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BPatG Beschluss vom 27.03.2025 – 11 W (pat) 15/19
11. Senat · ECLI:DE:BPatG:2025:270325B11Wpat15.19.0
BUNDESPATENTGERICHT
11 W (pat) 15/19 _______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Patentanmeldung 11 2009 002 628.1
hat der 11. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
27. März 2025 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Höchst sowie
der Richter Eisenrauch, Dipl.-Ing. Brunn und Dipl.-Ing. Wiegele
ECLI:DE:BPatG:2025:270325B11Wpat15.19.0
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für
Klasse F01D des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 18. März 2019
aufgehoben und das Patent mit dem Patentanspruch 1 und den Beschreibungsseiten 1 bis 9 aus dem Schriftsatz vom 11. Februar 2025 sowie den
Zeichnungen Figuren 1 bis 3 vom Anmeldetag erteilt.
G r ü n d e
I.
Mit Beschluss vom 18. März 2019 hat die Prüfungsstelle für Klasse F01D des
Deutschen Patent- und Markenamtes die mit Einleitung der nationalen Phase einer
PCT-Anmeldung am 28. März 2011 anhängig gewordene Patentanmeldung mit der
Bezeichnung
„Schaufel für eine Gasturbine“,
die auf einer am 8. April 2010 offengelegten internationalen Patentanmeldung vom
21. September 2009, welche die Priorität der schweizerischen Patentanmeldung
01548/08 (CH 699 601 A1) vom 30. September 2008 beansprucht, mit der
Begründung zurückgewiesen, dass ein Fachmann ausgehend vom Stand der
Technik in naheliegender Weise zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 gelangen
könne. Insbesondere sei der Patentgegenstand ausgehend von der Druckschrift D1
(US 6,328,531 B1) i. V. m. der Lehre der Druckschrift D3 (DE 698 14 341 T2)
nahegelegt.
Die Prüfungsstelle hat zudem die Druckschriften D2 (US 3,885,609) und D4
(DE 60 2004 003 331 T2) berücksichtigt.
Gegen den Beschluss über die Zurückweisung der Anmeldung wendet sich die Beschwerde der Anmelderin. Auf den Hinweis des Senats vom 16. Januar 2025 hat
sie sinngemäß beantragt,
den angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse F01D aufzuheben
und das Patent mit
Patentanspruch 1 aus dem Schriftsatz vom 11. Februar 2025,
Beschreibung Seiten 1 bis 9 eingereicht mit Schriftsatz vom 11. Februar 2025,
Zeichnungen Figuren 1 bis 3 vom Anmeldetag
zu erteilen.
Der geltende, einzige Patentanspruch lautet in einer gegliederten Fassung
(Gliederungszeichen ergänzt):
„1. Schaufel (20) für eine Gasturbine,
1.1 welche Schaufel (20) ein sich in einer Längsrichtung erstreckendes
Schaufelblatt (11) umfasst,
1.1.1
- das sich quer zur Längsrichtung zwischen einer Vorderkante
(15) und einer Hinterkante (16) ausdehnt und eine Druckseite
(13) und eine Saugseite (14) aufweist, und
1.1.2
- am einen Ende in eine quer zur Längsrichtung liegende Plattform (12) übergeht,
1.2
- wobei an der Hinterkante (16) ein sich entlang der Hinterkante (16)
erstreckender, schlitzförmiger Kühlmittelauslass (18) vorgesehen
ist, durch welchen ein über den Innenraum (17) der Schaufel (20)
zugeführtes Kühlmittel ausgestoßen wird,
1.3
- wobei der Kühlmittelauslass (18) zwischen einer druckseitigen
Wand (13') des Schaufelblattes (11) und einer saugseitigen Wand
(14') des Schaufelblattes (11) ausgebildet ist,
1.4
- wobei der Übergang vom Schaufelblatt (11) zur Plattform (12) an
der Hinterkante (16) ein Übergangsdickenprofil (21) aufweist, dessen Dicke (D) mit zunehmender Annäherung an die Unterseite (12')
