Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg

BbgMobG

§ 27 Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements

Das Land unterstützt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Projekte im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements.

§ 26 § 28