außerhalb eines Spannungstals der oszillierenden Spannung, die an dem

ausgeschalteten Schalter T0 anliegt, gehören (Abs. 0106 bis 0108).

4.5 Gemäß Merkmal

1.5

ist

beansprucht,

einen

oder mehrere

Schalterbetriebsparameter des Schalters T0 graduell anzupassen, um die Leistung,

die der Last 13 zugeführt wird, während des graduellen Anpassens der Einschaltzeit

des Schalters T0 von der ersten Zeit auf die zweite Zeit näherungsweise konstant

zu halten und einen durchschnittlichen Betrag eines an die Last fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen Betrag

einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem Zielspannungspegel zu

halten.

Das graduelle Anpassen der Einschaltzeit auf ein anderes Spannungstal, wie zum

Merkmal 1.4 ausgeführt, bewirkt, dass der Laststrompegel oder der

Lastspannungspegel von dem Ziellaststrompegel oder dem Zielspannungspegel

abweicht, wobei eine Rückkopplungsregelschleife verwendet wird, um die

Schalterbetriebsparameter ebenso graduell anzupassen, um Abweichungen des

Laststrompegels oder des Lastspannungspegels von dem Ziellaststrompegel oder

dem Ziellastspannungspegel zu korrigieren (Abs. 0086).

5. Der nunmehr geltende Antrag

ist zulässig, da die vorgenommenen

Änderungen den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern (§ 38 Satz 2 PatG).

Der Senat legt dabei die mit Eingabe vom 21. April 2015, beim DPMA eingegangen

am 22. April 2015, überreichte deutsche Übersetzung der Anmeldeunterlagen

zugrunde, welche – abgesehen von im einzelnen mitgeteilten Korrekturen

offensichtlicher Unrichtigkeiten

– mit

der

ursprünglich

eingereichten

englischsprachigen Fassung übereinstimmt, was anwaltlich versichert wurde und

woran der Senat im Übrigen keine Zweifel hat.

5.1 Der geltende Patentanspruch 1 basiert auf dem ursprünglichen

Patentanspruch 19 und weist in gegliederter Fassung gegenüber letzterem folgende

(fett bzw. durchgestrichen hervorgehobene) Änderungen auf:

1.1 Verfahren zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung,

wobei das Verfahren aufweist:

1.2

Ffestlegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung an

einem Knoten des Schalters (T0) gehört, derart angepasst wird oder nicht,

dass ein Durchschnittsbetrag (engl.: "average amount") eines durch die Last

fließenden Stroms oder ein Durchschnittsbetrag (engl.: "average amount")

einer Spannung an der Last näherungsweise gleich einem Ziellaststrompegel

oder einem Zielspannungspegel ist; festlegen zu einer zweiten Zeit, die zu

einem zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört,

angepasst wird;

1.3 wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu

der zweiten Zeit angepasst wird, graduelles Anpassen der Einschaltzeit

des Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit, wobei

1.4

das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen

oder Verringern einer Schaltperiode ausgehend von einer

Schaltperiode, die zu der ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode,

die zu der zweiten Zeit führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit über eine

mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu einer Spannungen außerhalb

eines TSpannungstals in der oszillierenden Spannung an dem Knoten des

Schalters gehörent, basierend auf der Festlegung, die Einschaltzeit

anzupassen;

1.5

graduelles

Anpassen

von

einem

oder

mehr

Schalterbetriebsparametern für den Schalter (T0), um den Betrag von eine

Leistung, die der Last (13) zugeführt wird, während der graduellen

Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit auf die zweite Zeit im

Wesentlichen konstant zu halten und einen durchschnittlichen Betrag

eines an die Last fließenden Stroms näherungsweise auf einem

Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen Betrag einer Spannung

an der Last näherungsweise auf einem Zielspannungspegel zu halten.

Die geänderten Merkmale sind – neben der Hinzufügung von Bezugszeichen – den

folgenden Offenbarungsstellen der deutschen Übersetzung der ursprünglichen

Anmeldeunterlagen zu entnehmen:

Merkmal 1.1

PA 19,

Merkmal 1.2

PA 19, Verschiebung Teilmerkmal, nach Merkmal 1.5, zudem

in Fig. 5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0124,

0125 offenbart,

Merkmal 1.3

PA 19, zudem in Fig. 5 sowie in den diese beschreibenden

Absätzen 0124, 0125 offenbart,

Merkmal 1.4

PA 19, zudem in Fig. 5, sowie in den diese beschreibenden

Absätzen 0125, 0126 offenbart,

(Der Wortlaut „mehrere Zwischenzeiten“ ist zwar in den

ursprünglichen Unterlagen nicht zu finden. Der Sachverhalt als

solcher ergibt sich jedoch dem Fachmann in offensichtlicher

Weise aus Absatz 0108: „Um beispielsweise von N1 nach N2

zu wechseln, kann der Controller 24 die PWM-Einheit 32 dazu

veranlassen, die Schaltzeit graduell von N1 zuzüglich einer

Verzögerung zwischen 0 und Tosc graduell zu erhöhen. Die

ursprüngliche Schaltperiode kann N1 + 0 sein, dann N1 + 0,01,

dann N1 + 0,02, und so weiter, bis die Schaltperiode gleich ist

N1 + Tosc, was gleich ist N2.“)

Merkmal 1.5

PA 19 unter Aufnahme von Merkmalen des PA 20, zudem in

Fig. 5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0125 bis

0127 offenbart.