der Plattform (12) überproportional zunimmt,
1.4.1
- dass die druckseitige Wand (13') im Übergang vom Schaufelblatt (11) zur Plattform (12) ein gekrümmtes Übergangskantenprofil (23) aufweist, und
1.5
- wobei der Kühlmittelauslass (18) zur Reduzierung der Temperatur
im Bereich des Übergangs vom Schaufelblatt (11) zur Plattform (12)
bis in die Plattform (12) hinein verlängert ist (19),
dadurch gekennzeichnet,
1.6 dass das Übergangsdickenprofil (21) eine im Wesentlichen exponentielle Gestalt aufweist,
1.7 dass der Übergang vom Schaufelblatt (11) zur Plattform (12) ein
näherungsweise elliptisches Übergangsrandprofil (22) aufweist, die
einem auf dem Kopf stehenden Eiffelturm ähnelt,
1.8 dass die Hinterkante (16) am Übergang vom Schaufelblatt (11) zur
Plattform (12) bis an die Kante (12'') der Plattform (12) vorgezogen
ist, und
1.9 dass die Wanddicke der druckseitigen Wand (13') im Bereich des
Übergangs vom Schaufelblatt (11) zur Plattform (12) in etwa gleich
der Wanddicke im übrigen Bereich des Schaufelblattes (11) ist.“
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nunmehr, nachdem die Anmelderin neue, geänderte
Unterlagen eingereicht hat, begründet.
1.
Die Anmeldung bezieht sich auf eine Gasturbinenschaufel.
In der Beschreibung ist zum Stand der Technik ausgeführt, die Anforderungen zur
Erhöhung des Wirkungsgrades von Gasturbinen führten dazu, dass die Dicke an
den Hinterkanten der Schaufelblätter zunehmend reduziert werden müssten. Dies
führe zu Geometrien der Schaufel nach Art eines Flügelprofils quer zu ihrer Längsrichtung zwischen einer gerundeten Vorderkante und einer vergleichsweise spitz
zulaufenden Hinterkante. Die Schaufeln wiesen eine konkave Druckseite und eine
konvexe Saugseite auf, ferner einen hohlen Innenraum, der dazu verwendet werde,
die Schaufeln von innen mit einem gasförmigen Kühlmedium zu kühlen, welches
der Schaufel zugeführt und über einen an der Hinterkante der Schaufel vollständig
auf der Druckseite der Schaufel angeordnet ausgebildeten Kühlmittelauslass an die
Umgebung ausgestoßen werde. Zudem erfordere eine spitz zulaufende, schlanke
Hinterkante besonders dünn ausgeführte Schaufelwände im Bereich der Hinterkante.
Sofern das Schaufelblatt an einem Ende seiner Längserstreckung in eine quer zur
Längserstreckung liegende Plattform übergehe und von dieser begrenzt werde,
stelle dieser Übergang des Schaufelblattes zur Plattform im Bereich der Hinterkante
der Schaufel einen typischen, die Lebensdauer der Schaufel begrenzenden Faktor
dar. An diesem Übergang überlagerten sich hohe thermischen Spannungen, hervorgerufen durch eine fehlerhafte thermomechanische Fehlanpassung zwischen
Schaufelblatt und Plattform, und hohe mechanische Spannungsspitzen, hervorgerufen durch die Belastung der Schaufel infolge der Beaufschlagung mit der Gasströmung. Eine Reduzierung der Dicke der Schaufelblätter in diesem Bereich führe zu
einer weiteren Steigerung der auftretenden Spannungen, so dass diesem Bereich
bei der Auslegung der Turbinenschaufel im Hinblick auf eine große Lebensdauer
eine besondere Aufmerksamkeit zukomme.
Die zu lösende technische Aufgabe bestehe daher sinngemäß darin, eine Gasturbinenschaufel derart weiterzuentwickeln, dass trotz einer geringen Dicke an der Hinterkante des Schaufelblattes eine ausreichende Lebensdauer erreicht werde.
