Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kita-Personalverordnung
KitaPersV§ 9 Pädagogische Fachkräfte
(1) Pädagogische Fachkräfte sind Betreuungskräfte gemäß § 7 mit folgenden Berufsqualifikationen:
staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige,
staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen,
staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit einem Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit,
Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen und Berufsakademien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit.
(2) Im Betreuungsbereich der Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie der körperlich- oder mehrfachbehinderten Kinder sind auch Fachkräfte:
Säuglings- und Kinderkrankenschwestern und Säuglings- und Kinderkrankenpfleger,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.