Gesetze / Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung
EUV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, auf den in § 5b Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes genannten Infrastrukturen.
Gesetze / Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung
EUVDiese Verordnung gilt für die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, auf den in § 5b Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes genannten Infrastrukturen.