Als Fachmann ist ein Diplomingenieur mit Universitätsabschluss oder entsprechendem akademischen Grad mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung und
Konstruktion von Gasturbinen anzusehen. Insbesondere ist er mit den konstruktiven
und fertigungstechnischen Herausforderungen sowie den Belastungen einzelner
Komponenten aufgrund herrschender Strömungs- und Temperaturverhältnisse in
einer Gasturbine vertraut.
Nach Verständnis dieses Fachmanns stellt sich der Anmeldungsgegensand wie
folgt dar:
Merkmal 1. definiert die Schaufel dahingehend, dass diese für die Verwendung in
einer Gasturbine geeignet sein muss, d. h. jede Schaufel ist dort in Bezug genommen, die durch ihre Beschaffenheit nicht gänzlich ungeeignet ist, in einer Gasturbine
verwendet zu werden.
Die Merkmalsgruppe 1.1 definiert ein übliches Schaufelblatt einer Gasturbine mit
einer nicht näher spezifizierter Längserstreckung. Dabei wird ein Querschnitt des
Schaufelblatts festgelegt, der dem typischen Flügelquerschnitt solcher Schaufeln
mit Druck- und Saugseite entspricht (vgl. auch Fig. 1 und Abs. [0014] der Veröffentlichung), sowie ein Übergang zu einer Plattform an einem Ende des Schaufelblatts
quer zu seiner Längsrichtung. Festzuhalten ist, dass eine „Vorderkante“ in diesem
Zusammenhang eine gekrümmte Fläche (Profilnase) darstellt und offenbleibt, ob
die Hinterkante nur durch die Wand der Saugseite oder durch beide Wände (wie
zum Stand der Technik sowie zum Ausführungsbeispiel gemäß Figuren der Anmeldung angedeutet), nämlich sowohl die der Saug- als auch die der Druckseite mit
dazwischenliegendem Kühlmittelauslass gebildet wird (vgl. D2, Fig. 9). Somit stellt
die Hinterkante die in Schaufelblattlängserstreckung stromabliegende Begrenzung
zwischen Saug- und Druckseite dar, ohne eine „Kante“ im Sinne der Schnittlinie
zweier Flächen zu sein (vgl. Fig. 3, Abs. [0005] T5-Schrift).
Mit den selbsterklärenden Merkmalen 1.2, 1.3 und 1.5 wird ein Kühlmittelauslass
näher bestimmt.
Merkmal 1.4 fordert i. V. m. Merkmal M1 ein Übergangsdickenprofil, das, mit anderen Worten, an der Hinterkante ein überproportionales, mit einer gewissen Unschärfe exponentielles Ansteigen der Dicke des Schaufelblattes an seinem Übergang zur Plattform aufweist. Gemäß Merkmal 1.4.1 weist die druckseitige Wand ein
gekrümmtes Übergangskantenprofil in dem Übergang des Schaufelblattes zur Plattform auf. I. V. m. mit Merkmal M4 (1.8) bedeutet dies, dass die Hinterkante der
druckseitigen Wand im Bereich des Übergangs in Längsrichtung der Schaufel in
irgendeiner, nicht spezifizierten Art gekrümmt ist und dass die Wanddicke der druckseitigen Wand an dieser Stelle in etwa gleich dick wie im Rest Schaufelblattes bleibt.
Durch Vorziehen der Hinterkante (des Schaufelblatts) bis zur Seitenwand der Plattform (Merkmal M3) erhält das Übergangsdickenprofil am Übergang zwischen
Schaufelblatt und Plattform im Bereich der Hinterkante ein elliptisches Übergangsrandprofil (Merkmal M2, 1.7), das die Konturform der Kehlung an der Stelle beschreibt (vgl. Fig. 3 I. V. m. Abs. [0007] und [0017] (3)).
2.
Das geltende Patentbegehren ist zulässig.
Die Beschreibung entspricht inhaltlich der ursprünglich eingereichten Beschreibung
mit hinzugefügten Angaben zum Stand der Technik. Der geltende Patentanspruch 1
stellt inhaltlich eine Zusammenfassung der ursprünglich eingereichten Patentansprüche 1 bis 5 dar.
