Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 10.07.1990 – C-259/87
ECLI:EU:C:1990:287
Tenor§
1 ) Die Entscheidung 87/368/EWG der Kommission vom 19 . Juni 1987 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1983 finanzierten Ausgaben wird für nichtig erklärt, soweit die Kommission den Betrag, der den beim Verkauf von zwei Partien von 30 000 t Weichweizen eingenommenen Beträgen entspricht, nicht zu Lasten des EAGFL anerkannt hat .
2 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen .
3 ) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens .