Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 09.10.1990 – C-366/88

Zitiert von 13 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.10.1990 – C-366/88

  1. Europäischer Gerichtshof, 12.09.2006 – C-131/03 Urteil

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die R.J. Reynolds Tobacco Holdings, Inc., die RJR Acquisition Corp., die R. J. Reynolds Tobacco Company, die R.J. Reynolds Tobacco International, Inc. und die Japan Tobacco, In…

  2. Europäischer Gerichtshof, 06.10.1993 – C-55/91 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Europäischer Gerichtshof, 06.04.2000 – C-443/97 Urteil

    1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Italienische Republik und die Portugiesische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

  4. Europäischer Gerichtshof, 22.04.2015 – T-320/09 Urteil
  5. Europäischer Gerichtshof, 23.11.1995 – C-476/93 Urteil

    1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

  6. Europäischer Gerichtshof, 27.10.2015 – T-721/14 Beschluss
  7. Europäischer Gerichtshof, 04.03.2015 – T-496/11 Urteil
  8. Europäischer Gerichtshof, 16.12.1992 – C-181/91 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich beantrage daher, 1) die vom Parlament gegen Rat und Kommission erhobenen Klagen abzuweisen; 2) dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.

  9. Europäischer Gerichtshof, 15.09.2016 – T-667/15 Beschluss
  10. Europäischer Gerichtshof, 03.03.1993 – C-55/91 Schlussanträge des Generalanwalts

    Demgemäß schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage in allen ihren Teilen und bezüglich aller Rügen abzuweisen und der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  11. Europäischer Gerichtshof, 16.12.1992 – C-325/91 Schlussanträge des Generalanwalts

    Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und die Kommission zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

  12. Europäischer Gerichtshof, 17.03.1992 – C-385/89 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage deshalb dem Gerichtshof vor, die Klage der Griechischen Republik abzuweisen und dieser die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  13. Europäischer Gerichtshof, 06.12.1990 – C-32/89 Schlussanträge des Generalanwalts

    Nach alledem bin ich der Ansicht, daß die Klage abzuweisen ist und daß dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.