Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung
KomAEV§ 8 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
(1) Ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, die nachstehende Höchstsätze nicht überschreiten darf:
in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl
bis
500
320 Euro,
von
501
bis
750
440 Euro,
von
751
bis
1 000
570 Euro,
von
1 001
bis
1 500
770 Euro,
von
1 501
bis
2 000
980 Euro,
von
2 001
bis
2 500
1 130 Euro,
von
2 501
bis
3 000
1 240 Euro,
von
3 001
bis
3 500
1 340 Euro,
von
3 501
bis
4 000
1 430 Euro,
von
4 001
bis
5 000
1 530 Euro,
von
5 001
bis
6 000
1 620 Euro,
von
6 001
bis
7 000
1 720 Euro,
von
7 001
bis
8 500
1 820 Euro,
von
8 501
bis
10 000
1 930 Euro,
über
10 000
2 120 Euro,
zuzüglich des Betrages nach § 6 Absatz 1.
(2) Hinsichtlich der Stellvertretung der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gilt § 7 Absatz 2 entsprechend.
Einzelnorm