Die auf Patentanspruch 1 rückbezogenen geltenden Unteransprüche 2 bis 5

stimmen im Wesentlichen mit den ursprünglichen, auf Patentanspruch 19

rückbezogenen Unteransprüchen 21 bis 24 überein, wobei lediglich Bezugszeichen

ergänzt und im Patentanspruch 2 gegenüber dem ursprünglichen (übersetzten)

Patentanspruch 21 aus der Formulierung „während der graduellen Anpassung der

Einschaltzeit von der ersten Zeit auf die zweite Zeit einen Betrag (engl.: "amount")

eines durch den Schalter (T0) fließenden Stroms misst“ die Worte „Betrag (engl.:

"amount") eines“ gestrichen ist. Hierbei handelt es sich um keine unzulässige

Erweiterung i. S. d. § 38 Satz 2 PatG. Denn der Fachmann hat bereits in der

englischsprachigen Fassung des ursprünglichen Patentanspruchs 21 die Worte

„amount of current“ im Sinne von „Stromstärke“ verstanden. Insofern hat er die

Übersetzung in „Betrag des Stromes“ als offensichtlichen Fehler erkannt, da im

deutschen Sprachgebrauch „Messung des Stromes“ synonym, wenn auch

verkürzend, für den zutreffenden Wortlaut „Messung der Stromstärke“ verwendet

wird.

5.2 Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 6 basiert auf dem

ursprünglichen Patentanspruch 25 und weist in gegliederter Fassung gegenüber

letzterem folgende (fett bzw. durchgestrichen hervorgehobene) Änderungen auf:

6.1 Treibersystem zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung,

wobei das System aufweist:

einen Transformator, der eine Primärseite aufweist, die eine erste

Wicklung (16) aufweist, und eine Sekundärseite, die eine zweite

Wicklung (18) aufweist, wobei die Last (13) mit der zweiten Wicklung (18)

verbunden ist;

einen Schalter (T0), der mit der ersten Wicklung (16) gekoppelt ist; und

einen Treiber (12), der mit dem Schalter (T0) gekoppelt ist und der dazu

ausgebildet ist:

6.2

festzulegen, ob eine Einschaltzeit des Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung

an einem Knoten des Schalters (T0) gehört, derart angepasst wird oder

nicht, dass ein Durchschnittsbetrag (engl.: "average amount") eines

durch die Last fließenden Stroms oder ein Durchschnittsbetrag (engl.:

"average amount") einer Spannung an der Last näherungsweise gleich

einem Ziellaststrompegel oder einem Zielspannungspegel ist; zu einer

zweiten Zeit festzulegen [sic!], die zu einem zweiten Spannungstal in der

oszillierenden Spannung gehört, angepasst wird;

6.3 wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, die Einschaltzeit des Schalters von der

ersten Zeit auf die zweite Zeit graduell anzupassen, wobei

6.4 das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen

oder Verringern einer Schaltperiode ausgehend von einer

Schaltperiode, die zu der ersten Zeit

führt, bis zu einer

Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit führt, umfasst, so dass die

Einschaltzeit über eine mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu einer

Spannungen außerhalb eines SpannungstTals in der oszillierenden

Spannung an dem Knoten des Schalters gehörten, graduell anzupassen;

6.5 basierend auf der Festlegung, die Einschaltzeit anzupassen, graduell

anzupassen; und einen oder mehr Schalterbetriebsparameter für den

Schalter (T0) graduell anzupassen, um den Betrag von eine Leistung,

die der Last (13) zugeführt wird, während der graduellen Anpassung der

Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit

näherungsweise konstant zu halten und einen durchschnittlichen

Betrag eines an die Last fließenden Stroms näherungsweise auf

einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen Betrag einer

Spannung

an

der

Last

näherungsweise

auf

einem

Zielspannungspegel zu halten.

