Gesetze / Rechtsprechung / § 21b InVorG
Entscheidungen zu § 21b InVorG
9 Entscheidungen der Bundesgerichte · Vereinfachte Rückübertragung
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BGH, 25.02.2005 – V ZR 105/04
Urteil
InVorG § 21b Abs. 1 Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von d…
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BGH, 04.02.2011 – V ZR 134/10
Urteil
1. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gilt auch dann entsprechend, wenn die Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach § 21b InVorG an einen von mehreren Berechtigten allein erfolgt . 2. In diesem Fa…
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BGH, 28.10.2005 – V ZR 70/05
Urteil
InVorG § 21b, VermG § 7 Abs. 7 Satz 2 Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbe- scheid gemäß § 21b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberecht…
- BGH, 28.10.2005 – V ZR 91/05 Urteil
- BGH, 28.10.2005 – V ZR 92/05 Urteil
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BGH, 08.12.2017 – V ZR 296/16
Urteil
Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermöge…
- BGH, 01.07.2005 – V ZR 277/04 Urteil
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BGH, 17.07.2015 – V ZR 84/14
Urteil
1a. Bauliche Investitionen des Verfügungsberechtigten zur Wohnraummodernisierung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c InVorG sind - auch wenn sie anlässlich gebotener Instandsetzungen erfolgten - keine zur Er…
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 – 29 K 292.10 Urteil