3. Die beanspruchte Schaufel für eine Gasturbine ist patentfähig (§§ 1 bis 5 PatG)
a) Unbestritten ist die beanspruchte Schaufel für eine Gasturbine neu (§ 3 Abs. 1
PatG).
a1) Die Druckschrift D1 befasst sich primär mit der Ausgestaltung der Hinterkante
einer gekühlten Gasturbinenschaufel (vgl. background). Aus der Druckschrift D1 ist
unbestritten eine gekühlte Gasturbinenschaufel (blade 1) mit den oberbegrifflichen
Merkmalen des Patentanspruchs 1 bekannt (vgl. Fig. 1; Merkmal 1.). Sie umfasst
ein sich in einer Längsrichtung erstreckendes Schaufelblatt (aerofoil 4), das sich
quer zur Längsrichtung zwischen einer Vorderkante (leading edge 8) und einer
Hinterkante (trailing edge 9) ausdehnt und eine Druckseite (pressure face 7a) und
eine Saugseite (suction face 6a) aufweist, und das am einen Ende in eine quer zur
Längsrichtung liegende Plattform (platform 2) übergeht (Merkmalsgruppe 1.1). Über
einen sich entlang der Hinterkante 9 erstreckenden, schlitzförmigen Auslass (rebate
12) wird ein über den Innenraum (internal cavity 5) der Schaufel (1) und über
Schlitze (slots 10) zugeführtes Kühlmittel ausgestoßen (vgl. Fig. 1 bis 3, Sp. 2 Z. 17
bis 46; Merkmal 1.2). Der Kühlmittelauslass 12 ist zwischen einer druckseitigen
Wand (second wall 7) des Schaufelblattes 4 und einer saugseitigen Wand (first wall
6) des Schaufelblattes 4 ausgebildet ist (vgl. Fig. 1 bis 3, Sp. 2, a. a. O.; Merkmal
1.3). Der Übergang vom Schaufelblatt 4 zur Plattform 2 weist an der Hinterkante 9
ein Übergangsdickenprofil auf, dessen Dicke mit zunehmender Annäherung an die
Unterseite der Plattform 2 überproportional zunimmt (vgl. Fig. 5, 6), und die
druckseitige Wand 7 weist im Übergang vom Schaufelblatt 4 zur Plattform 2 ein
gekrümmtes Übergangskantenprofil auf (vgl. Fig. 1, 6; Merkmalsgruppe 1.4). Der
Kühlmittelauslass 12 ist zur Reduzierung der Temperatur im Bereich des Übergangs
vom Schaufelblatt 4 zur Plattform 2 über den Schlitz 10a bis in die Plattform 2 hinein
rinnenförmig (gutter 20) verlängert (vgl. Fig. 4 bis 6, Sp. 2, Z. 61 bis Sp. 3, Z. 8;
Merkmal 1.5). Die Wanddicke der druckseitigen Wand 7 ist im Bereich des
Übergangs vom Schaufelblatt 11 zur Plattform 2 in etwa gleich der Wanddicke im
übrigen Bereich des Schaufelblattes (vgl. Fig. 4, 5; Merkmal 1.9).
Die Druckschrift D1 enthält jedoch keine näheren Angaben dazu, wie das
Übergangsdickenprofil gestaltet ist. Die beanspruchte Schaufel ist zudem so
ausgestaltet, dass die Hinterkante des Schaufelblattes bis an die Seitenwand der
Plattform vorgezogen ist (Merkmale 1.6 bis 1.8).
a2) Die Druckschrift D2 widmet sich der Problematik der Gestaltung der Kühlkanäle
innerhalb einer Gasturbinenschaufel (vgl. Figuren). Aus ihr sind allenfalls die
üblichen Merkmale 1. bis 1.3 einer gekühlten Gasturbinenschaufel bekannt. Mit dem
Aspekt des Übergangs vom Schaufelblatt zu einer Plattform befasst sich diese
Druckschrift nicht. Zu den Merkmalen 1.4 bis 1.9 liefert sie keine Erkenntnisse.