Die geänderten Merkmale sind – neben der Hinzufügung von Bezugszeichen – den

folgenden Offenbarungsstellen der Übersetzung der Anmeldeunterlagen zu

entnehmen:

Merkmal 6.1

PA25,

Merkmal 6.2

PA25, Verschiebung Teilmerkmal nach Merkmal 6.5, zudem in

Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0124, 0125

offenbart,

Merkmal 6.3

PA25, zudem in Fig.5 sowie in den diese beschreibenden

Absätzen 0124, 0125 offenbart,

Merkmal 6.4

PA25 unter Aufnahme von Merkmalen des PA26, zudem in

Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0125, 0126

offenbart,

Merkmal 6.5

PA25 unter Aufnahme von Merkmalen des PA26, zudem in

Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0125 bis

0127 offenbart.

Die auf Patentanspruch 6 rückbezogenen geltenden Unteransprüche 7 bis 11

stimmen im Wesentlichen mit den ursprünglichen, auf Patentanspruch 25

rückbezogenen Unteransprüchen 27 bis 31 überein, wobei die – offensichtlich

unrichtige – Patentkategorie korrigiert wurde und zudem Bezugszeichen ergänzt

wurden. Hinsichtlich der im Patentanspruch 8 gegenüber dem ursprünglichen

(übersetzten) Patentanspruch 28 vorgenommenen Änderungen (Streichung der

Worte „Betrag (engl.: "amount") eines“) gelten die obigen Ausführungen zu

Patentanspruch 2 unter Punkt 5.1 entsprechend, so dass es sich auch insoweit um

keine unzulässige Erweiterung handelt.

5.3 Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 12 basiert auf dem

ursprünglichen Patentanspruch 32 und weist in gegliederter Fassung gegenüber

letzterem folgende (fett bzw. durchgestrichen hervorgehobene) Änderungen auf:

12.1 Treiber zum Steuern einer einer Last (13) zugeführten Leistung, wobei

der Treiber (12) aufweist:

einen Controller (24), der dazu ausgebildet ist:

12.2 festzulegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden

Spannung an einem Knoten des Schalters (T0) gehört, so angepasst

wird oder nicht, dass ein Durchschnittsbetrag (engl.: "average amount")

eines durch die Last fließenden Stroms oder ein Durchschnittsbetrag

(engl.: "average amount") einer Spannung an der Last näherungsweise

gleich einem Ziellaststrompegel oder einem Zielspannungspegel ist; zu

einer zweiten Zeit, die zu einem zweiten Spannungstal in der

oszillierenden Spannung gehört, angepasst wird;

eine zweite Zeit festzulegen, die zu einem zweiten Spannungstal in der

oszillierenden Spannung gehört;

12.3 die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite

Zeit graduell anzupassen, wobei das graduelle Anpassen der

Einschaltzeit das graduelle Erhöhen oder Verringern einer

Schaltperiode ausgehend von einer Schaltperiode, die zu der

ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit

führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit über eine mehrere

Zwischenzeiten annimmt, die zu einer Spannungen außerhalb eines

SpannungstTals in der oszillierenden Spannung an dem Knoten des

Schalters

(T0) gehörten, basierend auf der Festlegung, die

Einschaltzeit anzupassen, graduell anzupassen; und

12.4 einen oder mehr Schalterbetriebsparameter für den Schalter (T0)

graduell anzupassen, um den Betrag von eine Leistung, die der Last

(13) zugeführt wird, während der graduellen Anpassung der

Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit

näherungsweise konstant zu halten und einen durchschnittlichen

Betrag eines an die Last fließenden Stroms näherungsweise auf

einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen Betrag einer

Spannung

an

der

Last

näherungsweise

auf

einem

Zielspannungspegel zu halten.

Die geänderten Merkmale sind – neben der Hinzufügung von Bezugszeichen – den

folgenden Offenbarungsstellen der Übersetzung der Anmeldeunterlagen zu

entnehmen:

Merkmal 12.1

PA32,

Merkmal 12.2

PA32, Verschiebung Teilmerkmal nach Merkmal 12.4, zudem

in Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0124,

0125 offenbart,

Merkmal 12.3

PA32 unter Aufnahme von Merkmalen des PA33, zudem in

Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0125, 0126

offenbart,

Merkmal 12.4

PA32 unter Aufnahme von Merkmalen des PA33, zudem in

Fig.5 sowie in den diese beschreibenden Absätzen 0125 bis

0127 offenbart.

Die auf Patentanspruch 12 rückbezogenen geltenden Unteransprüche 13 bis 17

entsprechen

im Wesentlichen den ursprünglichen, auf Patentanspruch 32

rückbezogenen Unteransprüchen 34 bis 38, wobei Bezugszeichen ergänzt wurden.

Hinsichtlich der im Patentanspruch 13 gegenüber dem ursprünglichen (übersetzten)

Patentanspruch 34 vorgenommenen Änderungen (Streichung der Worte „Betrag

(engl.: "amount") eines“) gelten die obigen Ausführungen zu Patentanspruch 2 unter

Punkt 5.1 entsprechend, so dass es sich auch insoweit um keine unzulässige

Erweiterung handelt.

