Gesetze / Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt für die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, soweit diese dem Bund obliegt.