Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung

KomAEV

§ 8 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

(1) Ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, die nachstehende Höchstsätze nicht überschreiten darf:

in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl

bis

500

320 Euro,

von

501

bis

750

440 Euro,

von

751

bis

1 000

570 Euro,

von

1 001

bis

1 500

770 Euro,

von

1 501

bis

2 000

980 Euro,

von

2 001

bis

2 500

1 130 Euro,

von

2 501

bis

3 000

1 240 Euro,

von

3 001

bis

3 500

1 340 Euro,

von

3 501

bis

4 000

1 430 Euro,

von

4 001

bis

5 000

1 530 Euro,

von

5 001

bis

6 000

1 620 Euro,

von

6 001

bis

7 000

1 720 Euro,

von

7 001

bis

8 500

1 820 Euro,

von

8 501

bis

10 000

1 930 Euro,

über

10 000

2 120 Euro,

zuzüglich des Betrages nach § 6 Absatz 1.

(2) Hinsichtlich der Stellvertretung der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gilt § 7 Absatz 2 entsprechend.

Einzelnorm

§ 7 § 9