5.4 Die geltenden Beschreibungsseiten 1 bis 9, 11, 12, 14 bis 21 und 23 bis 51

vom 3. Dezember 2024 wurden gegenüber den ursprünglichen (übersetzten)

Unterlagen wie folgt angepasst:

Abs. 0002a-0002c Aufnahme des ermittelten Stands der Technik und Anpassung

der Aufgabe an das geltende Patentbegehren,

Abs. 0049

Korrektur Übersetzungsfehler, Offenbarung siehe Fig.2,

Abs. 0057

Korrektur Übersetzungsfehler, Offenbarung siehe Fig.2,

Abs. 0061

Korrektur Übersetzungsfehler,

Abs. 0062

Korrektur „wenn der Schalter ausgeschaltet wird“ in „wenn der

Schalter ausgeschaltet ist“ gemäß der Offenbarung in den

ursprünglichen englischsprachigen Anmeldeunterlagen,

Abs. 0063

Korrektur „Toff“ in „toff“ basierend auf den ursprünglichen

englischsprachigen Anmeldeunterlagen,

Abs. 0091

Gleichung 2 und 3, Korrektur eines offensichtlichen Fehlers

nach Umformung der Gleichung, Entnahme Klammern,

Abs. 0094

Gleichung 6, Korrektur 1+Tosc/T2/2 in 1-Tosc/T2/2,

Korrektur eines offensichtlichen Fehlers, siehe Gleichung 3

Abs. 0091,

Abs. 0101

Gleichung 8 und 9, Korrektur eines offensichtlichen Fehlers

nach Umformung der Gleichungen, Entnahme Klammern,

Abs. 0101

Gleichung 9, Korrektur

Ipk1 = Ipk2*sqrt((T2+Tosc)/T2) = Ipk2*sqrt(1+Tosc/T2) in

Ipk1 = Ipk2*sqrt((T2-Tosc)/T2) = Ipk2*sqrt(1-Tosc/T2),

Korrektur eines offensichtlichen Fehlers, siehe Gleichungen

Abs. 0091,

Abs. 0102

Gleichung 11, Korrektur

Ipkl = Ipk2*(1+Tosc/T2/2) = Ipk2*(T2+Tosc/2)/T2 in

Ipkl = Ipk2*(1-Tosc/T2/2) = Ipk2*(T2-Tosc/2)/T2,

Korrektur eines offensichtlichen Fehlers, siehe Gleichungen

Abs. 0091.

5.5 Die geltenden Beschreibungsseiten 10, 13 und 22 vom 9. Dezember 2024

enthalten die folgenden Änderungen:

S.10 Abs. 0022

Korrektur “bei ausgeschaltetem Schalter X

ist”

in “bei

ausgeschaltetem Schalter Y

ist”, basierend auf den

ursprünglichen englischsprachigen Anmeldeunterlagen,

S.13 Abs. 0031

Korrektur “nach der Laufzeit der Abschaltdauer” in “nach der

Laufzeit der Einschaltdauer” basierend auf den ursprünglichen

englischsprachigen Anmeldeunterlagen,

S.22 Abs. 0054

Korrektur Satzstellung der Übersetzung basierend auf den

ursprünglichen englischsprachigen Anmeldeunterlagen,

Nach alledem geht die geltende Beschreibung in zulässiger Weise auf die

ursprünglichen Unterlagen zurück.

5.6 Die geltenden Figuren stimmen mit der ursprünglich eingereichten Fassung

überein.

6. Der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 ist gegenüber dem

vorliegenden Stand der Technik neu (§ 3 PatG) und beruht diesem gegenüber auch

auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).

6.1 Keine der im Verfahren befindlichen Druckschriften nimmt den Gegenstand

des Patentanspruchs 1 neuheitsschädlich vorweg.

Die von der Prüfungsstelle entgegengehaltenen Druckschriften D1 und D2

beschäftigen sich allgemein mit Gleichstromversorgungen für elektronische Geräte,

insbesondere mit verbesserten Verfahren für einen effizienten Betrieb eines

Schaltnetzteils.

6.1.1 Die Druckschrift D1 (= US 2002/0085394 A1) bezieht sich im Allgemeinen

auf Stromversorgungen für elektronische Geräte und insbesondere auf ein

Verfahren zum Steuern eines sanften Schaltens eines Schalters eines

Sperrwandlers. Allgemein sei bekannt, dass ein MOSFET-Schalter in einem der

Täler einer Drain-Spannung des MOSFET-Schalters von einem AUS-Zustand in

einen EIN-Zustand überführt werden könne, wobei die Auswahl des Tales im

Hinblick auf eine vom Sperrwandler an eine Last übertragene Ausgangsleistung

erfolge (Abs. 0002, 0004).