a3) Auch die Druckschrift D3 betrifft eine gekühlte Gasturbinenschaufel. Ähnlich wie
vorliegende Anmeldung befasst sie sich mit der Problematik der Reduktion
thermisch induzierter Spannungen am Übergang zwischen dem Schaufelblatt zu
einer Plattform (vgl. Technisches Gebiet). Mit der Figur 1 (vgl. auch S.7, letzter Abs.)
wird eine Schaufel 1 für eine Gasturbine offenbart, welche ein sich in eine
Längsrichtung erstreckendes Schaufelblatt umfasst, das sich quer zur
Längsrichtung zwischen einer Vorderkante („Vorderrand“) und einer Hinterkante
(„Hinterrand“) ausdehnt und eine Druckseite und eine Saugseite aufweist, und am
einen Ende in eine quer zur Längsrichtung liegende Plattform 2 übergeht (Merkmal
1. und Gruppe 1.1). Der Übergang vom Schaufelblatt zur Plattform 2 weist an der
Hinterkante ein Übergangsdickenprofil (vgl. Fig. 1 mit 3) auf, dessen Dicke mit
zunehmender Annäherung an die Unterseite der Plattform 2 überproportional
zunimmt. Die nicht näher bezeichnete druckseitige Wand läuft im Übergang vom
Schaufelblatt zur Plattform 2 gemäß einem gekrümmten Übergangskantenprofil aus
(vgl. Figuren 1, 4, 5; Merkmalsgruppe 1.4). Das Übergangsdickenprofil weist
durchgängig eine im Wesentlichen elliptische Gestalt auf (vgl. Fig. 2, 3 und S. 8,
letzter Abs.), so dass am Übergang vom Schaufelblatt zur Plattform auch ein
näherungsweise elliptisches Übergangsrandprofil vorliegt (Merkmal 1.7). Es sind
eine Vielzahl von Kühlmittelauslässen (vgl. Fig. 1, 4, 5; nicht näher bezeichnet)
zwischen einer druckseitigen Wand des Schaufelblattes und einer saugseitigen
Wand des Schaufelblattes ausgebildet (Merkmal 1.3).
Von dieser bekannten Gasturbinenschaufel unterscheidet sich die beanspruchte
dahingehend, dass für diese ein sich entlang der Hinterkante erstreckender,
schlitzförmiger Kühlmittelauslass gefordert wird (Merkmal 1.2), dieser im Bereich
des Übergangs vom Schaufelblatt zur Plattform bis in die Plattform hinein verlängert
ist (Merkmal 1.5), die Hinterkante am Übergang vom Schaufelblatt zur Plattform bis
an die Seitenwand der Plattform vorgezogen ist (Merkmal 1.8) und die Wanddicke
der druckseitigen Wand im Bereich des Übergangs vom Schaufelblatt zur Plattform
in etwa gleich der Wanddicke im übrigen Bereich des Schaufelblattes ist. (Merkmal
1.9). Aus den Figuren 1, 4 und 5 der Druckschrift D3 lässt sich nur entnehmen, dass
der elliptisch gekrümmte Schaufelbasisbereich sich bis zur Kante der Plattform
erstreckt. Die Hinterkante als solche erstreckt sich nicht bis zum Kante der Plattform
und, da sich der Kühlmittelauslass nicht bis in die Plattform hinein erstreckt, kann
im Bereich des Übergangs auch keine Wanddicke der druckseitigen Wand, sondern
nur die der gesamten Schaufel definiert werden.
a4) Die Druckschrift D4 betrifft ebenfalls Turbinenschaufeln für Turbomaschinen
und insbesondere die Geometrie des untersten, am nächsten zu einer Plattform
liegenden Schlitzes zum Abführen der Kühlluft, der an der Austrittskante von
Turbinenschaufeln angeordnet ist. Aus der Druckschrift D4 ist eine Schaufel 10 für
eine Gasturbine bekannt, welche ein sich in eine Längsrichtung erstreckendes
Schaufelblatt 14 umfasst, das sich quer zur Längsrichtung zwischen einer
Vorderkante (Eintrittskante 20) und einer Hinterkante (Austrittskante 22) ausdehnt
und eine Druckseite 14a und eine Saugseite 14b aufweist, und am einen Ende in
eine quer zur Längsrichtung liegende Plattform 24 übergeht (vgl. Abs. [0031] bis
[0033] und Fig. 1). An der Hinterkante 22 sind sich entlang der Hinterkante 22
erstreckende, schlitzförmige Kühlmittelauslässe 30 vorgesehen, durch welche ein
über den Innenraum der Schaufel 10 zugeführtes Kühlmittel ausgestoßen wird (vgl.
