Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg
BbgMobG§ 27 Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements
Das Land unterstützt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Projekte im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements.
Unterabschnitt 5
Verkehrssicherheit