Ziel sei eine Verbesserung eines Steuerverfahrens zum sanften Schalten eines

Schalters eines Sperrwandlers, wobei berücksichtigt werden solle, dass zwei oder

mehr Täler der Drainspannung VD1 akzeptablen Schaltfrequenzen für die

Drainspannung VD1 entsprechen können. Darüber hinaus sollen weitere

Leistungsparameter des Sperrwandlers, wie beispielsweise ein effizienter Betrieb,

berücksichtigt werden

(Abs. 0006). Es wird hierzu eine

reflektierte

Sekundärspannung des Sperrwandlers als Funktion der Abtastung der Drain-

Spannung bestimmt sowie ein Durchschnittswert eines Eingangsstroms des

Sperrwandlers für ein erstes Schalttal der Drain-Spannung während einer ersten

Schaltzeitperiode. Basierend

darauf

erfolgt

ein Vorhersagen

einer

Einschaltzeitspanne einer zweiten Schaltzeitspanne für den Schalter für jedes Tal

der Drain-Spannung, wobei die zweite Schaltzeitspanne auf die erste

Schaltzeitspanne folgt. Die Schaltfrequenz wird für jedes Tal der Drain-Spannung

während der zweiten Schaltzeitspanne vorhergesagt und geprüft, ob die jeweiligen

Schaltfrequenzen akzeptabel sind. Eine Schaltfrequenz gilt dabei als akzeptabel,

wenn sie innerhalb der Spezifikation des Schaltfrequenzbereichs liegt. Wenn mehr

als eine Schaltfrequenz als akzeptabel erachtet wird, werden ein oder mehrere

Leistungsparameter auf jede der akzeptierten Schaltfrequenzen angewendet und

für jede akzeptierte Schaltfrequenz eine Eingangsleistung PIN berechnet. Die

Schaltfrequenz mit der niedrigsten Eingangsleistung PIN wird als Schaltfrequenz für

nachfolgende Schaltzeiträume ausgewählt, solange die Last Z konstant bleibt

(Fig.5, Abs. 0028-0041).

Gemäß D1 werden basierend auf der Messung eines ersten Schaltzeitraumes

Berechnungen zur Ermittlung von möglichen Schaltfrequenzen und eine

Leistungsbestimmung für jede akzeptierte Schaltfrequenz ausgeführt, wobei eine

optimale Schaltfrequenz und damit eine Einschaltzeit ermittelt und für den folgenden

Schaltzeitraum angewendet wird. Wird eine zum ersten Schaltzeitraum

verschiedene Schaltfrequenz bzw. Einschaltzeit festgestellt, erfolgt ein Übergang

von einer ersten Einschaltzeit auf eine zweite Einschaltzeit unmittelbar für den

nächsten Schaltzeitraum, was einer sprunghaften Anpassung gleichkommt.

D1 zeigt somit keine graduelle Anpassung, bei der die Einschaltzeit von einer ersten

Einschaltzeit auf eine zweite Einschaltzeit unter Anwendung von Zwischenzeiten

angepasst wird, die zu einer Spannung außerhalb eines Spannungstals in der

oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters gehören. Vielmehr werden

mehrere mögliche Einschaltzeiten, welche zu einem ersten und mindestens zweiten

Spannungstal gehören, bestimmt und nachfolgend die Einschaltzeit mit der

niedrigsten Eingangsleistungsanforderung unmittelbar als nächste Einschaltzeit

gewählt, das heißt sprunghaft angepasst.

Aus der D1 ist hinsichtlich des geltenden Patentanspruchs 1 lediglich Folgendes

bekannt:

1.1 Verfahren zum Steuern einer, einer Last (13) zugeführten Leistung,

wobei das Verfahren aufweist:

1.2 Festlegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung

an einem Knoten des Schalters (T0) gehört, zu einer zweiten Zeit, die zu

einem zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört,

angepasst wird;

1.3 wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, graduelles Anpassen der Einschaltzeit des

Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit, wobei

1.4 das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das Erhöhen oder Verringern

einer Schaltperiode ausgehend von einer Schaltperiode, die zu der

ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die zu der zweiten Zeit führt,

umfasst, so dass die Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten annimmt, die

zu Spannungen außerhalb eines Spannungstals in der oszillierenden

Spannung an dem Knoten des Schalters (T0) gehören;

1.5 graduelles Anpassen von einem oder mehr Schalterbetriebsparametern

für den Schalter (T0), um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit

auf die zweite Zeit im Wesentlichen konstant zu halten und einen

durchschnittlichen Betrag eines an die Last

fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

Somit ist das Verfahren gemäß geltendem Patentanspruch 1 gegenüber der Lehre

der D1 neu.

