Gesetze / Landesrecht Brandenburg / DisUV · GVBl.II/24, [Nr. 58]

Verordnung zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie anderer Unterrichtsformen an Schulen im Land Brandenburg (Distanzunterrichtsverordnung - DisUV)

28 Normen · ausgefertigt 29.07.2024 · Änderungen

  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Unterrichtsform
  3. § 3Digitale Ausstattung
  4. § 4Grundsätze der Leistungsbewertung
  5. § 5Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen
  6. § 6Rahmenlehrplan und Stundentafel
  7. § 7Organisation des Distanzunterrichts
  8. § 8Leistungsbewertung und Sozialverhalten
  9. § 9Prüfungen
  10. § 10Gespräche im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis
  11. § 11Bildungsgang der Grundschule
  12. § 12Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
  13. § 13Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
  14. § 14Bildungsgänge der beruflichen Schulen
  15. § 15Ergänzende Regelungen für die Bildungsgänge der Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife
  16. § 16Bildungsgänge der Förderschulen
  17. § 17Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges
  18. § 18Voraussetzungen
  19. § 19Bildungs- und Erziehungsziele, Rahmenlehrplan und Stundentafel
  20. § 20Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht
  21. § 21Kranke Schülerinnen und Schüler
  22. § 22Bildungsgang der Grundschule
  23. § 23Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
  24. § 24Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
  25. § 25Bildungsgänge der beruflichen Schulen
  26. § 26Bildungsgänge der Förderschulen
  27. § 27Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges
  28. § 28Inkrafttreten