Gesetze / Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung
DonauSchPVAnl 1993§ 11.10 Tankschiffe
Auch die Luken von Tankschiffen des Typs V dürfen während des Liegens in den Schutzhäfen nicht geöffnet sein.
Gesetze / Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung
DonauSchPVAnl 1993Auch die Luken von Tankschiffen des Typs V dürfen während des Liegens in den Schutzhäfen nicht geöffnet sein.