6.1.2 Die Druckschrift D2

(= US 6341073 B1)

behandelt

resonante

Schaltleistungsübertragungsgeräte und insbesondere verbesserte Verfahren zur

Analyse und zum Betrieb eines Schaltnetzteils für einen effizienten Betrieb über

einen weiten Leistungsabgabebereich (Sp.1 Z.7-10). Dabei soll der Nachteil der

bisher angewendeten Strategie, den Schalter im ersten Tal des Abschaltübergangs

zu aktivieren, um den Speicher wieder aufzuladen und die Ladezeit abhängig von

der Last anzupassen, welche zu übermäßigen Verlusten aufgrund von

Schaltineffizienzen führt, überwunden werden (Sp.1 Z.62 – Sp.2 Z.5).

Gemäß D2 soll eine digitale Steuerung für eine Stromversorgung bereitgestellt

werden, um auf einen Wirkungsgrad zu schließen und die Stromversorgung,

beispielsweise das Schalten des MOSFET, basierend auf dieser Variablen zu

steuern. Ein weiteres Ziel besteht in der Bereitstellung einer Steuerung für eine

Resonanzmodus-Stromversorgung, die in der Lage ist, einen gewünschten

Schwingungszyklus oder einen Teil eines Zyklus auszuwählen, z. B. ein lokales

Minimum ausgewählter Ordnung der gedämpften Schwingung nach einem

Schaltübergang in einer quasi-resonanten Steuerung, um einen Schaltübergang zu

bewirken (Sp.6 Z.11-21).

Hierzu wird ein Software-Steuerungsschema eingesetzt um die Dauer von Toff

adaptiv anzupassen bis der Minimalwert eines abgeleiteten Leistungsverlusts

erreicht ist. Dieser Optimierungsprozess kann beispielsweise beim Einschalten und

immer dann durchgeführt werden, wenn sich die Netzspannung oder die

Lastbedingungen ändern. Der Mikrocontroller 101 leitet die durch das Schalten

verbrauchte Leistung aus der Drain-Spannung Vd und bekannten statischen und

dynamischen Parametern der Schaltung ab. Der Zeitpunkt des Schaltübergangs in

Bezug auf die Schwingung des Schaltkreises – nachdem die Diode aufgehört hat

zu leiten – wird im Verlauf aufeinanderfolgender Betriebszyklen schrittweise variiert,

wodurch die während des Schaltens verbrauchte Leistung dem relativen Zeitpunkt

zugeordnet wird. Nachdem die Zuordnung abgeschlossen ist, steuert der

Mikrocontroller 101 den Schalter des MOSFET Q 115 kontinuierlich, um ihn zum

optimalen

Zeitpunkt

zu

schließen

und

so

die

geringstmöglichen

Schaltleistungsverluste zu erzielen (Sp.7 Z.18-52).

Gemäß D2 werden digitale Steuerungstechniken eingesetzt, um es dem QRC

(Quasi-Resonant Converter) zu ermöglichen, selektiv bei jedem der lokalen Minima

der Drain-Spannung einzuschalten, einschließlich des ersten Tals, des zweiten Tals

oder aller Täler höherer Ordnung. Die Entscheidung, welches Tal ausgewählt wird,

basiert beispielsweise auf berechneten Ergebnissen zum

tatsächlichen

Schaltleistungsverlust (Sp.8 Z.9-16). Die Drain-Spannung des Leistungs-MOSFET

wird mit einem schnellen Analog-Digital-Wandler abgetastet und diese abgetasteten

Datenpunkte werden zur Analyse in einen Mikrocontroller eingespeist. Das

Steuerprogramm kann dann ermitteln, wo sich die lokalen Minima befinden, und

somit die Periode der Resonanzschwingung bestimmen (Sp.8 Z.26-31). Hierfür ist

ein Suchalgorithmus beschrieben, um basierend auf einem Scanning der Drain-

Spannung lokale Minima zu finden, wobei die Einschaltzeit schrittweise erhöht und

die Ausschaltzeit entsprechend angepasst wird. Basierend auf gemessenen Werten

kann die Eingangsspannung Vdc sowie die reflektierte Ausgangsspannung Vr

berechnet werden, ebenso wie der Schaltleistungsverlust. Zudem kann die Zeit

bestimmt werden, die die Drain-Spannung benötigt, um von ihrem flachen Teil auf

ihren niedrigsten Punkt zu fallen. Dies ist die Zeitkonstante des Resonanzkreises,

welche in diesem Fall aus der tatsächlichen Wellenform bestimmt wird (Sp.8 Z.32 –

Sp.9 Z.8).

Figur 4 der D2, welche ein Flussdiagramm für eine digitale Steuerung zum

Erkennen eines ersten Tals in einer Wellenform darstellt, zeigt dabei ein graduelles

Erhöhen der Einschaltzeit, welches dem Finden des ersten Spannungstals dient.

