Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik

DIBt-AbkommenG

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 14. Juni 1993

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

§ 2