Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Distanzunterrichtsverordnung
DisUV§ 5 Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen
Die Durchführung von Klassenarbeiten und Klausuren sowie Prüfungen finden in Präsenzveranstaltungen statt, soweit nach den Abschnitten 2 und 3 keine anderen Bestimmungen gelten. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Prüfungen und Klausuren auch außerhalb der Schule teilzunehmen.