Abs. [0036], Fig. 1), wobei die Kühlmittelauslässe 30 zwischen einer druckseitigen
Wand 14a des Schaufelblattes 14 und einer saugseitigen Wand 14b des
Schaufelblattes 14 ausgebildet sind (vgl. Fig. 1, 2; Merkmale 1., Gruppe 1.1, 1.2,
1.3). Der Übergang vom Schaufelblatt 14 zur Plattform 24 weist an der Hinterkante
22 ein Übergangsdickenprofil 26 auf, dessen Dicke mit zunehmender Annäherung
an die Unterseite der Plattform 24 überproportional mit einer im Wesentlichen
exponentiellen Gestalt zunimmt, wobei die druckseitige Wand 14a, 36 im Übergang
vom Schaufelblatt 14 zur Plattform 24 ein gekrümmtes Übergangskantenprofil
aufweist (vgl. Fig. 1, 2, Pos. 16, 26, 36; Merkmalsgruppe 1.4, Merkmal 1.6). Die
Figuren 3A bis 3C weisen darauf hin, dass die Wanddicke der druckseitigen Wand
36 im Bereich des Übergangs vom Schaufelblatt zur Plattform in etwa gleich der
Wanddicke im übrigen Bereich des Schaufelblattes ist (Merkmal 1.9).
Die beanspruchte Gasturbinenschaufel
fordert demgegenüber, dass der
Kühlmittelauslass im Bereich des Übergangs vom Schaufelblatt zur Plattform bis in
die Plattform hinein verlängert ist (Merkmal 1.5), der Übergang vom Schaufelblatt
zur Plattform ein näherungsweise elliptisches Übergangsrandprofil aufweist
(Merkmal 1.7) und die Hinterkante am Übergang vom Schaufelblatt zur Plattform
bis an die Seitenwand der Plattform vorgezogen ist (Merkmal 1.8).
b) Die beanspruchte Schaufel ist durch den berücksichtigten Stand der Technik
nicht nahegelegt und gilt daher auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend (§ 4
PatG).
Der berücksichtigte Stand der Technik offenbart in seiner Gesamtheit an keiner
Stelle
unmittelbar
und
eindeutig
eine
exponentielle Zunahme
des
Übergangsdickenprofils. Selbst unter der Annahme, dass die bekannten Übergänge
vom Schaufelblatt zur Plattform in den jeweiligen Darstellungen als im Wesentlichen
exponentielles Übergangsdickenprofil zu betrachten seien (Merkmal 1.6), lässt sich
aus
fachmännischen Überlegungen nicht herleiten, die Hinterkante des
Schaufelblattes als solche bis an die Seitenwand der Plattform vorzuziehen
(Merkmal 1.8). Bei bekannten Konstruktionen ist jeweils allenfalls ein verdickter
umlaufender Übergangsbereich bis zur Kante der Plattform ausgebildet. Zudem gibt
es ohne Kenntnis der vorliegenden Anmeldung keine Veranlassung, das Prinzip der
Verlängerung des Kühlmittelauslasses bis in die Plattform hinein beizubehalten
(Druckschrift D1), wenn auf die Konstruktionsprinzipien der Druckschriften D3 oder
D4 am Übergang zurückgegriffen wird.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Dieser Beschluss kann mit der Rechtsbeschwerde nur dann angefochten werden,
wenn einer der in § 100 Absatz 3 PatG aufgeführten Mängel des Verfahrens gerügt
wird. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten einzulegen.
Dr. Höchst
Eisenrauch
Brunn
Wiegele