Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik
DIBt-AbkommenG§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 14. Juni 1993
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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