Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 24.11.1992 – C-15/91

Zitiert von 15 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.11.1992 – C-15/91

  1. Europäischer Gerichtshof, 18.03.1997 – C-282/95 Urteil

    1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

  2. Europäischer Gerichtshof, 12.07.2001 – C-302/99 Urteil

    1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-302/99 P. 3. Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens in …

  3. Europäischer Gerichtshof, 23.11.1995 – C-10/95 Beschluss

    1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. Europäischer Gerichtshof, 29.06.1993 – C-298/89 Urteil

    1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  5. Europäischer Gerichtshof, 19.11.2013 – C-196/12 Urteil
  6. Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-44/00 Beschluss

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

  7. Europäischer Gerichtshof, 08.02.2018 – C-508/17 Beschluss
  8. Europäischer Gerichtshof, 01.04.1993 – C-25/91 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  9. Europäischer Gerichtshof, 24.06.2016 – T-590/15 Beschluss
  10. Europäischer Gerichtshof, 12.07.1993 – C-168/93 Beschluss

    1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten.

  11. Europäischer Gerichtshof, 03.04.2008 – C-521/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, – den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. September 2006, Athinaïki Techniki/Kommission (T‑94/05 ), aufzuh…

  12. Europäischer Gerichtshof, 12.07.1993 – C-336/90 Beschluss

    1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  13. Europäischer Gerichtshof, 12.07.1993 – C-128/91 Beschluss

    1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  14. Europäischer Gerichtshof, 12.07.1993 – C-397/92 Beschluss

    1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  15. Europäischer Gerichtshof, 15.09.1992 – C-107/91 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage daher vor, die Klage der ENU insoweit für unzulässig zu erklären, als sie auf die Verpflichtung der Kommission gerichtet ist, eine Entscheidung zu treffen, mit der der Agentur die Beachtung der Bestimmungen d…