Figur 5, welche ein Flussdiagramm für eine digitale Steuerung zum Schätzen der

Lage des N+1ten Tals ausgehend von der Lage des Nten Tals in einer Wellenform

zeigt, führt hingegen von einer graduellen Anpassung weg. Vielmehr wird basierend

auf gesammelten

Informationen die Lage eines N+1ten Spannungstals

angenommen und in dieses direkt gewechselt. Dazu wird die Ausschaltzeit

angepasst, um im zweiten Spannungstal zu landen, was einen sprunghaften

Wechsel darstellt.

Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach der Figur 5 dient der Algorithmus dem

Finden des minimalen Leistungsverlustes, wobei zunächst ein Leistungsverlust für

das N+1ten Tal bestimmt wird. Wenn dieser niedriger ist als der Wert für das Nte

Tal, geht man davon aus, sich in die richtige Richtung zu bewegen. In ähnlicher

Weise kann zu einem dritten oder höheren Tal gesprungen und ein Leistungsverlust

berechnet werden. Somit wird detektiert, welches Tal den niedrigsten

Schaltleistungsverlust ergibt, und dieses kann gewählt werden. Dass dabei ein

sprunghafter Wechsel zwischen den Tälern ausgeführt wird, ist insbesondere auch

Anspruch 6 sowie den Figuren 7E und 7F zu entnehmen, welche von einem Sprung,

zum Beispiel „Jump to second valley and search for local minimum“ bzw. „Jump to

third valley and search for local minimum“ sprechen.

Die D2 zeigt einen optimierten Suchalgorithmus zur Detektion des Spannungstales

mit dem niedrigsten Schaltleistungsverlust. Dabei wird zum Auffinden eines

Spannungstals ein graduelles Erhöhen einer Einschaltzeit ausgeführt, was jedoch

nicht dem Übergang von einem bereits bekannten Spannungstal in ein weiteres

zuvor ausgewähltes Spannungstal dient.

Somit sind der D2 lediglich folgende Merkmale des Patentanspruchs 1 zu

entnehmen:

1.1 Verfahren zum Steuern einer, einer Last (13) zugeführten Leistung,

wobei das Verfahren aufweist:

1.2 Festlegen, ob eine Einschaltzeit eines Schalters (T0) von einer ersten

Zeit, die zu einem ersten Spannungstal in einer oszillierenden Spannung

an einem Knoten des Schalters (T0) gehört, zu einer zweiten Zeit, die zu

einem zweiten Spannungstal in der oszillierenden Spannung gehört,

angepasst wird;

1.3 wenn die Einschaltzeit des Schalters (T0) von der ersten Zeit zu der

zweiten Zeit angepasst wird, graduelles Anpassen der Einschaltzeit des

Schalters (T0) von der ersten Zeit auf die zweite Zeit, wobei

1.4 das graduelle Anpassen der Einschaltzeit das graduelle Erhöhen oder

Verringern einer Schaltperiode ausgehend von einer Schaltperiode, die

zu der ersten Zeit führt, bis zu einer Schaltperiode, die zu der zweiten

Zeit führt, umfasst, so dass die Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten

annimmt, die zu Spannungen außerhalb eines Spannungstals in der

oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters (T0) gehören;

1.5 graduelles Anpassen von einem oder mehr Schalterbetriebsparametern

für den Schalter (T0), um eine Leistung, die der Last (13) zugeführt wird,

während der graduellen Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit

auf die zweite Zeit im Wesentlichen konstant zu halten und einen

durchschnittlichen Betrag eines an die Last

fließenden Stroms

näherungsweise auf einem Zielstrompegel oder einen durchschnittlichen

Betrag einer Spannung an der Last näherungsweise auf einem

Zielspannungspegel zu halten.

Mithin ist das Verfahren gemäß geltendem Patentanspruch 1 gegenüber der Lehre

der D2 neu.

6.2 Der Gegenstand des geltenden Patenanspruchs 1 beruht gegenüber dem

vorliegenden Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit, da er dem

Fachmann ausgehend sowohl von der Druckschrift D1 als auch von der Druckschrift

D2 – weder einzeln noch

in Kombination untereinander bzw. mit dem

fachmännischen Wissen – nicht nahegelegt wird.

So zeigt D1 keine graduelle Anpassung der Einschaltzeit derart, dass die

Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu Spannungen außerhalb

eines Spannungstals in der oszillierenden Spannung an dem Knoten des Schalters

gehören, wie gemäß den Merkmalen 1.3 und 1.4 beansprucht. Demzufolge ist der

D1 kein graduelles Anpassen von einem oder mehr Schalterbetriebsparametern für

den Schalter, um eine Leistung, die der Last zugeführt wird, während der graduellen

Anpassung der Einschaltzeit von der ersten Zeit auf die zweite Zeit - über mehrere

Zwischenzeiten hinweg - im Wesentlichen konstant zu halten, gemäß Merkmal 1.5

zu entnehmen. Der Fachmann wird auch nicht angeregt, dies in Erwägung zu

ziehen, da der D1 hinsichtlich der Anwendung der sprunghaften Anpassung der

Einschaltzeit keinerlei Nachteile, welche sich dadurch ergeben könnten, zu

entnehmen sind.

