Gesetze / Landesrecht Brandenburg / DisUV · GVBl.II/24, [Nr. 58]
Verordnung zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie anderer Unterrichtsformen an Schulen im Land Brandenburg (Distanzunterrichtsverordnung - DisUV)
28 Normen · ausgefertigt 29.07.2024 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Unterrichtsform
- § 3Digitale Ausstattung
- § 4Grundsätze der Leistungsbewertung
- § 5Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen
- § 6Rahmenlehrplan und Stundentafel
- § 7Organisation des Distanzunterrichts
- § 8Leistungsbewertung und Sozialverhalten
- § 9Prüfungen
- § 10Gespräche im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis
- § 11Bildungsgang der Grundschule
- § 12Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
- § 13Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 14Bildungsgänge der beruflichen Schulen
- § 15Ergänzende Regelungen für die Bildungsgänge der Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife
- § 16Bildungsgänge der Förderschulen
- § 17Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges
- § 18Voraussetzungen
- § 19Bildungs- und Erziehungsziele, Rahmenlehrplan und Stundentafel
- § 20Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht
- § 21Kranke Schülerinnen und Schüler
- § 22Bildungsgang der Grundschule
- § 23Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
- § 24Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 25Bildungsgänge der beruflichen Schulen
- § 26Bildungsgänge der Förderschulen
- § 27Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges
- § 28Inkrafttreten