Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 (BbgBVAnpG 2009/2010)
ID212375§ 5 Bekanntmachung der geänderten Beträge
Das Ministerium der
Finanzen macht die Beträge der nach § 1 erhöhten Bezüge sowie die sich aus der
Anwendung der § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 der Zweiten
Besoldungs-Übergangsverordnung ergebenden Beträge dieser Bezüge im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I durch Neubekanntmachung der
Anlagen 1 bis 23 des Brandenburgischen Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 und der Anlage 2 des Brandenburgischen
Besoldungsgesetzes bekannt.