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BFSV§ 26 Prüfungsablaufplan
Das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses stellt einen Prüfungsablaufplan auf der Grundlage des Zeitrahmens gemäß § 23 Abs. 4 auf, der die Termine der Komplexprüfung und der mündlichen Prüfungen enthält.