Die D2 zeigt ein graduelles Anpassen einer Einschaltzeit, insbesondere ein

graduelles Erhöhen von einer anfänglichen Schaltperiode zu einer zweiten

Schaltperiode, wobei die Einschaltzeit mehrere Zwischenzeiten annimmt, die zu

Spannungen außerhalb eines Spannungstals in der oszillierenden Spannung an

dem Knoten des Schalters gehören, als Teil eines optimierten Suchalgorithmus zur

Detektion eines Spannungstales mit dem niedrigsten Schaltleistungsverlust. Dabei

ist in der D2 ein erstes Spannungstal zunächst nicht bekannt, sondern soll mittels

des graduellen Anpassens der Einschaltzeit ermittelt werden. Hierzu wird

schrittweise die Einschaltzeit erhöht, während die Drain-Spannung ermittelt wird,

um das vorherige lokale Minimum 202 zu finden. Nachfolgend wird die Ausschaltzeit

so angepasst, dass die neue Periode irgendwo im vorherigen Tal 203 landet, wie in

Figur 7B gezeigt. Jeder vorgeschlagene Betriebspunkt wird getestet, um

festzustellen, ob es sich um das erste Tal 204 handelt. Innerhalb weniger Iterationen

bringt der Suchalgorithmus die Ausschaltzeit in die Nähe des ersten Tals 221, wie

in Figur 7C gezeigt. Wenn das erste Tal erreicht ist, können Informationen aus der

Drain-Wellenform 205 gesammelt werden, wie in Figur 7D gezeigt. Auf Grundlage

der gesammelten Informationen können dann Vermutungen angestellt werden, wo

sich das zweite Tal 222 befindet. Die Ausschaltzeit wird nun angepasst, um im

vermuteten zweiten Tal zu landen. Dieser Formulierung entnimmt der Fachmann,

dass hier in das vermutete Spannungstal gesprungen wird. Nachfolgend kann dann

durch eine graduelle Anpassung der reale Minimalpunkt (das „Tal“) bestimmt

werden.

Somit zeigt die D2 eine von der Erfindung abweichende Anwendung des graduellen

Anpassens, wobei diese nach der dortigen Lehre zur Ermittlung der Spannungstäler

an sich, insbesondere zur Ermittlung des ersten Spannungstales angewendet wird.

Die D2 zeigt zudem keinen vollständigen Übergang von einem ersten zu einem

zweiten vermuteten Spannungstal unter Anwendung eines graduellen Anpassens

der Einschaltzeit, vielmehr wird zunächst in das vermutete zweite Spannungstal

gesprungen und erst nachfolgend mittels eines graduellen Anpassens der

Einschaltzeit das lokale Minimum gesucht (Sp.8 Z.32 – Sp.9 Z.14).

Der Fachmann wird durch die Ausführungen der D2 auch nicht angeregt, das

graduelle Anpassen der Einschaltzeit für einen Wechsel von einem ersten zu einem

zweiten Spannungstal, wie mit den Merkmalen 1.2 bis 1.4 des Patentanspruchs 1

beansprucht, vorzusehen.

Weder der Druckschrift D1 noch der Druckschrift D2 ist somit ein Hinweis auf die

Möglichkeit zu entnehmen, ein Verfahren, das die Merkmale 1.1 bis 1.5 umfasst,

auszuführen.

Es ist auch nicht erkennbar, welchen Anlass der Fachmann aufgrund seines

Fachwissens haben sollte, die aus den Druckschriften D1 und D2 bekannten

Verfahren entsprechend auszugestalten.

7. Die vorstehenden Ausführungen zu dem beanspruchten Verfahren gemäß

Patentanspruch 1 gelten in entsprechender Weise auch für das Treibersystem

gemäß dem nebengeordneten Patentanspruch 6 sowie für den Treiber gemäß dem

nebengeordneten Patentanspruch 12.

8. Da auch die übrigen geltenden Unterlagen nunmehr die an sie zu stellenden

Anforderungen erfüllen, war das Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des

angefochtenen Beschlusses – antragsgemäß zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat,

ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der

nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3

PatG):

1.

2.

3.

4.

Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5.

Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6.

Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin

oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines

Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a,

76133 Karlsruhe, einzulegen (§ 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG).

Musiol

Müller

Dorn

Hackl

Bundespatentgericht

(Aktenzeichen)

Verkündet am

9. Dezember 2024