Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz

HSLAUSITZ_2014

§ 4 Hochschulzugang

Abweichend von § 10 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes berechtigt die Fachhochschulreife auch zu einem grundständigen Studium an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg

in Studiengängen, für die die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg dies durch Satzung entsprechend dem Profil der Studiengänge festlegt und

in Studiengängen der Hochschule Lausitz (FH), die nach § 1 Absatz 2 fortgeführt werden.

§ 3 § 5