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Entscheidungen zu § 21b InVorG

9 Entscheidungen der Bundesgerichte · Vereinfachte Rückübertragung

  1. BGH, 25.02.2005 – V ZR 105/04 Urteil

    InVorG § 21b Abs. 1 Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von d…

  2. BGH, 04.02.2011 – V ZR 134/10 Urteil

    1. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gilt auch dann entsprechend, wenn die Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach § 21b InVorG an einen von mehreren Berechtigten allein erfolgt . 2. In diesem Fa…

  3. BGH, 28.10.2005 – V ZR 70/05 Urteil

    InVorG § 21b, VermG § 7 Abs. 7 Satz 2 Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbe- scheid gemäß § 21b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberecht…

  4. BGH, 28.10.2005 – V ZR 91/05 Urteil
  5. BGH, 28.10.2005 – V ZR 92/05 Urteil
  6. BGH, 08.12.2017 – V ZR 296/16 Urteil

    Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermöge…

  7. BGH, 01.07.2005 – V ZR 277/04 Urteil
  8. BGH, 17.07.2015 – V ZR 84/14 Urteil

    1a. Bauliche Investitionen des Verfügungsberechtigten zur Wohnraummodernisierung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c InVorG sind - auch wenn sie anlässlich gebotener Instandsetzungen erfolgten - keine zur Er…

  9. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 – 29 K 292.10 Urteil