Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

ERSTER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 2

Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

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§ 1